Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Vivid Money S.A. Bußgelder von insgesamt 26.000 Euro verhängt. Nach Angaben der Finanzaufsicht hatte das Unternehmen über einen längeren Zeitraum Kontenmodelle, die Verbrauchern in Deutschland angeboten wurden, nicht ordnungsgemäß an den BaFin-Kontenvergleich gemeldet.
Doch damit nicht genug: Die BaFin beanstandete zusätzlich interne Prozesse bei Vivid Money. Prozessschwächen hätten dazu geführt, dass vorgeschriebene Entgeltinformationen sowie ein Glossar zeitweise nicht vollständig auf der Internetseite des Instituts verfügbar gewesen seien.
Der Bußgeldbescheid ist nach Angaben der BaFin bereits seit dem 26. August 2026 rechtskräftig. Die Behörde veröffentlichte die Maßnahme am 22. September 2026.
BaFin verhängt insgesamt 26.000 Euro
Die BaFin nennt zwei zentrale Komplexe.
Zum einen geht es um unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich.
Zum anderen stellte die Finanzaufsicht Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten fest.
Nach Darstellung der Behörde hatte Vivid Money über einen längeren Zeitraum versäumt, die in Deutschland angebotenen Kontenmodelle an den Kontenvergleich zu melden.
Die Aufsicht spricht außerdem von einer schuldhaften Verletzung der Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung vorgeschriebener Informationen.
Insgesamt wurden dafür Geldbußen von 26.000 Euro festgesetzt.
Wichtig ist dabei: Aus der Höhe des Bußgeldes allein lässt sich nicht ableiten, wie viele Kunden betroffen waren oder welchen wirtschaftlichen Vorteil das Unternehmen möglicherweise aus den Verstößen gezogen hat.
Dazu macht die Veröffentlichung keine Angaben.
Warum die fehlenden Meldungen für Verbraucher relevant sind
Auf den ersten Blick klingt eine nicht erfolgte Meldung an eine Vergleichswebsite nach einem eher technischen Verstoß.
Für Verbraucher ist die Sache allerdings relevanter.
Der BaFin-Kontenvergleich soll ermöglichen, unterschiedliche Zahlungskonten anhand standardisierter Kriterien miteinander zu vergleichen.
Dazu gehören beispielsweise das monatliche Kontoführungsentgelt und die Höhe des Überziehungszinssatzes.
Nach Angaben der BaFin umfasst der Vergleich Informationen zu Kontenmodellen von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt etwa 6.600 Zahlungskontentarifen.
Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher für einen aussagekräftigen Vergleich ausschließlich auf Werbung der Anbieter oder kommerzielle Vergleichsportale angewiesen sind.
Neue Kontomodelle müssen innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden
Die gesetzlichen Vorgaben sind relativ konkret.
Anbieter von Zahlungskonten müssen der BaFin die Informationen zur Verfügung stellen, die für den Kontenvergleich benötigt werden.
Das betrifft unter anderem Giro- und Basiskonten.
Besonders bemerkenswert ist die kurze Meldefrist:
Neue Kontenmodelle oder Änderungen relevanter Vergleichskriterien müssen grundsätzlich innerhalb von drei Geschäftstagen an den BaFin-Kontenvergleich gemeldet werden.
Die Übermittlung erfolgt über das MVP-Portal der Finanzaufsicht.
Nach Darstellung der BaFin werden die gemeldeten Daten anschließend automatisiert in den Kontenvergleich übernommen.
Die Behörde führt allerdings stichprobenartige Qualitätskontrollen durch.
BaFin prüft die Angaben nicht vor jeder Veröffentlichung
Für Verbraucher ist ein weiterer Punkt wichtig.
Dass ein Kontomodell im BaFin-Kontenvergleich erscheint, bedeutet nicht, dass die Finanzaufsicht jede einzelne Information zuvor inhaltlich geprüft und bestätigt hat.
Nach Angaben der Behörde werden die vom Anbieter gemeldeten Daten ohne weitere Prüfung oder Bearbeitung in den Vergleich übertragen.
Die BaFin nimmt jedoch stichprobenartige Qualitätschecks vor.
Die Verantwortung für vollständige, richtige und rechtzeitige Meldungen liegt damit zunächst bei den jeweiligen Zahlungsdienstleistern.
