Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt seit dem 18. September 2026 vor Angeboten unter der Bezeichnung „AI App“. Nach ausdrücklicher Feststellung der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.
Die Warnung betrifft einen Internetauftritt, der über die Domain heuristicreview.company beziehungsweise eine dort eingerichtete Unterseite zur „AI App“ erreichbar ist.
„AI App“ darf keine Kundenaufträge ausführen
Die FMA wird in ihrer Warnung konkret: Der Anbieter darf in Österreich die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht anbieten.
Hierbei handelt es sich um eine Wertpapierdienstleistung gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), für deren gewerbsmäßige Erbringung eine entsprechende aufsichtsrechtliche Berechtigung erforderlich ist.
Über eine solche Berechtigung verfügt der Anbieter der „AI App“ nach Angaben der FMA nicht.
Begriff „AI“ ist kein Nachweis für eine seriöse Handelsplattform
Die Bezeichnung „AI App“ erweckt einen Bezug zu Artificial Intelligence beziehungsweise Künstlicher Intelligenz. Gerade im Bereich des Online-Tradings werden derzeit zahlreiche Angebote mit angeblich KI-gestützten Handelssystemen, automatisierten Analysen oder Algorithmen beworben.
Die aktuelle FMA-Warnung enthält allerdings keine Feststellung darüber, welche KI-Technologie tatsächlich eingesetzt wird oder ob überhaupt ein funktionsfähiges KI-System vorhanden ist. Entsprechende Werbeaussagen sollten daher nicht mit einer aufsichtsrechtlichen Prüfung oder Bestätigung durch die Finanzaufsicht verwechselt werden.
Entscheidend ist vielmehr die klare Aussage der Behörde: Für die konkret angesprochene Wertpapierdienstleistung besteht keine entsprechende Berechtigung in Österreich.
FMA veröffentlicht Warnung nach § 92 WAG 2018
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage von § 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Die FMA kann auf dieser Grundlage die Öffentlichkeit vor Personen oder Unternehmen warnen, die Wertpapierdienstleistungen anbieten, ohne über die dafür erforderliche Konzession beziehungsweise Berechtigung zu verfügen.
Verbraucher sollten deshalb vor einer Einzahlung überprüfen, welches Unternehmen tatsächlich hinter einer Online-Handelsplattform steht und ob dieses in der Unternehmensdatenbank der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde geführt wird.
Vorsicht vor Weiterleitungen zu anderen Handelsplattformen
Bei Online-Angeboten mit Bezeichnungen wie „AI App“ ist außerdem darauf zu achten, wer letztlich Vertragspartner des Verbrauchers wird. Manche Internetseiten dienen lediglich dazu, Interessenten zu erfassen und anschließend an andere Anbieter oder Handelsplattformen weiterzuleiten.
Aus der aktuellen FMA-Warnung geht allerdings nicht hervor, welche Unternehmen gegebenenfalls hinter der „AI App“ stehen oder ob eine solche Weiterleitung erfolgt. Ohne weitere Feststellungen der Behörde sollte deshalb kein bestimmtes Unternehmen mit dem Angebot in Verbindung gebracht werden.
Fazit
Die FMA Österreich warnt seit dem 18. September 2026 vor der „AI App“ und dem entsprechenden Internetangebot auf heuristicreview.company.
Nach Feststellung der Finanzaufsicht besitzt der Anbieter keine Berechtigung zur Erbringung konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte in Österreich. Insbesondere darf er die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6 WAG 2018 nicht anbieten.
Die Warnung basiert auf § 92 Absatz 11 WAG 2018. Anleger sollten daher keine Gelder aufgrund dieses Angebots überweisen, ohne zuvor die Identität des tatsächlichen Vertragspartners und dessen aufsichtsrechtliche Berechtigung überprüft zu haben.