Beim Amtsgericht Dortmund läuft unter dem Aktenzeichen 258 IN 104/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NEOVAUDE GmbH mit Sitz in Dortmund. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurden am 22.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Dortmund bestellt.
Nach den öffentlich auffindbaren Angaben im Impressum der Firma sitzt die NEOVAUDE GmbH in der Hohenzollernstraße 26, 44135 Dortmund. Das Unternehmen beschreibt sich dort als Agentur- und Dienstleistungsfirma. Auf der Website und in weiteren Unternehmensdarstellungen wird NEOVAUDE als Anbieter für Veranstaltungen, Beratung, Content, Design und digitale Kommunikation beschrieben; zusätzlich nennt die amtliche Insolvenzbemerkung als Geschäftszweig die Durchführung von Veranstaltungen sowie Marketing-, Vertriebs- und Sponsoringdienstleistungen und den Betrieb von Veranstaltungsstätten. Auch frühere Branchenporträts ordnen das Unternehmen als Eventagentur ein. Das ist der am besten belegte Unternehmensgegenstand, soweit öffentlich einsehbar. ([neovaude.com](https://www.neovaude.com/impressum))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Eine Anordnung nach den §§ 21, 22 InsO ist noch keine Insolvenzeröffnung, aber ein Schutzschirm für das spätere Verfahren. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen verschwindet oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Schuldner der Firma grundsätzlich nicht mehr direkt an die GmbH zahlen, sondern müssen die gerichtliche Anordnung beachten. Der vorläufige Verwalter darf Bankguthaben und Forderungen einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen. Für Laien heißt das: Die Firma bleibt zunächst bestehen, aber über Geld und Vermögenswerte wird nicht mehr frei allein verfügt. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/neovaude-gmbh-hrb-26540-dortmund?utm_source=openai))
Für Kunden kann das je nach Vertrag Folgen haben, etwa wenn Anzahlungen, Veranstaltungsleistungen oder laufende Projekte betroffen sind. Für Anleger spielt das nur dann eine Rolle, wenn sie Forderungen gegen die Gesellschaft haben. Gläubiger sollten ihre Unterlagen sichern und darauf achten, ob und wann das Insolvenzgericht weitere Fristen oder Forderungsanmeldungen bekannt macht. Die genaue wirtschaftliche Lage und die Frage, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird, sind aus der Sicherungsanordnung allein noch nicht sicher ablesbar. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/neovaude-gmbh-hrb-26540-dortmund?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und E-Mails vollständig sichern. Wer noch offene Forderungen gegenüber der NEOVAUDE GmbH hat, sollte vorerst keine Zahlungen an die Gesellschaft leisten, sondern die weiteren Hinweise des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Kunden mit laufenden Veranstaltungen oder gebuchten Leistungen sollten den Kontakt dokumentieren und schriftlich nach dem Stand fragen. Gläubiger sollten außerdem prüfen, ob sie später ihre Forderungen im Verfahren anmelden müssen. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung durch Anwalt, Verbraucherzentrale oder Steuerberatung.
Die amtliche Bekanntmachung stammt vom 22.09.2026 und betrifft die NEOVAUDE GmbH, Hohenzollernstraße 26, 44135 Dortmund. Bestellt wurde Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rechtsanwalt in Dortmund. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/neovaude-gmbh-hrb-26540-dortmund?utm_source=openai))