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Systemrisikopuffer Österreich: BaFin plant deutliche Erhöhung auf 3,5 Prozent

Nikin (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant eine Erhöhung des von ihr anerkannten österreichischen sektoralen Systemrisikopuffers für bestimmte Gewerbeimmobilienkredite.

Aktuell beträgt der Puffer 1,0 Prozent.

In einem ersten Schritt soll er auf 2,0 Prozent steigen. Ab dem 1. Juli 2027 ist anschließend eine weitere Anhebung auf 3,5 Prozent vorgesehen.

Damit würde sich die Pufferquote gegenüber dem derzeitigen Niveau mehr als verdreifachen.

Die Regelung betrifft in Deutschland zugelassene Institute, sofern ihre relevanten Risikopositionen den vorgesehenen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.

Hintergrund ist eine Entscheidung der österreichischen Finanzmarktaufsicht zur Erhöhung der entsprechenden Pufferquoten.

Warum die BaFin auf eine österreichische Entscheidung reagiert

Auf den ersten Blick erscheint ungewöhnlich, dass die deutsche Finanzaufsicht eine Maßnahme zu Risiken im österreichischen Gewerbeimmobilienmarkt veröffentlicht.

Der Hintergrund liegt in der grenzüberschreitenden Tätigkeit europäischer Banken.

Auch deutsche Institute können erhebliche Kreditrisiken in anderen Mitgliedstaaten besitzen. Werden dort makroprudenzielle Maßnahmen eingeführt, kann deren Anerkennung durch die Aufsicht anderer Staaten erforderlich beziehungsweise vorgesehen sein, damit vergleichbare Risiken regulatorisch entsprechend behandelt werden.

Die BaFin reagiert deshalb auf die Entscheidung der österreichischen Finanzmarktaufsicht, die dortigen Pufferquoten zu erhöhen.

Für deutsche Institute mit ausreichend großen entsprechenden Risikopositionen kann diese Entscheidung somit unmittelbare regulatorische Folgen haben.

Was ist ein sektoraler Systemrisikopuffer?

Der Begriff klingt technisch, das Grundprinzip ist jedoch vergleichsweise einfach.

Banken müssen für die von ihnen eingegangenen Risiken Eigenkapital vorhalten. Zusätzlich zu allgemeinen Kapitalanforderungen können Aufsichtsbehörden besondere Kapitalpuffer vorsehen, wenn sie erhöhte systemische Risiken erkennen.

Ein sektoraler Systemrisikopuffer konzentriert sich dabei nicht pauschal auf sämtliche Geschäfte eines Instituts.

Stattdessen richtet er sich gezielt auf bestimmte Risikopositionen beziehungsweise Wirtschaftsbereiche.

Im vorliegenden Fall stehen bestimmte Gewerbeimmobilienkredite in Österreich im Mittelpunkt.

Durch einen höheren Puffer müssen betroffene Banken für entsprechende Risiken zusätzliches Kapital vorhalten.

Die Idee dahinter: Entstehen in diesem Markt größere Verluste, verfügen die Institute über einen stärkeren Kapitalpuffer, um diese Belastungen aufzufangen.

Von 1,0 auf 3,5 Prozent

Besonders bemerkenswert ist das Ausmaß der geplanten Anpassung.

Der aktuell anerkannte Puffer beträgt 1,0 Prozent. Dieser soll zunächst auf 2,0 Prozent steigen.

Damit würde sich die Quote im ersten Schritt verdoppeln.

Doch dabei bleibt es nicht.

Zum 1. Juli 2027 soll eine weitere Erhöhung auf 3,5 Prozent folgen.

Im Vergleich zum heutigen Niveau entspräche das einer Erhöhung um 2,5 Prozentpunkte beziehungsweise einer Verdreieinhalbfachung der derzeitigen Quote.

Für Institute mit großen betroffenen Kreditportfolios kann diese Veränderung entsprechend relevant für die Kapitalplanung werden.

Warum erfolgt die Erhöhung in zwei Schritten?

Die vorgesehene Staffelung gibt den betroffenen Instituten Zeit, sich auf die höheren Anforderungen einzustellen.

Statt den Puffer unmittelbar von 1,0 auf 3,5 Prozent anzuheben, ist eine Zwischenstufe von 2,0 Prozent vorgesehen.

Erst ab Juli 2027 soll die volle Quote von 3,5 Prozent gelten.

