Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren 3610 IN 5890/26 über das Vermögen der tillit Management GmbH mit Sitz in Berlin am 17.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 21.09.2026 veröffentlicht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Berliner Straße 117, 10713 Berlin.
Womit sich die Firma nach außen beschäftigt
Nach den öffentlich auffindbaren Angaben im Handelsregister und auf der Unternehmenswebsite ist die tillit Management GmbH ein Berliner Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Beratung, Unterstützung, Coaching und Vermarktung von Celebrities und Creators in verschiedenen Medien. Die Website beschreibt zudem ein „Creator Management“ bzw. ein systematisches Management von Creator-Beziehungen, einschließlich strukturierter Verträge, Zahlungsabläufe und Kampagnensteuerung. In einem veröffentlichten Fallbeispiel nennt das Unternehmen außerdem die strategische Konzeption einer Markenbotschafter- und Influencer-Kampagne. Das spricht dafür, dass die Firma im Bereich Influencer-/Creator-Management und damit verbundener Beratungs- und Vermittlungsleistungen tätig ist. Dies ergibt sich aus Handelsregisterangaben, dem Impressum und den Inhalte der Website; weitergehende Details sind öffentlich nicht in allen Punkten eindeutig belegbar. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-F1103-234708?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie soll bis dahin das Vermögen der Schuldnerin sichern. Praktisch heißt das: Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft sind vorerst untersagt oder gestoppt, und die Firma darf über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Außerdem darf die Schuldnerin Außenstände nicht mehr selbst einziehen; Schuldner der Firma dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Der Insolvenzverwalter soll das Vermögen sichern, erhalten und die wirtschaftliche Lage prüfen. Solche Maßnahmen sind im Insolvenzrecht üblich, wenn das Gericht verhindern will, dass bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag Werte verloren gehen. ([emptera.com](https://emptera.com/companies/tillit-management-gmbh-hrb-234708-berlin?utm_source=openai))
Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Verträge, Zahlungen oder Projekte vorerst unsicherer werden und nur noch nach Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters abgewickelt werden. Gläubiger müssen damit rechnen, dass offene Forderungen zunächst nicht direkt bei der Gesellschaft durchgesetzt oder bezahlt werden. Wer Geld von der Firma erwartet, sollte deshalb genau prüfen, an wen er noch zahlen darf und welche Anweisungen vom vorläufigen Insolvenzverwalter kommen. Anleger oder sonstige Vertragspartner sollten sich darauf einstellen, dass Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft vorübergehend unter Kontrolle des Gerichts stehen. Ob am Ende das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ergibt sich erst aus dem weiteren Verlauf des Verfahrens beim Insolvenzgericht Charlottenburg in Berlin. ([emptera.com](https://emptera.com/companies/tillit-management-gmbh-hrb-234708-berlin?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, laufende Verträge und Zahlungsanweisungen sofort prüfen. Wer Gläubiger ist, sollte seine Unterlagen geordnet bereithalten und auf Veröffentlichungen des Gerichts sowie auf Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Wer Kunde ist, sollte vor weiteren Zahlungen klären, ob diese noch an die Gesellschaft oder bereits an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten sind. Im Zweifel ist rechtlicher Rat sinnvoll.