Das Amtsgericht München hat am 22.09.2026 im Verfahren 1507 IN 3523/26 über das Vermögen der P A N I d`or Feine Backwaren GmbH mit Sitz in München Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Nach Angaben aus dem Handelsregisterportal und der Firmenwebsite handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Münchner Hersteller von Backwaren. Die Firma tritt als Pani d’Or – feine Backwaren GmbH auf und beschreibt sich selbst als Anbieter von Backwaren wie Baguettes, Semmeln und Knödelbrot. Die Website nennt außerdem eine Belieferung von Supermärkten, unter anderem REWE, Edeka, Kaufland, Metro, HIT, AEZ und V-Markt. In Branchenverzeichnissen wird als Gegenstand sinngemäß die Herstellung, der Import und Export sowie der Vertrieb von Dauerbackwaren, Snacks und Süßwaren genannt. Der genaue, aktuell rechtlich eingetragene Unternehmensgegenstand konnte in den frei zugänglichen Quellen nicht vollständig verifiziert werden; sicher belegt sind aber die Tätigkeit im Bereich Backwaren und die Vermarktung über den Lebensmitteleinzelhandel. ([panidorgmbh.de](https://www.panidorgmbh.de/?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist ein Schutzschirm in der frühen Phase des Verfahrens. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen wegkommt oder die Lage der Gläubiger sich verschlechtert. Nach der Bekanntmachung dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden; ausdrücklich erfasst ist auch die Einziehung von Außenständen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann aus München bestellt. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/p-a-n-i-d-or-feine-backwaren-gmbh-hrb-71715-muenchen?utm_source=openai))
Für Laien heißt das: Das Unternehmen bleibt zunächst grundsätzlich handlungsfähig, aber wichtige Geschäfte stehen unter Aufsicht. Rechnungen, Kontobewegungen und Vermögenswerte werden kontrolliert. Das Gericht sichert damit die spätere Verteilung an Gläubiger, falls es tatsächlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt. Die Bekanntmachung ist außerdem ein Hinweis darauf, dass das Unternehmen selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/p-a-n-i-d-or-feine-backwaren-gmbh-hrb-71715-muenchen?utm_source=openai))
Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten
Für Kunden kann das bedeuten, dass Lieferungen, Gutscheine oder laufende Bestellungen nur noch eingeschränkt abgesichert sein können. Wer bereits bezahlt hat, sollte Belege aufbewahren und den weiteren Verlauf beobachten. Anleger gibt es nach den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich; soweit Forderungen bestehen, zählen Gläubiger zu den besonders Betroffenen. Sie sollten ihre Forderungen und Unterlagen sammeln und auf weitere Bekanntmachungen achten. Ob und in welchem Umfang am Ende Geld zurückgezahlt wird, lässt sich aus der jetzigen Sicherungsmaßnahme noch nicht ableiten. Das hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/p-a-n-i-d-or-feine-backwaren-gmbh-hrb-71715-muenchen?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können: Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege sichern, offene Forderungen dokumentieren und die weiteren amtlichen Veröffentlichungen zum Aktenzeichen 1507 IN 3523/26 beim Insolvenzgericht München prüfen. Wer eine Geschäftsbeziehung zur P A N I d`or Feine Backwaren GmbH hat, sollte außerdem direkte wirtschaftliche Entscheidungen nur nach aktueller Lage und nach Rücksprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter treffen. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/p-a-n-i-d-or-feine-backwaren-gmbh-hrb-71715-muenchen?utm_source=openai))