Für Banken ist dieser zeitliche Vorlauf wichtig.

Höhere Kapitalpuffer können Einfluss darauf haben, wie viel Kapital für bestimmte Geschäftsbereiche gebunden wird. Institute müssen solche regulatorischen Änderungen deshalb in ihrer Kapitalplanung, Risikosteuerung und möglicherweise auch bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigen.

Nicht jede deutsche Bank ist betroffen

Die geplante Maßnahme gilt nicht automatisch für sämtliche Kreditinstitute in Deutschland.

Entscheidend sind die entsprechenden Risikopositionen gegenüber dem betroffenen österreichischen Bereich.

Die Regelung soll für in Deutschland zugelassene Institute gelten, wenn die relevanten Risikopositionen einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.

Damit konzentriert sich die Maßnahme auf Institute, bei denen das betreffende Engagement eine gewisse Größenordnung erreicht.

Für Banken unterhalb dieses Schwellenwertes greift die beschriebene Regelung demnach nicht.

Was bedeutet die Erhöhung für betroffene Banken?

Für Institute oberhalb der 100-Millionen-Euro-Schwelle dürfte zunächst die Kapitalplanung im Mittelpunkt stehen.

Ein höherer Systemrisikopuffer bedeutet vereinfacht gesagt, dass für die betroffenen Risikopositionen mehr Kapital vorgehalten werden muss.

Das kann verschiedene interne Bereiche betreffen.

Das Risikomanagement muss die betroffenen Positionen identifizieren und überwachen. Finance- und Treasury-Funktionen müssen die Auswirkungen auf die Kapitalausstattung berücksichtigen. Compliance und Regulatory Reporting müssen wiederum sicherstellen, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden.

Auch die Geschäftsstrategie kann betroffen sein.

Je höher die Kapitalanforderungen für eine bestimmte Kreditart ausfallen, desto genauer dürften Banken prüfen, welches Risiko und welche Rendite mit neuen Engagements verbunden sind.

Gewerbeimmobilien bleiben ein sensibles Thema

Die Maßnahme richtet den Blick erneut auf Risiken aus der Gewerbeimmobilienfinanzierung.

Solche Finanzierungen können für Banken besonders bedeutend sein, weil einzelne Kredite oder Portfolios große Volumina erreichen können.

Verändern sich Immobilienpreise, Finanzierungskosten, Leerstände oder die wirtschaftlichen Aussichten von Projektentwicklern und Eigentümern, können sich auch die Kreditrisiken verändern.

Ein sektoraler Kapitalpuffer ist ein Instrument, mit dem die Aufsicht solchen Risiken vorsorglich begegnen kann.

Dabei geht es nicht darum, dass jedes einzelne Gewerbeimmobilienengagement problematisch sein muss.

Vielmehr soll das Finanzsystem insgesamt widerstandsfähiger gegenüber möglichen Verlusten in einem bestimmten Sektor werden.

Was sollten deutsche Institute jetzt prüfen?

Für Institute mit Österreich-Engagement dürfte zunächst entscheidend sein, ob sie überhaupt unter die geplante Regelung fallen.

Dafür sollten die relevanten Risikopositionen identifiziert und ihre Höhe überprüft werden.

Liegt das Engagement in der Nähe oder oberhalb der Schwelle von 100 Millionen Euro, gewinnen mehrere Fragen an Bedeutung:

Welche konkreten Risikopositionen fallen unter die Maßnahme?

Wie hoch ist das derzeitige relevante Gesamtengagement?

Welche zusätzlichen Kapitalanforderungen entstehen bei einer Quote von 2,0 Prozent?

Welche Auswirkungen hätte die spätere Erhöhung auf 3,5 Prozent?

Sind diese Veränderungen bereits in der Kapitalplanung für 2027 berücksichtigt?

Gerade der zweite Erhöhungsschritt zum 1. Juli 2027 sollte frühzeitig in Szenario- und Kapitalplanungen einbezogen werden.

BaFin eröffnet Anhörungsverfahren

Die Erhöhung ist noch nicht endgültig umgesetzt.

Vor der Maßnahme führt die BaFin eine Anhörung nach § 28 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.

Damit erhalten die von der Entscheidung möglicherweise betroffenen Beteiligten Gelegenheit, sich zum vorgesehenen Vorgehen zu äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf nimmt die BaFin bis zum 28. September 2026 entgegen.