Gerade deshalb sind Verstöße gegen diese Meldepflichten relevant: Ein Vergleichssystem kann nur funktionieren, wenn Anbieter ihre Informationen vollständig und aktuell liefern.
Zweiter Vorwurf: Informationen auf der Vivid-Website fehlten
Der Kontenvergleich war nicht der einzige beanstandete Punkt.
Nach Angaben der BaFin hatte Vivid Money außerdem seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung vorgeschriebener Informationen schuldhaft verletzt.
Die Folge dieser Prozessschwächen:
Über einen längeren Zeitraum seien Entgeltinformationen und ein Glossar nicht vollständig auf der Internetseite des Instituts verfügbar gewesen.
Auch hierbei handelt es sich nicht lediglich um freiwillige Serviceinformationen.
Das Zahlungskontengesetz verpflichtet Zahlungsdienstleister zu entsprechenden Angaben.
Verbraucher sollen Gebühren verstehen und vergleichen können
Die sogenannten Entgeltinformationen sollen Verbraucher bereits vor beziehungsweise unabhängig von einem Vertragsabschluss in die Lage versetzen, die Kosten eines Zahlungskontos besser einzuschätzen.
Dafür gibt es ein standardisiertes Format.
Die Informationen umfassen insbesondere repräsentative Dienstleistungen, die typischerweise mit einem Zahlungskonto verbunden sind, und die dafür anfallenden Entgelte.
Gerade die Standardisierung ist wichtig.
Banken und Zahlungsdienstleister könnten ansonsten für vergleichbare Leistungen unterschiedliche Begriffe verwenden. Das würde einen direkten Preisvergleich erschweren.
Deshalb existieren EU-weit vorgegebene Bezeichnungen für bestimmte Zahlungskontodienstleistungen.
Auch ein Glossar ist vorgeschrieben
Zusätzlich müssen Anbieter ein klar und verständlich formuliertes Glossar für die mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienstleistungen bereitstellen.
Der Sinn dahinter ist einfach:
Verbraucher sollen nicht erst Finanzexperten sein müssen, um zu verstehen, welche Leistung sich hinter einer bestimmten Bezeichnung verbirgt.
Entgeltinformationen und Glossar gehören deshalb zusammen.
Das eine Dokument zeigt insbesondere Kosten und Leistungen, das andere soll die verwendeten Begriffe verständlich machen.
Wenn solche Informationen fehlen oder unvollständig sind, wird der Vergleich verschiedener Konten schwieriger.
Wer steckt hinter Vivid Money S.A.?
Bei der Einordnung ist wichtig, die verschiedenen Vivid-Gesellschaften auseinanderzuhalten.
Die von der BaFin sanktionierte Gesellschaft ist die Vivid Money S.A. mit Sitz in Luxemburg.
Nach den aktuellen Unternehmensangaben handelt es sich um ein vom luxemburgischen Finanzministerium zugelassenes E-Geld-Institut, das von der luxemburgischen Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigt wird.
Vivid Money S.A. ist im CSSF-Register der E-Geld-Institute unter der Nummer W00000015 eingetragen. Als Anschrift nennt das Unternehmen 21 Rue Glesener, L-1631 Luxemburg.
Über die Gesellschaft werden nach Angaben von Vivid die elektronischen Geldkonten, Zahlungskarten und damit zusammenhängende Zahlungsdienste bereitgestellt.
Nicht mit der Investmentgesellschaft verwechseln
Daneben existiert unter anderem die Vivid Money B.V. in den Niederlanden.
Diese Gesellschaft ist nach aktuellen Unternehmensangaben für Anlage- und Kryptodienstleistungen zuständig und wird von der niederländischen Finanzmarktaufsicht AFM beaufsichtigt.
Das ist für die Berichterstattung über das BaFin-Bußgeld entscheidend.
Die am 22. September bekannt gewordene Maßnahme richtet sich laut der vorliegenden BaFin-Mitteilung gegen Vivid Money S.A.
Daraus sollte nicht der Eindruck entstehen, die BaFin habe mit dieser konkreten Maßnahme Verstöße bei den Investment- oder Kryptodienstleistungen von Vivid festgestellt.
Darum geht es in der veröffentlichten Maßnahme nicht.
Aktuell sind Entgeltinformationen auf der Vivid-Seite zu finden
Interessant ist ein Blick auf den heutigen Stand.
