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Thermo Elektro-Installation GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Thermo Elektro-Installation GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Sicherungsmaßnahmen traten am 11. September 2026 um 14.58 Uhr in Kraft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 2178/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Theodor-Heuss-Straße 66 in 47167 Duisburg. Sie ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 35328 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Magnus Lang vertreten.

Gegenstand des Unternehmens sind Elektroinstallationen sowie der Handel mit Elektromaterial und entsprechendem Bedarfszubehör.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Mark Steh, Königstraße 88 in 47198 Duisburg.

Die Thermo Elektro-Installation GmbH darf nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtswirksame Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Kunden oder Unternehmen, die der Thermo Elektro-Installation GmbH Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Sie müssen die gerichtliche Anordnung beachten und Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Für Kunden mit laufenden Elektroarbeiten bedeutet die Anordnung nicht automatisch, dass bestehende Verträge beendet sind oder Aufträge nicht mehr ausgeführt werden. Ob begonnene Projekte fortgesetzt werden, sollte jedoch unmittelbar mit dem Unternehmen und dem vorläufigen Insolvenzverwalter geklärt werden. Weitere Vorauszahlungen sollten erst nach eindeutiger Bestätigung der Zahlungsberechtigung erfolgen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft, ein möglicher Insolvenzgrund und die vorhandene Vermögensmasse geprüft. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Duisburg über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Gläubiger können ihre Forderungen derzeit noch nicht zur Insolvenztabelle anmelden. Eine Forderungsanmeldung ist erst nach einer Verfahrenseröffnung und einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung möglich.

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