Die DG Motorcycles UG (haftungsbeschränkt) aus Kämpfelbach ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Pforzheim hat am 26. August 2026 um 10:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 IN 614/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Boschstraße 6 in 75236 Kämpfelbach und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 752528 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist David Goralczyk. Den Insolvenzantrag hat das Unternehmen selbst gestellt.
Die DG Motorcycles UG ist in der Kfz- und Motorradbranche tätig. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Motorradwerkstatt sowie der Handel mit Gebrauchtfahrzeugen. Damit gehört die Gesellschaft insbesondere aufgrund ihres Gebrauchtfahrzeughandels zum Fahrzeughandel.
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens hat das Insolvenzgericht Rechtsanwältin Tanja Justin aus Pforzheim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen grundsätzlich nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam sind.
Besonders weitreichend sind die gerichtlichen Maßnahmen bei den Bankkonten und offenen Forderungen. Die DG Motorcycles UG darf darüber nicht mehr selbst verfügen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Sie kann außerdem Sonderkonten für das Verfahren einrichten.
Auch Geschäftspartner und andere Schuldner der DG Motorcycles UG dürfen Zahlungen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen leisten. Zahlungen sollen unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen.
Zusätzlich hat das Amtsgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft weitgehend untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden zunächst eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens untersuchen. Dabei muss sie insbesondere feststellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob genügend Vermögen zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist und welche Aussichten für eine Fortführung der DG Motorcycles UG bestehen.
Mit dem Beschluss ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst handelt es sich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren, in dem das Vermögen gesichert und die wirtschaftliche Lage des Motorrad- und Gebrauchtfahrzeugunternehmens geprüft wird.