Die Quadriga Ingenieurbüro für interdisziplinäre Kommunikation GmbH umwelttechnische Beratung, Konzeptentwicklung und Projektmanagement in Europa ist von einem Insolvenzverfahren betroffen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 25. August 2026 unter dem Aktenzeichen 3607 IN 2084/26.
Die Gesellschaft war zuletzt unter der Anschrift Gartenstraße 110 in 10115 Berlin geschäftsansässig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 55669 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Heinz Spittank genannt.
Die Quadriga Ingenieurbüro GmbH war im Bereich der Umwelttechnik und des Umweltmanagements tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören die umweltorientierte Beratung und Planung, die Entwicklung von Konzepten sowie die Durchführung und das Management umwelttechnischer Projekte.
Damit umfasste das Tätigkeitsfeld nicht nur klassische Beratungsleistungen. Das Unternehmen sollte auch konkrete Umweltprojekte entwickeln, planen, begleiten und deren Umsetzung koordinieren. Der Unternehmensname weist zudem auf eine europaweite Ausrichtung des Projektmanagements hin.
Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte die Gesellschaft selbst gestellt.
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied jedoch, das Insolvenzverfahren nicht zu eröffnen und den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise verwertbare Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Ohne einen ausreichenden Kostenvorschuss kommt es deshalb nicht zur regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Für die Quadriga Ingenieurbüro GmbH bedeutet die Entscheidung damit, dass trotz des gestellten Insolvenzantrags kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.