Auf der aktuellen deutschen Seite mit den rechtlichen Dokumenten stellt Vivid Money S.A. unter anderem separate Entgeltinformationen für die Kontomodelle Standard, Plus und Prime sowie ein Glossar der mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste bereit.
Das spricht dafür, dass die von der BaFin beanstandete Veröffentlichungslücke jedenfalls nicht einfach mit dem aktuellen Zustand der Website gleichgesetzt werden darf.
Die BaFin-Mitteilung bezieht sich ausdrücklich auf Verstöße beziehungsweise Prozessschwächen über einen zurückliegenden Zeitraum.
Was die BaFin-Mitteilung nicht sagt
Bei einer solchen Meldung ist ebenso wichtig, was daraus nicht hervorgeht.
Die BaFin teilt in der veröffentlichten Information nicht mit, dass Kundengelder verschwunden oder gefährdet gewesen seien.
Sie berichtet auch nicht über unzulässige Abbuchungen oder Manipulationen von Kundenkonten.
Ebenso wenig geht aus der Maßnahme hervor, dass Kunden wegen der fehlenden Informationen tatsächlich zu hohe Gebühren gezahlt hätten.
Gegenstand der Sanktion sind vielmehr Melde-, Informations- und organisatorische Pflichten.
Diese Unterscheidung ist wichtig, um aus einem aufsichtsrechtlichen Bußgeld keine weitergehenden Vorwürfe abzuleiten, die von der Behördenmitteilung nicht gedeckt sind.
26.000 Euro sind für ein Finanzunternehmen überschaubar – der Vorgang bleibt relevant
Die Gesamthöhe von 26.000 Euro dürfte für ein international tätiges Finanzunternehmen wirtschaftlich überschaubar sein.
Für Verbraucher liegt die Bedeutung des Falls deshalb weniger in der absoluten Höhe der Geldbuße.
Interessanter ist, warum die BaFin überhaupt eingeschritten ist.
Das Zahlungskontengesetz soll gewährleisten, dass Verbraucher Kontokosten anhand standardisierter Informationen vergleichen können.
Dafür müssen Anbieter nicht nur korrekte Preise verlangen. Sie müssen ihre Gebühren und Kontomodelle auch transparent, vollständig und rechtzeitig offenlegen.
Genau an dieser Stelle stellte die BaFin bei Vivid Money Verstöße fest.
Für Kunden stellt sich nun die Frage nach dem betroffenen Zeitraum
Offen bleibt allerdings eine entscheidende Frage:
Wie lange bestanden die von der BaFin beanstandeten Probleme?
Die Behörde spricht mehrfach von einem „längeren Zeitraum“, nennt in der veröffentlichten Darstellung jedoch keine konkreten Anfangs- und Enddaten.
Damit bleibt zunächst ebenfalls unklar, welche Vivid-Kontenmodelle konkret nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig gemeldet wurden.
Auch die Zahl möglicherweise betroffener Kunden wird nicht genannt.
Für eine vollständige Aufarbeitung wäre deshalb interessant zu erfahren:
Wann bemerkte Vivid Money die Probleme?
Welche Kontenmodelle waren betroffen?
Wie lange fehlten Entgeltinformationen und Glossar?
Wurde die BaFin selbst auf die Verstöße aufmerksam oder meldete Vivid die Probleme?
Und welche internen Prozesse wurden anschließend verändert?
Rechtskräftig seit dem 26. August
Fest steht dagegen, dass das Verfahren nicht mehr offen ist.
Nach Angaben der BaFin ist der Bußgeldbescheid seit dem 26. August 2026 rechtskräftig.
Damit handelt es sich nicht lediglich um einen Verdacht oder ein noch anfechtbares vorläufiges Vorgehen der Behörde.
Die BaFin hat die Bußgelder festgesetzt, und der entsprechende Bescheid ist rechtskräftig.
Für Verbraucher bleibt der Fall dennoch erklärungsbedürftig.
Denn hinter den vermeintlich trockenen Begriffen „Kontenvergleich“, „Entgeltinformation“ und „Glossar“ steckt ein wesentlicher Grundsatz des Verbraucherschutzes im Finanzmarkt:
Wer ein Konto anbietet, muss dessen Kosten so darstellen, dass Verbraucher sie verstehen und mit anderen Angeboten vergleichen können.
Genau bei diesen Transparenzpflichten hat die BaFin bei Vivid Money S.A. Verstöße festgestellt.