Die Windpark Abbenhausen Beteiligungs GmbH hat das Geschäftsjahr 2025 erneut mit einem Verlust abgeschlossen. Der Jahresfehlbetrag erhöhte sich von 2.329,75 Euro auf 3.669,22 Euro. Das entspricht einem Anstieg um rund 57,5 Prozent.
Auf den ersten Blick könnte die Entwicklung für Anleger negativ wirken. Allerdings muss die Größenordnung richtig eingeordnet werden: Die Bremer Gesellschaft verfügt lediglich über eine Bilanzsumme von 18.156,70 Euro und weist Finanzanlagen von gerade einmal 2.000 Euro aus.
Zudem wurde das Eigenkapital 2025 durch eine Kapitalrücklage von 10.000 Euro gestärkt. Ohne diese Zuführung hätte sich die Eigenkapitalposition durch den erneuten Verlust weiter verschlechtert.
Die Gesellschaft gehört zum Konzern der Bremer wpd GmbH.
Jahresverlust steigt auf 3.669 Euro
Das auffälligste Ergebnis des Jahresabschlusses ist zunächst die Entwicklung des Jahresfehlbetrags.
2024 hatte die Gesellschaft einen Verlust von 2.329,75 Euro ausgewiesen. 2025 waren es 3.669,22 Euro.
Damit erhöhte sich der Fehlbetrag um 1.339,47 Euro beziehungsweise rund 57,5 Prozent.
In absoluten Zahlen bleibt der Verlust allerdings gering.
Gerade bei einer Beteiligungs- oder Verwaltungsgesellschaft können bereits vergleichsweise kleine laufende Kosten zu einem Jahresfehlbetrag führen, wenn kaum oder keine laufenden Erträge anfallen.
Warum sich der Verlust 2025 konkret erhöht hat, lässt sich aus dem veröffentlichten Material jedoch nicht feststellen. Eine Gewinn- und Verlustrechnung mit einer Aufschlüsselung der Erträge und Aufwendungen ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten.
Es wäre deshalb spekulativ, bestimmte Kosten oder fehlende Beteiligungserträge als Ursache zu nennen.
Verlustvortrag wächst weiter
Interessanter als der einzelne Jahresverlust ist aus bilanzieller Sicht die längerfristige Entwicklung.
Zum Jahresende 2025 weist die Gesellschaft einen Verlustvortrag von 14.677,13 Euro aus.
Ende 2024 waren es 12.347,38 Euro.
Zusammen mit dem neuen Jahresfehlbetrag von 3.669,22 Euro stehen damit rechnerisch inzwischen 18.346,35 Euro aus Verlustvortrag und aktuellem Fehlbetrag in der Bilanz.
Dem steht ein gezeichnetes Kapital von 25.000 Euro gegenüber.
Ohne weitere Eigenkapitalmaßnahmen würden wiederkehrende Verluste deshalb zunehmend am bilanziellen Eigenkapital zehren.
10.000 Euro fließen in die Kapitalrücklage
Genau an dieser Stelle fällt eine wesentliche Veränderung auf.
2025 wird erstmals eine Kapitalrücklage von 10.000 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr existierte diese Position noch nicht.
Dadurch steigt das ausgewiesene Eigenkapital trotz des Jahresverlustes deutlich:
von 10.322,87 Euro auf 16.653,65 Euro.
Das entspricht einem Zuwachs von 6.330,78 Euro beziehungsweise rund 61,3 Prozent.
Dieser Anstieg ist allerdings nicht Ausdruck eines profitablen Geschäftsjahres.
Im Gegenteil: Operativ beziehungsweise ergebnisseitig entstand erneut ein Verlust. Die Verbesserung des Eigenkapitals ist auf die neu ausgewiesene Kapitalrücklage zurückzuführen.
Für Anleger ist diese Unterscheidung wichtig.
Das Eigenkapital steigt, obwohl die Gesellschaft Verlust macht.
Ohne Kapitalrücklage wäre das Eigenkapital gesunken
Das lässt sich auch rechnerisch verdeutlichen.
Ende 2024 betrug das Eigenkapital 10.322,87 Euro.
Ohne die 2025 hinzugekommene Kapitalrücklage von 10.000 Euro hätte sich das Eigenkapital unter sonst gleichen Bedingungen aufgrund des neuen Fehlbetrags weiter reduziert.
Die Kapitalzuführung beziehungsweise Einstellung in die Kapitalrücklage wirkt dem Verlustverzehr deshalb deutlich entgegen.
Der Abschluss erklärt allerdings nicht näher, von wem die 10.000 Euro stammen, wann die Zuführung erfolgte und aus welchem konkreten Anlass die Kapitalrücklage gebildet wurde.
Das wäre eine naheliegende Frage an die Gesellschaft beziehungsweise den wpd-Konzern.
Fast 90 Prozent der Bilanz bestehen aus Bankguthaben
Auf der Aktivseite ist die Struktur ausgesprochen übersichtlich.
Von der Bilanzsumme von 18.156,70 Euro entfallen 16.156,70 Euro auf liquide Mittel.
