Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Förderregeln für Forschungsprojekte zu Datenschutz, digitaler Selbstbestimmung und IT-Sicherheit erneut geändert. Die „Dritte Änderung“ der Förderrichtlinie „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ wurde am 18. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der umfangreiche Titel klingt zunächst nach einer grundlegenden Neuausrichtung der staatlichen Förderung. Tatsächlich ist die jetzt veröffentlichte Änderung wesentlich technischer: Das Ministerium verändert einen Abschnitt des Verfahrens für die Einreichung und Bewertung von Projektskizzen.
Besonders wichtig ist dabei der festgelegte letzte Bewertungsstichtag.
Worum geht es bei der „Plattform Privatheit“?
Die Plattform Privatheit ist ein vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördertes bundesweites Forschungs- und Vernetzungsprojekt.
Ziel ist es, durch interdisziplinäre Forschung die informationelle Selbstbestimmung zu stärken und technische Entwicklungen zu fördern, die Datenschutz und Grundrechte berücksichtigen. Dazu werden unterschiedliche Forschungsprojekte aus technischen, rechtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen miteinander vernetzt.
Die Förderung gehört zum Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“
Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um klassische Cybersicherheit.
Untersucht werden auch die gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung, der Schutz persönlicher Daten und die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger ihre Privatsphäre und Selbstbestimmung in digitalen Umgebungen bewahren können.
Was hat das Ministerium jetzt konkret geändert?
Geändert wird Nummer 7.2.1 der ursprünglichen Förderrichtlinie.
Dort wird geregelt, wie Interessenten ihre Projektideen einreichen müssen.
Das Verfahren läuft grundsätzlich zweistufig. In der ersten Stufe müssen zunächst Projektskizzen elektronisch beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden.
Die Skizzen konnten grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.
Entscheidend war jedoch der jeweilige Bewertungsstichtag.
Nach der jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung lautet dieser auf den 15. März des jeweiligen Jahres.
Der erste Stichtag war der 15. März 2023.
Und entscheidend ist der letzte Satz der Regelung:
Als letzter Stichtag wird der 15. März 2026 genannt.
Projektskizzen, die nach diesem letzten Stichtag eingereicht werden, sollen nach dem Wortlaut der Änderung nicht mehr berücksichtigt werden.
Das bedeutet praktisch: Die Einreichungsphase wird beendet
Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen oder andere potenzielle Antragsteller bedeutet die Bekanntmachung damit vor allem eines:
Nach der jetzt veröffentlichten Fassung können keine neuen Projektskizzen mehr für eine Bewertung nach dem 15. März 2026 berücksichtigt werden.
Da die Änderung erst im September 2026 veröffentlicht wurde, liegt dieser letzte Stichtag bereits in der Vergangenheit.
Die Bekanntmachung eröffnet also gerade keine neue Förderrunde.
Das ist möglicherweise der wichtigste Punkt für Leser, die beim Begriff „Förderrichtlinie“ zunächst an neue Fördermöglichkeiten denken.
Bereits geförderte Projekte werden dadurch nicht automatisch beendet
Die Bekanntmachung darf allerdings nicht so verstanden werden, dass mit der Änderung sämtliche laufenden Forschungsprojekte der Plattform Privatheit eingestellt werden.
Dafür enthält der veröffentlichte Änderungstext keinen Anhaltspunkt.
Geändert wird lediglich ein Absatz über die Einreichung und Bewertung neuer Projektskizzen.
Bereits laufende Projekte können daher weiterhin ihre jeweils vereinbarten Laufzeiten besitzen.
Ein Beispiel dafür ist das Projekt DEEP-Prisma. Nach Angaben der Plattform Privatheit läuft dieses Projekt von Februar 2026 bis Januar 2029 und verfügt über ein Projektvolumen beziehungsweise eine BMFTR-Förderung von 1,72 Millionen Euro.
Die Änderung der Einreichungsfrist bedeutet deshalb nicht automatisch das Ende der Plattform oder ihrer laufenden Forschungsarbeit.
Was wird überhaupt erforscht?
Die Themen reichen weit über klassische Fragen wie Passwörter oder Virenschutz hinaus.
Nach der Programmbeschreibung geht es darum, aktuelle Entwicklungen mit Bezug zu Datenschutz und Privatheit daraufhin zu untersuchen, wie sie die Lebenswirklichkeit der Bürger beeinflussen.
Ziel ist unter anderem, Menschen eine informierte Auseinandersetzung mit den Risiken der Digitalisierung für Privatheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Außerdem sollen alternative technische Lösungen und tragfähige Geschäftsmodelle entwickelt werden, die Datenschutz und sichere Datennutzung miteinander verbinden.
Das Programm verbindet damit Technik, Recht, Gesellschaft und Wirtschaft.
Deepfakes sind bereits ein konkretes Forschungsthema
Wie aktuell diese Fragen sind, zeigt eines der laufenden Projekte.
