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Optandus Bad Berneck GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Optandus Bad Berneck GmbH am 11. September 2026 um 12:16 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 194/26 geführt.

Unternehmen und Geschäftstätigkeit

Die Optandus Bad Berneck GmbH hat ihren Sitz in der Oberstraße 36, 40878 Ratingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103444 eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen beziehungsweise Seniorenzentren sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.

Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Elisabeth Bratusek.

Prof. Dr. Peter Neu zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Das Amtsgericht Düsseldorf bestellte Prof. Dr. Peter Neu aus Ratingen zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Gesellschaft darf seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Damit handelt es sich um eine sogenannte schwache vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt.

Zahlungen dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft erfolgen

Das Gericht hat außerdem den Schuldnern der Optandus Bad Berneck GmbH untersagt, unmittelbar an die Gesellschaft zu zahlen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner müssen die gerichtliche Anordnung bei ihren Zahlungen entsprechend beachten.

Diese Maßnahmen dienen dazu, das noch vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Zwangsvollstreckungen werden gestoppt

Darüber hinaus hat das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Optandus Bad Berneck GmbH grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ausgenommen sind nach dem Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen, soweit unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Über die endgültige Eröffnung ist noch nicht entschieden

Mit dem Beschluss vom 11. September 2026 ist das Insolvenzverfahren über die Optandus Bad Berneck GmbH noch nicht endgültig eröffnet.

Es handelt sich zunächst um ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit vorläufiger Insolvenzverwaltung und weiteren Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.

Unternehmen: Optandus Bad Berneck GmbH
Sitz: Ratingen
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 103444
Geschäftsführerin: Elisabeth Bratusek
Geschäftstätigkeit: Betrieb von Alten- und Pflegeheimen/Seniorenzentren sowie damit verbundene Dienstleistungen
Insolvenzgericht: Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 500 IN 194/26
Beschluss: 11. September 2026, 12:16 Uhr
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Prof. Dr. Peter Neu, Ratingen
Verfahrensstand: Insolvenzeröffnungsverfahren, vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt

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