Eine schwere Gewaltattacke auf einen Servicemitarbeiter am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beschäftigt die Ermittlungsbehörden. Der Vorfall ereignete sich bereits am 6. September 2026 gegen 22 Uhr am Gate A34. Der Mitarbeiter wurde so schwer verletzt, dass er nach aktuellen Informationen notoperiert werden musste und auf einer Intensivstation behandelt wurde.
Ausgangspunkt des Vorfalls soll ein geplanter Flug nach Tallinn in Estland gewesen sein. Beim Boarding fiel demnach ein offenbar stark alkoholisierter Passagier auf. Ihm wurde die Mitreise verweigert. Kurz darauf eskalierte die Situation.
Mitarbeiter soll minutenlang geschlagen worden sein
Der Mann soll wiederholt auf den Flughafenmitarbeiter eingeschlagen und ihn mehrfach im Gesicht getroffen haben. Selbst nachdem das Opfer blutend zu Boden gegangen war, soll der Angriff weitergegangen sein.
Eine Kollegin versuchte zunächst einzugreifen. Später kamen weitere Passagiere hinzu. Nach den vorliegenden Informationen vergingen knapp drei Minuten, bis der Angriff beendet werden konnte.
Der schwer verletzte Mitarbeiter wurde anschließend vom Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Nach später bekannt gewordenen Informationen waren seine Verletzungen erheblich. Er musste notoperiert werden; zeitweise soll auch sein Augenlicht gefährdet gewesen sein.
Warum kamen Sicherheitskräfte nicht früher?
Der Fall wirft insbesondere die Frage auf, warum eine derart schwere Attacke im Sicherheitsbereich eines internationalen Flughafens mehrere Minuten dauern konnte.
Nach Angaben einer Flughafensprecherin versuchten wartende Passagiere und eine Kollegin, den Angreifer aufzuhalten. Die alarmierte Bundespolizei und die Flughafensicherheit seien anschließend innerhalb kurzer Zeit eingetroffen. Die Bundespolizei nahm den mutmaßlichen Angreifer in Gewahrsam.
Damit bleibt allerdings die Frage, ob die vorhandenen Sicherheits- und Alarmstrukturen ausreichend waren, um dem angegriffenen Mitarbeiter schneller zu helfen.
Polizei ermittelt
Die Polizeidirektion Süd in Cottbus führt die Ermittlungen. Zu weiteren Ermittlungsergebnissen wurden zunächst keine Einzelheiten bekannt gegeben.
Welche konkreten Straftatbestände letztlich in Betracht kommen, hängt vom weiteren Ermittlungsergebnis, vom genauen Ablauf und insbesondere von Art und Schwere der Verletzungen sowie vom festgestellten Vorsatz ab.
Für die verdächtigen Personen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Fall macht zugleich ein grundsätzliches Sicherheitsproblem sichtbar: Ein Beschäftigter wurde in einem kontrollierten Flughafenbereich massiv angegriffen, während zunächst Kollegen und Passagiere eingreifen mussten. Nun muss aufgeklärt werden, ob und wie Beschäftigte am BER bei vergleichbaren Situationen künftig schneller geschützt werden können.