Die Plattform beschäftigt sich beispielsweise mit Deepfakes und deren Auswirkungen auf Vertrauen, Verantwortung und gesellschaftliche Kontrollmöglichkeiten.
Für den Zeitraum vom 21. bis 23. September 2026 ist dazu eine wissenschaftliche Veranstaltung angekündigt.
Andere Forschungsarbeiten beschäftigen sich mit dem Datenschutz besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen.
Im März 2026 veröffentlichte ein interdisziplinäres Forschungsteam der Plattform beispielsweise Empfehlungen zum Schutz vulnerabler Gruppen in digitalen Umgebungen. Dabei geht es unter anderem darum, dass Menschen sehr unterschiedlich gut einschätzen können, welche Folgen die Zustimmung zur Verarbeitung persönlicher Daten hat.
Interessante Unstimmigkeit bei den veröffentlichten Fristen
Bei der Recherche fällt allerdings eine bemerkenswerte Diskrepanz auf.
Die am 18. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Änderung nennt ausdrücklich den 15. März 2026 als letzten Bewertungsstichtag. Die amtliche Veröffentlichung der dritten Änderung ist im Bundesanzeiger bestätigt.
In der derzeit auffindbaren staatlichen Förderdatenbank wird dagegen weiterhin der 15. März 2027 als letzter Stichtag angegeben. Dort heißt es, Projektskizzen könnten jederzeit eingereicht werden und letzter Bewertungsstichtag sei der 15. März 2027.
Auch die NRW.BANK führt in ihrer Übersicht mit Stand August 2026 noch den 15. März 2027 als Antragsfrist für die Plattform Privatheit auf.
Das dürfte damit zusammenhängen, dass diese Informationsseiten den Stand vor Veröffentlichung der dritten Änderung wiedergeben.
Für Interessenten ist diese Abweichung dennoch wichtig.
Wer derzeit eine Förderung beantragen möchte, sollte sich deshalb nicht allein auf ältere Förderportale verlassen, sondern die neue Bekanntmachung beziehungsweise den zuständigen Projektträger heranziehen.
Keine neue Datenschutzpflicht für Bürger oder Unternehmen
Für Verbraucher und normale Unternehmen hat die Bekanntmachung zunächst keine unmittelbaren rechtlichen Folgen.
Sie schafft beispielsweise keine neuen Datenschutzpflichten.
Sie verändert auch nicht die DSGVO und führt weder neue Bußgelder noch neue Rechte für Verbraucher ein.
Ebenso handelt es sich nicht um ein neues IT-Sicherheitsgesetz.
Die Bekanntmachung regelt vielmehr die staatliche Finanzierung beziehungsweise das Auswahlverfahren für Forschungsprojekte.
Warum die Änderung trotzdem interessant ist
Politisch und wissenschaftlich ist die Entscheidung dennoch interessant.
Die Bundesregierung fördert mit der Plattform Forschung zu einem Bereich, der durch Künstliche Intelligenz, Deepfakes, umfangreiche Datensammlungen, digitale Identitäten und automatisierte Entscheidungen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Gleichzeitig setzt die neue Bekanntmachung nach ihrem Wortlaut einen klaren Schlusspunkt für die Einreichung neuer Projektskizzen unter dieser konkreten Förderrichtlinie.
Ob danach eine neue Förderrichtlinie, ein Nachfolgeprogramm oder eine andere Form der Finanzierung vorgesehen ist, geht aus der veröffentlichten Änderung nicht hervor.
Genau deshalb sollte aus der Bekanntmachung auch nicht vorschnell geschlossen werden, der Bund beende seine Förderung von Datenschutz- oder IT-Sicherheitsforschung insgesamt.
Was die Bekanntmachung tatsächlich bedeutet
Unterm Strich lässt sich die etwas sperrige Bundesanzeiger-Veröffentlichung auf einen einfachen Kern reduzieren:
Der Bund ändert keine Datenschutzregeln für Bürger, sondern die Förderbedingungen eines Forschungsprogramms. Nach dem Wortlaut der neuen Fassung war der 15. März 2026 der letzte Bewertungsstichtag für neue Projektskizzen. Später eingereichte Skizzen werden nicht mehr berücksichtigt.
Laufende Forschungsprojekte werden durch diese Änderung dagegen nicht automatisch beendet.
Bemerkenswert bleibt die derzeitige Abweichung zwischen der neuen Bundesanzeiger-Bekanntmachung und verschiedenen Förderportalen, auf denen noch der 15. März 2027 genannt wird. Für potenzielle Antragsteller dürfte deshalb die am 18. September veröffentlichte Neuregelung entscheidend sein beziehungsweise eine unmittelbare Klärung mit dem zuständigen Projektträger erforderlich machen.
Die Änderung wurde am 10. September 2026 ausgefertigt, am 18. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt laut Bekanntmachung am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.