Die Masche ist besonders tückisch, weil auf dem Telefon der Betroffenen offenbar eine Rufnummer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt wird.
Das kann den Eindruck erwecken, tatsächlich mit einer staatlichen Behörde zu sprechen.
Die BaFin stellt jedoch klar: Sie kontaktiert Privatpersonen nicht unaufgefordert telefonisch, um sie zu einer Geldüberweisung aufzufordern.
BaFin beauftragt auch keine Dritten
Die Warnung geht noch einen Schritt weiter.
Auch angebliche Dienstleister, Beauftragte oder andere Personen können sich nicht darauf berufen, im Namen der Finanzaufsicht Geld einzufordern. Nach Angaben der Behörde beauftragt die BaFin keine Dritten, Privatpersonen auf diese Weise zu kontaktieren.
Wer am Telefon mit angeblichen BaFin-Mitarbeitern konfrontiert wird und Geld überweisen soll, sollte deshalb nicht zahlen.
Angezeigte Telefonnummer ist kein Echtheitsbeweis
Der Fall verdeutlicht zugleich ein grundsätzliches Problem bei Telefonbetrug: Eine auf dem Display angezeigte Rufnummer sollte nicht als Beweis dafür betrachtet werden, dass der Anruf tatsächlich von dieser Stelle stammt.
Technisch können Rufnummernanzeigen manipuliert werden. Betrüger versuchen dadurch, das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen, indem sie bekannte Unternehmen, Banken, Behörden oder andere Institutionen vortäuschen.
Gerade eine vermeintliche Behördennummer kann zusätzlichen Druck erzeugen.
Keine Überweisung – stattdessen Strafanzeige
Die BaFin rät Betroffenen zu besonderer Wachsamkeit.
Wer einen solchen Anruf erhält, sollte insbesondere keine Überweisung aufgrund der telefonischen Aufforderung vornehmen und keine sensiblen Informationen preisgeben.
Die Finanzaufsicht empfiehlt außerdem, den Betrugsversuch bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Wer überprüfen möchte, ob tatsächlich ein Kontakt mit einer Behörde besteht, sollte dafür selbstständig deren offiziell veröffentlichte Kontaktdaten verwenden und nicht auf Telefonnummern oder Kontaktdaten vertrauen, die während des verdächtigen Anrufs genannt werden.
Eine einfache Regel schützt vor der aktuellen Masche
Die Warnung der BaFin lässt sich damit auf einen entscheidenden Satz reduzieren:
Die Finanzaufsicht ruft Privatpersonen nicht unaufgefordert an, um Geld von ihnen zu verlangen.
Erscheint also eine BaFin-Rufnummer auf dem Display und fordert der Gesprächspartner eine Überweisung, sollten sämtliche Alarmglocken schrillen.