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BO Abwicklungs GmbH & Co. KG aus Heilbronn unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die BO Abwicklungs GmbH & Co. KG mit Sitz in der Wannenäckerstraße 65, 74078 Heilbronn, befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen 10 IN 1124/26 geführt.

Das Gericht ordnete am 10. September 2026 um 10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, bestellt.

Die Kommanditgesellschaft hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Als Verfahrensbevollmächtigte werden die Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Stuttgart genannt.

Insolvenz betrifft die Kommanditgesellschaft

Die gerichtliche Entscheidung betrifft entgegen der vorangestellten Unternehmensbezeichnung nicht unmittelbar die BO Abwicklungs Verwaltungs-GmbH. Schuldnerin des Verfahrens ist vielmehr die BO Abwicklungs GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 723535.

Die BO Abwicklungs Verwaltungs-GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Sie vertritt die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Claus Esslinger. Für die Verwaltungs-GmbH selbst wird in dem vorliegenden Beschluss kein eigenes Insolvenzverfahren angeordnet.

Diese Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam: Die Kommanditgesellschaft und ihre Komplementär-GmbH sind zwei eigenständige Unternehmen. Gegenstand des aktuellen Verfahrens sind deshalb ausschließlich das Vermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten der BO Abwicklungs GmbH & Co. KG.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Darüber hinaus wurde ihr die eigenständige Verfügung über Bankkonten und offene Forderungen untersagt. Die entsprechende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt insoweit bei Dr. Tibor Braun.

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und andere Forderungen einziehen, Zahlungen entgegennehmen und Sonderkonten einrichten. Kunden und sonstige Geschäftspartner, die der Gesellschaft Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an diese zahlen.

Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Dr. Braun wurde zugleich als Sachverständiger eingesetzt. Er soll prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Frühere Firmierung als BlessOF GmbH & Co. KG

Die BO Abwicklungs GmbH & Co. KG firmierte zuvor als BlessOF GmbH & Co. KG. Unter dieser Bezeichnung war das Unternehmen in der Papier-, Briefumschlag- und Verpackungsindustrie tätig. Die unveränderte Handelsregisternummer HRA 723535 zeigt, dass es sich trotz des neuen Namens weiterhin um dieselbe Rechtsträgerin handelt.

Die heutige Bezeichnung „BO Abwicklungs GmbH & Co. KG“ weist darauf hin, dass die Gesellschaft nicht mehr unter ihrer früheren Marke am Markt auftreten, sondern verbliebene Geschäfte und Vermögenspositionen abwickeln sollte. Der Begriff „Abwicklung“ im Firmennamen ersetzt allerdings keine förmliche Liquidation und sagt für sich allein noch nichts über den rechtlichen Status des Unternehmens aus.

Hersteller von Briefumschlägen und Verpackungen

Das operative Geschäft der früheren BlessOF GmbH & Co. KG bestand in der Herstellung und im Vertrieb bedruckter und unbedruckter Papier- und Pappeprodukte. Hinzu kamen Verpackungslösungen aus Kunststoff und Materialverbünden.

Das Unternehmen produzierte insbesondere Briefumschläge, Versandtaschen und weitere Hüllen für geschäftliche Post, Werbesendungen und den Warenversand. Zum Angebot gehörten außerdem kundenspezifisch bedruckte Produkte und Spezialverpackungen. Damit richtete sich der Betrieb vor allem an gewerbliche Großkunden, Versandhändler, Werbeunternehmen und andere Geschäftskunden mit größeren Versandmengen.

Die Wurzeln des Unternehmens reichen in die traditionsreiche Briefumschlagproduktion der früheren Blessing-Gruppe zurück. Im Jahr 2005 wurden die operativen Betriebe von Blessing und OFK in der BlessOF zusammengeführt. Die Produktion und Verwaltung wurden später nach Kirchheim unter Teck verlagert. Im Jahr 2008 ging die damalige Mehrheitsbeteiligung an BlessOF an die Mayer-Gruppe aus Heilbronn.

Zu den seinerzeit entwickelten und vertriebenen Produkten zählten neben klassischen Briefumschlägen auch Werbe- und Spezialhüllen sowie technische Verpackungen, beispielsweise Foto- und Datenträgerhüllen. Unter verschiedenen Marken wurden zudem Versand- und Verpackungslösungen für Geschäftspost und Direktmarketing angeboten.

Geschäft bereits 2017 in einem Insolvenzverfahren

Die frühere BlessOF GmbH & Co. KG war bereits 2017 Gegenstand eines Insolvenzverfahrens. Damals wurde eine Sanierung über einen Insolvenzplan verfolgt. Die Unternehmensgeschichte ist deshalb von dem nun im Jahr 2026 gestellten Insolvenzantrag zu unterscheiden.

Inzwischen wird das Unternehmen unter der Bezeichnung BO Abwicklungs GmbH & Co. KG geführt. Welche betrieblichen Tätigkeiten zuletzt noch innerhalb dieser Gesellschaft verblieben waren, lässt sich öffentlich nicht eindeutig feststellen.

Am Standort Wannenäckerstraße 65 ist heute weiterhin ein umfangreiches Papier-, Versand- und Verpackungsgeschäft der Mayer-Gruppe angesiedelt. Angeboten werden dort unter anderem E-Commerce-Versandtaschen, Papierpolstertaschen, Papiertragetaschen, Seitenfaltenbeutel für Lebensmittel und andere Waren sowie Briefumschläge. Diese aktuellen Angebote werden jedoch von anderen Gesellschaften beziehungsweise unter der Marke mayer-bestpac vermarktet und dürfen nicht ohne Weiteres der insolvenzbetroffenen BO Abwicklungs GmbH & Co. KG zugerechnet werden.

Keine Angaben zu Ursachen und Beschäftigten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Ebenso wenig geht aus dem Beschluss hervor, ob bei der BO Abwicklungs GmbH & Co. KG zuletzt noch ein eigener Produktionsbetrieb bestand oder Beschäftigte betroffen sind.

Die gerichtliche Bekanntmachung enthält keine Angaben zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten oder zur Zahl der Gläubiger. Auch das Verhältnis zwischen der Schuldnerin und den heute am Standort tätigen Unternehmen der Mayer-Gruppe wird nicht erläutert.

Das Amtsgericht Heilbronn entscheidet nach Abschluss der Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin soll der vorläufige Insolvenzverwalter das noch vorhandene Vermögen sichern und feststellen, ob eine Fortführung verbliebener Geschäftstätigkeiten möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

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