Im Bundestag steht eine grundlegende Entscheidung über die Zukunft der Organspende in Deutschland bevor. Dabei geht es um eine Frage, die praktisch jeden Erwachsenen betrifft: Soll ein Mensch nach seinem Tod grundsätzlich als Organspender gelten, solange er nicht ausdrücklich widersprochen hat? Oder darf weiterhin nur dann ein Organ entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt?
Dazu liegen inzwischen gegensätzliche Vorschläge vor. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 254 Abgeordneten unterstützt einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung. Dem gegenüber steht ein Antrag von 58 Abgeordneten, die am bisherigen Grundsatz der freiwilligen Zustimmung festhalten und stattdessen Aufklärung und Registrierung verbessern wollen. Am 24. September 2026 sollen die Vorlagen erstmals gemeinsam im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Was würde die Widerspruchslösung konkret bedeuten?
Die wichtigste Änderung wäre einfach erklärt:
Heute gilt grundsätzlich: Ohne Zustimmung keine Organspende.
Bei der vorgeschlagenen Widerspruchsregelung würde sich dieses Prinzip umkehren. Volljährige Menschen kämen grundsätzlich als Organspender infrage, wenn sie einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Ein Nein zur Organspende wäre weiterhin möglich. Dieses müsste aber erklärt und im entscheidenden Moment auffindbar sein. Dafür soll insbesondere das seit März 2024 bestehende Organspende-Register genutzt werden. Auch andere schriftliche Erklärungen sollen berücksichtigt werden. Außerdem müssten Angehörige danach gefragt werden, ob ihnen ein entsprechender Wille des Verstorbenen bekannt ist.
Die Befürworter sehen darin keinen Zwang zur Organspende. Nach ihrer Argumentation bleibt die Selbstbestimmung erhalten, weil jeder Mensch widersprechen kann.
Gegner sagen: Schweigen darf nicht Zustimmung bedeuten
Genau an diesem Punkt setzt die Gegenposition an.
Die 58 Abgeordneten wollen verhindern, dass fehlender Widerspruch rechtlich die Grundlage für eine Organspende bildet. Sie betrachten dies als erheblichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und vertreten den Grundsatz: Wer nichts erklärt, hat damit noch nicht zugestimmt.
Stattdessen sollen Menschen stärker dazu bewegt werden, tatsächlich eine eigene Entscheidung zu treffen.
Vorgeschlagen wird unter anderem, Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag ausdrücklich aufzufordern, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen und ihren Willen zu dokumentieren.
Dabei soll es nicht nur „Ja“ oder „Nein“ geben. Auch die Angabe, dass jemand unentschieden ist, soll möglich sein.
Außerdem sollen gemeinsam mit den Bundesländern Möglichkeiten geschaffen werden, die Eintragung in das Organspende-Register beispielsweise über Ausweisstellen einfacher zugänglich zu machen.
Warum wird erneut über die Widerspruchslösung gesprochen?
Deutschland hat seit Jahren deutlich weniger Spenderorgane als benötigt werden.
Für 2025 weist die Deutsche Stiftung Organtransplantation 985 Menschen aus, die nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe spendeten. Gleichzeitig standen zum Jahresende 8.199 Patienten auf den Wartelisten für eine Organtransplantation.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Verstorbene automatisch als Organspender infrage käme. Für eine postmortale Organspende müssen zusätzlich bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen zwar grundsätzlich positiv zur Organspende eingestellt sind, ihren Willen aber nicht verbindlich dokumentieren. Im Ernstfall müssen deshalb häufig Angehörige mit dieser schwierigen Frage umgehen.
Befürworter der Widerspruchslösung hoffen, dass durch die Umkehr des bisherigen Prinzips mehr Organe zur Verfügung stehen und Angehörige entlastet werden.
Die Gegenseite hält dagegen, dass zunächst bestehende Möglichkeiten besser genutzt werden sollten. Dazu gehören verständlichere Informationen, eine einfachere Registrierung und regelmäßige Aufforderungen, eine persönliche Entscheidung festzuhalten.
Bundestag hatte die Widerspruchslösung 2020 bereits abgelehnt
Die Auseinandersetzung ist nicht neu.
Bereits im Januar 2020 stimmte der Bundestag über eine Widerspruchslösung ab. Eine Mehrheit entschied sich damals dagegen und stattdessen für das Modell der sogenannten Entscheidungsbereitschaft. Dieses hält am Grundsatz fest, dass ohne Zustimmung keine postmortale Organentnahme erfolgen darf.
Gleichzeitig sollten Information und Dokumentation verbessert werden. Ein zentrales Organspende-Register gehörte zu diesem Konzept. Dieses ging allerdings erst im März 2024 und damit deutlich später als ursprünglich vorgesehen in Betrieb.
Nun steht die Grundsatzfrage erneut auf der politischen Tagesordnung.
Es geht nicht um eine bereits beschlossene Änderung
Für Bürger ist dabei besonders wichtig: Die Widerspruchslösung gilt derzeit nicht.
Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, über den das parlamentarische Verfahren erst läuft. Daneben gibt es den Gegenantrag für eine Beibehaltung der freiwilligen Zustimmung sowie einen weiteren Gesetzentwurf des Bundesrates zur Widerspruchslösung.
Die Bundesregierung selbst verweist darauf, dass es sich um eine ethische Frage handelt, die von den Abgeordneten als Gewissensentscheidung beantwortet werden soll.
Damit geht es bei der kommenden Debatte um wesentlich mehr als eine technische Änderung des Transplantationsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die grundsätzliche Frage, welche Bedeutung Schweigen haben darf, wenn ein Mensch zu Lebzeiten keine Entscheidung über seine Organe getroffen hat.