Damit bestehen rechnerisch rund 89 Prozent der gesamten Aktiva aus Bank- beziehungsweise Kassenbeständen.
Im Vorjahr waren es lediglich 10.347,87 Euro.
Die liquiden Mittel erhöhten sich somit um 5.808,83 Euro beziehungsweise rund 56,1 Prozent.
Auch diese Entwicklung dürfte im Zusammenhang mit der Eigenkapitalzuführung stehen. Der Abschluss selbst erläutert diesen Zusammenhang jedoch nicht ausdrücklich, weshalb eine direkte Kausalität nicht als gesicherte Tatsache dargestellt werden sollte.
Nur 2.000 Euro Finanzanlagen
Das eigentliche Anlagevermögen ist erstaunlich klein.
Die Windpark Abbenhausen Beteiligungs GmbH weist zum Jahresende lediglich 2.000 Euro Finanzanlagen aus.
Dieser Betrag ist gegenüber 2024 unverändert.
Laut Anhang handelt es sich bei den Finanzanlagen um Anteile an verbundenen Unternehmen, die grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet werden. Falls erforderlich, ist ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen.
Welche konkrete Gesellschaft hinter der Beteiligung steht, wie hoch der prozentuale Anteil ist und welchen wirtschaftlichen Wert die Beteiligung besitzt, geht aus dem vorliegenden Abschluss nicht hervor.
Gerade aus Anlegersicht wäre das jedoch die entscheidende Information.
Name „Windpark“ darf nicht zu falschen Schlüssen führen
Der Firmenname könnte den Eindruck erwecken, dass sich in der Bilanz unmittelbar Windenergieanlagen befinden.
Das ist anhand der vorgelegten Zahlen nicht der Fall.
Es werden weder Grundstücke noch technische Anlagen und Maschinen oder Windenergieanlagen als Sachanlagevermögen ausgewiesen.
Stattdessen besitzt die Gesellschaft Finanzanlagen von 2.000 Euro und liquide Mittel von gut 16.000 Euro.
Das spricht für die Funktion einer Beteiligungsgesellschaft.
Deshalb wäre es falsch, aus diesem Jahresabschluss beispielsweise Rückschlüsse auf den Wert, die Stromproduktion oder den Verschuldungsgrad eines konkreten Windparks zu ziehen.
Dafür müsste insbesondere bekannt sein, an welcher Gesellschaft die Windpark Abbenhausen Beteiligungs GmbH beteiligt ist und wie deren Jahresabschluss aussieht.
Keine Verbindlichkeiten ausgewiesen
Auf der Passivseite fällt ein weiterer Punkt positiv auf:
Zum 31. Dezember 2025 werden keine Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Es existieren lediglich Rückstellungen von 1.503,05 Euro.
Diese lagen im Vorjahr noch bei 2.025 Euro und gingen damit um 521,95 Euro beziehungsweise rund 25,8 Prozent zurück.
Die Gesellschaft weist somit keine Bankkredite, Lieferantenverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen in der veröffentlichten Bilanz aus.
Für diese einzelne Gesellschaft bedeutet das eine ausgesprochen geringe bilanzielle Fremdfinanzierung.
Auch hier sollte jedoch nicht der Fehler gemacht werden, daraus auf die Finanzierung eines möglicherweise dahinterstehenden Windparkprojekts zu schließen. Kredite könnten auf Ebene einer anderen Projektgesellschaft bestehen.
Eigenkapitalquote außergewöhnlich hoch
Rechnerisch beträgt die Eigenkapitalquote zum Jahresende rund 91,7 Prozent.
Im Vorjahr waren es rund 83,6 Prozent.
Das ist auf Ebene dieser Gesellschaft eine sehr hohe Quote.
Allerdings ist auch diese Kennzahl nur begrenzt aussagekräftig.
Die gesamte Bilanzsumme beträgt lediglich rund 18.000 Euro und besteht größtenteils aus Liquidität. Eine operative Windparkfinanzierung mit typischerweise deutlich größeren Investitions- und Fremdkapitalbeträgen ist hier nicht abgebildet.
Die hohe Eigenkapitalquote sollte deshalb nicht als Beleg dafür interpretiert werden, dass ein zugrunde liegendes Windenergieprojekt zu mehr als 90 Prozent aus Eigenkapital finanziert wäre.
Der entscheidende Vermögenswert bleibt im Dunkeln
Aus Anlegersicht liegt genau hier die größte Informationslücke des Abschlusses.
Die Gesellschaft bezeichnet sich als Windpark Abbenhausen Beteiligungs GmbH und weist Anteile an verbundenen Unternehmen aus.
Doch aus den vorgelegten Angaben geht nicht hervor:
An welcher Gesellschaft hält sie die 2.000-Euro-Beteiligung?
Ebenso fehlen Angaben darüber, welche Windenergieanlagen mittelbar mit dieser Beteiligung verbunden sind, wie hoch deren Stromproduktion ist, welche Umsätze erwirtschaftet werden und welche Schulden möglicherweise auf Ebene der eigentlichen Windparkgesellschaft bestehen.
Ohne diese Informationen lässt sich die wirtschaftliche Substanz der Beteiligung kaum beurteilen.
