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HÖHBAUER GmbH – Sicherungsmaßnahmen
Bielefelder Taxi-Unternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
LPM System Construction GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben – was das für Gläubiger bedeutet

Bielefelder Taxi-Unternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Beim Amtsgericht Bielefeld läuft unter dem Aktenzeichen 43 IN 565/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Leineweber Taxi GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld. Die Veröffentlichung vom 22.09.2026 ordnet sogenannte Sicherungsmaßnahmen an. Nach eigenen Angaben und Einträgen im Handelsregister bzw. auf der Firmenwebsite handelt es sich um ein Bielefelder Taxiunternehmen, das Fahrten im Stadtgebiet und Umland anbietet. Dazu zählen unter anderem Taxifahrten, Flughafentransfers, Kurier- und Besorgungsfahrten sowie Kranken-, Rollstuhl- und weitere Beförderungsleistungen. Auch die Stadt Bielefeld führt das Unternehmen in einem Branchenbucheintrag mit ähnlichen Leistungen. ([taxi.bi](https://taxi.bi/impressum/?utm_source=openai))

Was das Gericht angeordnet hat

Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich aus Bielefeld zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das bedeutet für Laien: Die Firma bleibt zunächst im Geschäft, aber sie darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Außerdem dürfen Schuldner der Firma grundsätzlich nicht mehr direkt an sie zahlen, sondern müssen die gerichtliche Anordnung beachten. Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind vorläufig untersagt oder bereits begonnene Maßnahmen werden gestoppt. Solche Regeln sollen das Vermögen sichern, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. ([creditreform.de](https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/docs/produkte/muster/musterauskuenfte_neu_07_2024/2024-07-03_MU_OE_DE_Unternehmensinfo_Kompakt.pdf?utm_source=openai))

Was das für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner heißen kann

Für Kunden kann das vor allem bedeuten, dass sich Abläufe kurzfristig ändern können, etwa bei Bestellungen, Rechnungen oder Gutscheinen. Wer bereits eine Leistung bezahlt hat oder noch eine offene Rechnung erwartet, sollte Unterlagen sichern und auf neue Hinweise des Unternehmens oder des Insolvenzverwalters achten. Für Gläubiger ist wichtig: Offene Forderungen werden in einem Insolvenzverfahren in der Regel nicht mehr individuell verfolgt, sondern später zur Insolvenztabelle angemeldet. Anleger sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ersichtlich; Hinweise auf Wertpapierangebote oder Beteiligungsmodelle liegen in der Bekanntmachung nicht vor. Eine Schuld oder ein Betrug wird damit nicht behauptet. ([creditreform.de](https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/docs/produkte/muster/musterauskuenfte_neu_07_2024/2024-07-03_MU_OE_DE_Unternehmensinfo_Kompakt.pdf?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten zunächst alle Rechnungen, Verträge, Quittungen und E-Mails sichern. Offene Forderungen sollten sie später nur noch nach den Vorgaben des Insolvenzgerichts anmelden. Wer Fahrten bestellt hat oder eine Rückzahlung erwartet, sollte die Entwicklung laufend prüfen und sich bei Unsicherheit direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Bei dringenden Fragen zu bereits bezahlten Leistungen kann auch eine unabhängige Verbraucherberatung helfen. ([creditreform.de](https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/docs/produkte/muster/musterauskuenfte_neu_07_2024/2024-07-03_MU_OE_DE_Unternehmensinfo_Kompakt.pdf?utm_source=openai))

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