Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Stellenangeboten auf der Internetseite hgr-gmbh.de. Nach Angaben der BaFin stammen diese Angebote nicht von der tatsächlich bestehenden HGR Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Kiel. Unbekannte Personen missbrauchen offenbar die Identität des Unternehmens.
Die vermeintlichen Beschäftigten sollen unter anderem Geld auf einem Bankkonto entgegennehmen. Anschließend sollen sie die Beträge in Kryptowerte umwandeln und an andere Personen oder Wallets weiterleiten. Ein solches Vorgehen ist äußerst riskant. Es kann dazu dienen, die Herkunft von Geldern zu verschleiern und die angeworbenen Personen als sogenannte Finanzagenten einzusetzen.
Wer für Dritte Geld entgegennimmt, damit Kryptowerte erwirbt oder diese verwaltet, kann unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. Dies kann strafrechtliche Folgen haben. Betroffene können sich nicht ohne Weiteres damit entlasten, sie hätten lediglich einen vermeintlichen Arbeitsauftrag ausgeführt.
Zusätzlich drohen erhebliche finanzielle Schäden. Personen, von deren Konten die weitergeleiteten Beträge stammen, können unter Umständen Rückzahlungsansprüche gegen die Empfänger geltend machen. Das bereits in Kryptowerte umgewandelte und weitergeleitete Geld lässt sich häufig nicht zurückholen. Die angeworbene Person kann daher auf den Forderungen sitzen bleiben.
Auch die im Bewerbungsverfahren übermittelten persönlichen Daten sind gefährdet. Ausweiskopien, Bankverbindungen, Anschriften und Unterschriften können für weitere betrügerische Geschäfte oder zur Eröffnung von Konten missbraucht werden.
Verbraucher sollten auf das Angebot nicht eingehen, kein Konto zur Verfügung stellen und keine Gelder oder Kryptowerte weiterleiten. Wer bereits Kontakt mit den Betreibern hatte oder Zahlungen ausgeführt hat, sollte sämtliche Nachrichten, Kontodaten und Transaktionsbelege sichern. Die BaFin empfiehlt Betroffenen, sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden. Außerdem sollte unverzüglich die eigene Bank informiert werden.
Die Warnung wurde am 21. September 2026 veröffentlicht. Sie beruht auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes und § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Der in den übermittelten Angaben enthaltene Absatz zu „Unzer Kredit“ gehört offenbar zu einer anderen BaFin-Warnung und steht nicht im Zusammenhang mit hgr-gmbh.de. Entscheidend ist hier die Warnung vor den gefälschten Stellenangeboten und dem Identitätsmissbrauch zulasten der HGR Unternehmensberatung GmbH.