Keine Aussagen über Umsatz und laufende Erträge möglich
Auch auf der Ertragsseite bleibt der veröffentlichte Abschluss sehr knapp.
Bekannt ist lediglich der Jahresfehlbetrag von 3.669,22 Euro.
Nicht ersichtlich sind dagegen Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, sonstige betriebliche Erträge und die einzelnen Kostenpositionen.
Deshalb kann anhand des vorliegenden Materials nicht beurteilt werden, ob die Gesellschaft 2025 überhaupt Erträge aus ihrer Beteiligung erhalten hat.
Ebenso wenig lässt sich feststellen, ob der Verlust ausschließlich aus Verwaltungskosten resultiert oder andere Faktoren eine Rolle spielten.
Für eine wirtschaftliche Analyse wäre die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.
Einordnung für Anleger: Kein klassischer Windparkabschluss
Wer die Zahlen aus Anlegersicht betrachtet, sollte deshalb zwischen zwei Ebenen unterscheiden.
Auf Ebene der Windpark Abbenhausen Beteiligungs GmbH zeigt sich eine finanziell sehr kleine Gesellschaft mit hoher Liquidität, praktisch keinen Fremdverbindlichkeiten und einer durch die Kapitalrücklage gestärkten Eigenkapitalbasis.
Gleichzeitig schreibt sie wiederholt Verluste und hat inzwischen einen Verlustvortrag von knapp 14.700 Euro aufgebaut.
Die zweite Ebene ist jedoch für die Bewertung vermutlich wesentlich wichtiger: die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, an der die Windpark Abbenhausen Beteiligungs GmbH beteiligt ist.
Dazu liefert dieser Jahresabschluss kaum Informationen.
Positiv: Keine erkennbare Verschuldungsproblematik
Eine akute bilanzielle Verschuldungsproblematik lässt sich aus den vorgelegten Zahlen nicht erkennen.
16.156,70 Euro Liquidität stehen lediglich 1.503,05 Euro Rückstellungen gegenüber. Verbindlichkeiten werden nicht ausgewiesen.
Zudem wurde die Eigenkapitalbasis durch die 10.000-Euro-Kapitalrücklage gestärkt.
Das sind zunächst positive Merkmale.
Allerdings handelt es sich um eine Bilanzsumme von lediglich 18.156,70 Euro. Die Zahlen sollten deshalb nicht mit der wirtschaftlichen Größenordnung eines tatsächlichen Windparks verwechselt werden.
Kritisch: Verluste setzen sich fort
Kritischer ist die Ergebnisentwicklung.
Nach einem Fehlbetrag von 2.329,75 Euro im Jahr 2024 entstand 2025 erneut ein Verlust von 3.669,22 Euro.
Der Verlust hat sich damit innerhalb eines Jahres um rund 57 Prozent erhöht.
Gleichzeitig besteht ein Verlustvortrag von 14.677,13 Euro.
Bei einer Gesellschaft dieser Größe ist das durchaus relevant.
Dass das Eigenkapital trotzdem gestiegen ist, liegt an der Kapitalrücklage und nicht an erwirtschafteten Gewinnen.
Sollten sich die Verluste in den kommenden Jahren fortsetzen, wäre deshalb interessant, ob weitere Kapitalzuführungen erforderlich werden oder ob künftig Erträge aus der Beteiligung die laufenden Kosten decken.
Fazit: Starke Bilanzquote, aber wenig Einblick in das eigentliche Windparkgeschäft
Der Jahresabschluss 2025 der Windpark Abbenhausen Beteiligungs GmbH vermittelt auf den ersten Blick ein komfortables Bild: 91,7 Prozent Eigenkapitalquote, gut 16.000 Euro Liquidität und keine ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
Doch diese Kennzahlen dürfen nicht überinterpretiert werden.
Die Gesellschaft verfügt lediglich über eine Bilanzsumme von rund 18.000 Euro. Das Anlagevermögen besteht aus einer Finanzbeteiligung von nur 2.000 Euro. Eigene Windenergieanlagen werden nicht ausgewiesen.
Gleichzeitig erhöhte sich der Jahresfehlbetrag von rund 2.330 auf 3.669 Euro, während sich der Verlustvortrag auf knapp 14.700 Euro erhöhte.
Dass das Eigenkapital dennoch von 10.323 auf 16.654 Euro gestiegen ist, erklärt sich durch die neu ausgewiesene Kapitalrücklage von 10.000 Euro.
Für Anleger ist deshalb weniger die Frage interessant, ob diese Beteiligungsgesellschaft selbst ausreichend liquide ist. Spannender ist, was sich hinter den 2.000 Euro Finanzanlagen verbirgt und wie wirtschaftlich das eigentliche Windparkprojekt arbeitet.
Genau diese entscheidenden Informationen liefert der vorliegende Jahresabschluss nicht.
Für eine belastbare Anlegerbewertung wären deshalb vor allem die Identität der Beteiligungsgesellschaft, deren Jahresabschluss, Stromproduktion, Umsätze, Jahresergebnis, Bankverschuldung und Ausschüttungen erforderlich.