Die EHV Fill GmbH mit Sitz in Niddatal steht im Fokus eines Insolvenzantragsverfahrens vor dem Insolvenzgericht Friedberg (Hessen). In der amtlichen Bekanntmachung mit dem Aktenzeichen 60 IN 55/26 heißt es, dass die Sicherungsmaßnahmen am 18.09.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden sind. Die Veröffentlichung stammt vom 21.09.2026.
Nach recherchierbaren Register- und Firmendaten ist der Unternehmensgegenstand der EHV Fill GmbH nicht ganz einheitlich dargestellt. Mehrere Auskunftsquellen nennen als Tätigkeit die Planung, den Verkauf und den Vertrieb von Produktionsanlagen. Andere Firmendatenbankeinträge beschreiben allgemein auch den Handel mit Maschinen und Ausrüstungen sowie Verwaltungs- und Beratungsleistungen. Sicher belegt ist damit vor allem: Es handelte sich um ein Unternehmen aus dem Bereich Produktionsanlagen beziehungsweise Maschinen- und Anlagenvertrieb. Eine eigene, aktuelle Firmenwebsite war im Rahmen dieser Recherche nicht belastbar auffindbar. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/ehv-fill-gmbh-insolvenzantrag-mangels-masse-abgewiesen-436223/?utm_source=openai))
Was die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet
Sicherungsmaßnahmen sind vorläufige gerichtliche Schutzmaßnahmen in einem Insolvenzantragsverfahren. Sie sollen das Vermögen eines Unternehmens sichern, damit bis zur gerichtlichen Entscheidung nichts beiseitegeschafft oder unnötig verbraucht wird. Wenn das Gericht diese Maßnahmen wieder aufhebt, ist das ein Verfahrensschritt, der zeigt: Das Verfahren ist in dieser Form nicht weitergeführt worden. Hier kommt hinzu, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde. Das bedeutet vereinfacht: Es war nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden, um überhaupt ein reguläres Insolvenzverfahren mit den dafür nötigen Kosten zu tragen. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/ehv-fill-gmbh-insolvenzantrag-mangels-masse-abgewiesen-436223/?utm_source=openai))
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger heißt das: Forderungen sind damit nicht automatisch erfüllt. Wer noch Geld von der EHV Fill GmbH zu bekommen hat, muss seine Ansprüche grundsätzlich weiterhin prüfen und gegebenenfalls anderweitig verfolgen. Bei einer Abweisung mangels Masse ist die Chance auf eine vollständige Befriedigung von Forderungen oft gering. Ob und in welchem Umfang noch einzelne Forderungen durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/ehv-fill-gmbh-insolvenzantrag-mangels-masse-abgewiesen-436223/?utm_source=openai))
Folgen für Betroffene
Betroffene sollten jetzt zuerst ihre Unterlagen sichern: Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Lieferscheine und E-Mail-Verkehr. Wichtig ist auch, offene Forderungen genau zu beziffern und Fristen im Blick zu behalten. Wer Leistungen bezahlt, aber nicht erhalten hat, oder wer Geld zurückfordert, sollte die Ansprüche schriftlich geltend machen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Der vollständige Beschluss kann laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/ehv-fill-gmbh-insolvenzantrag-mangels-masse-abgewiesen-436223/?utm_source=openai))
Zum Verfahren gehört außerdem: Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Friedberg (Hessen). Der in der Bekanntmachung genannte Firmensitz lautet Marie-Curie-Straße 13b, 61194 Niddatal. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/ehv-fill-gmbh-insolvenzantrag-mangels-masse-abgewiesen-436223/?utm_source=openai))