Für betroffene Institute ergibt sich damit ein vergleichsweise kurzes Zeitfenster, um die geplanten Vorgaben zu analysieren und gegebenenfalls Einwände, Hinweise oder praktische Auswirkungen gegenüber der Aufsicht darzustellen.

Der Zeitplan im Überblick

Aktuell: Der anerkannte sektorale Systemrisikopuffer liegt bei 1,0 Prozent.

14. September 2026: Die BaFin informiert über die geplante Anpassung und das Anhörungsverfahren.

28. September 2026: Frist für Stellungnahmen zur geplanten Maßnahme.

Erster Schritt: Der Puffer soll auf 2,0 Prozent steigen.

Ab 1. Juli 2027: Die Quote soll 3,5 Prozent betragen.

Für betroffene Banken ist insbesondere die Kombination aus Schwellenwert und stufenweiser Erhöhung relevant.

Was bedeutet das für die Kreditvergabe?

Eine höhere Kapitalanforderung bedeutet nicht automatisch, dass deutsche Banken künftig keine Gewerbeimmobilien in Österreich mehr finanzieren werden.

Sie verändert jedoch die ökonomischen Rahmenbedingungen.

Kapital ist für Banken eine knappe Ressource. Muss für bestimmte Geschäfte mehr davon vorgehalten werden, kann dies Auswirkungen auf die Kalkulation neuer Finanzierungen haben.

Institute könnten deshalb bei betroffenen Engagements noch stärker auf Beleihung, Bonität, Laufzeit, Sicherheiten, Rendite und Risikostruktur achten.

Ob und in welchem Umfang sich daraus tatsächlich Veränderungen bei Kreditkonditionen oder der Kreditvergabe ergeben, lässt sich aus der angekündigten BaFin-Maßnahme allein allerdings nicht ableiten.

Warum die 100-Millionen-Euro-Grenze wichtig ist

Der Schwellenwert verhindert, dass jedes noch so kleine Österreich-Engagement eines deutschen Instituts von der Maßnahme erfasst wird.

Relevant wird die Vorgabe erst, wenn die entsprechenden Risikopositionen 100 Millionen Euro überschreiten.

Damit konzentriert sich die Regulierung auf Banken mit materielleren Engagements.

Für Institute knapp unterhalb dieser Grenze dürfte allerdings eine laufende Überwachung sinnvoll sein.

Wächst das Portfolio beispielsweise durch neue Finanzierungen, können regulatorische Anforderungen relevant werden, die zuvor noch keine Anwendung fanden.

Grenzüberschreitende Risiken erfordern grenzüberschreitende Aufsicht

Die geplante BaFin-Maßnahme zeigt zugleich, wie eng die europäischen Finanzmärkte inzwischen miteinander verbunden sind.

Eine deutsche Bank kann Kredite für Immobilien in Österreich vergeben. Risiken, die sich dort aufbauen, bleiben damit nicht zwangsläufig auf österreichische Institute beschränkt.

Genau deshalb können makroprudenzielle Maßnahmen grenzüberschreitend anerkannt werden.

Die Regulierung soll verhindern, dass vergleichbare Risiken allein aufgrund des Sitzlandes einer Bank unterschiedlich behandelt werden und dadurch regulatorische Ausweichbewegungen entstehen.

Für international tätige Institute bedeutet das allerdings auch, dass sie nicht nur deutsche Kapitalanforderungen beobachten müssen.

Entwicklungen in anderen europäischen Märkten können ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf ihre regulatorische Kapitalplanung haben.

Fazit: Deutsche Banken mit Österreich-Engagement müssen genauer hinschauen

Die geplante Erhöhung des österreichischen sektoralen Systemrisikopuffers ist vor allem für deutsche Institute mit größeren Engagements im österreichischen Gewerbeimmobilienbereich relevant.

Der derzeit bei 1,0 Prozent liegende Puffer soll zunächst auf 2,0 Prozent und ab dem 1. Juli 2027 auf 3,5 Prozent steigen.

Betroffen sind in Deutschland zugelassene Institute, deren entsprechende Risikopositionen den Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.

Damit stehen für die betreffenden Banken vor allem Kapitalplanung, Risikosteuerung und die genaue Abgrenzung der erfassten Positionen im Fokus.

Noch handelt es sich um eine geplante Maßnahme. Bis zum 28. September 2026 läuft die Anhörung der BaFin.

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