Ein halbes Brot, zehn Gramm Gewichtsunterschied und am Ende Kosten von rund 15.000 Euro: Ein Fall aus dem bayerischen Pfaffenhofen an der Ilm zeigt, welche Folgen Vorschriften im Verkaufsalltag eines Handwerksbetriebs haben können.
Betroffen ist die Bäckerei von Bäckermeister und Konditor Matthias Breitner. Seit Jahrzehnten wurde dort ein halbes Brot auf denkbar einfache Weise verkauft: Wollte ein Kunde nur die Hälfte eines Laibes, wurde das Brot mit der Brotschneidemaschine in der Mitte geteilt. Berechnet wurde die Hälfte des Preises eines ganzen Brotes.
Diese langjährige Praxis wurde nun zum Problem.
Kunde beschwert sich wegen zehn Gramm
Auslöser war ein Kunde, der sein gekauftes halbes Brot zu Hause nachwog. Nach seinen Angaben fehlten zehn Gramm. Für das halbe Mischbrot hatte er 2,40 Euro bezahlt. Ein ganzer Laib kostete 4,80 Euro.
Der Kunde beschwerte sich daraufhin anonym per E-Mail bei der Bäckerei. Breitner nahm die Beanstandung zunächst offenbar nicht besonders ernst. Er antwortete sinngemäß, manchmal gewinne man, manchmal verliere man und beim nächsten Mal könnten es auch zehn Gramm mehr sein.
Im Nachhinein bezeichnet Breitner diese Reaktion selbst als Fehler.
Der Kunde ließ die Angelegenheit nämlich nicht auf sich beruhen und wandte sich an die zuständige Behörde.
Eichamt untersagt bisherige Verkaufspraxis
Schließlich erschien das Eichamt in der Bäckerei. Nach Darstellung des Bäckermeisters wurde ihm untersagt, halbe Brote weiterhin auf die bisherige Weise zu verkaufen.
Will ein Kunde einen Teil eines nach Gewicht angebotenen Brotes kaufen und wird der Laib erst auf dessen Wunsch geteilt, muss die abgegebene Menge entsprechend gewogen und der Preis danach berechnet werden.
Genau an diesem Punkt wurde die jahrzehntelang praktizierte Methode der Bäckerei zum Problem. Eine optisch oder maschinell möglichst genaue Halbierung bedeutet schließlich nicht zwangsläufig, dass beide Hälften exakt dasselbe Gewicht haben.
Für den Kunden kann sich daraus zwar nur eine äußerst geringe Preisdifferenz ergeben. Nach Angaben Breitners bewegt sich diese in seinem Geschäft teilweise lediglich im Bereich von wenigen Cent. Für die Einhaltung der Vorschriften ist die geringe finanzielle Auswirkung jedoch nicht entscheidend.
Alternative wäre das vorherige Teilen der Brote
Nach der Schilderung des Falls hätte die Bäckerei ihre Brote auch bereits im Vorfeld teilen und die Hälften entsprechend als solche zum Verkauf anbieten können.
Für Breitner ist das jedoch keine zufriedenstellende Lösung. Würden zahlreiche Brote bereits vorab halbiert und anschließend über Stunden im Regal liegen, könnten die Schnittflächen austrocknen. Zudem weiß der Betrieb vorher nicht genau, wie viele Kunden an einem Tag tatsächlich nur ein halbes Brot kaufen möchten.
Der Bäcker entschied sich deshalb für eine technische Lösung.
Neue Waagen und Software kosten rund 15.000 Euro
Für seine Filialen ließ Breitner neue geeignete Waagen anschaffen. Hinzu kamen nach seinen Angaben Kosten für Software und die erforderliche Arbeitszeit. Insgesamt habe ihn die Umstellung rund 15.000 Euro gekostet.
Eine Investition, die sich über den Verkauf halber Brote nach seiner Einschätzung kaum jemals amortisieren dürfte.
Denn für die Kunden geht es letztlich um minimale Beträge. Je nachdem, wie schwer die tatsächlich abgeschnittene Brothälfte ist, zahlen sie nun einige Cent mehr oder weniger.
Für die Bäckerei steht diesem geringen Unterschied eine Investition im fünfstelligen Bereich gegenüber.
Manche Bäcker verkaufen offenbar nur noch ganze Brote
Der Fall hat nach Breitners Darstellung inzwischen auch Auswirkungen auf andere Betriebe in Pfaffenhofen. Einige Bäcker würden nur noch ganze Brote verkaufen, um entsprechende Schwierigkeiten mit dem Eichamt zu vermeiden.
Auch Kunden reagieren teilweise mit Verwunderung. Manche hätten sogar gefragt, ob sie ausdrücklich schriftlich erklären könnten, auf das Wiegen ihres halben Brotes zu verzichten.
Der Fall macht damit ein grundsätzliches Spannungsfeld sichtbar: Verbraucherschutzvorschriften sollen sicherstellen, dass Kunden genau die Warenmenge bezahlen, die sie tatsächlich erhalten. Im konkreten Fall steht einem Gewichtsunterschied von lediglich zehn Gramm allerdings eine betriebliche Investition von rund 15.000 Euro gegenüber.
Für Matthias Breitner dürfte deshalb weniger das einzelne halbe Brot das Problem sein als die Konsequenz, die eine einzige Kundenbeschwerde nach jahrzehntelang praktiziertem Verkauf ausgelöst hat.
Wie ist das, wenn ich 1/2 Hähnchen kaufe? So genau kann man das doch nicht teilen. Muss ich jetzt auch nachwiegen, mit einer geeichten Waage?