Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten des Anbieters Beste Zinsvergleich auf der Internetseite beste-zinsvergleich.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Tagesgeld- und Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 21. August 2026. Verbraucher, die auf der Suche nach vermeintlich attraktiven Zinsangeboten sind, sollten bei Angeboten über diese Internetseite besondere Vorsicht walten lassen.
Keine Erlaubnis der BaFin
Nach Angaben der Finanzaufsicht verfügen die Betreiber von beste-zinsvergleich.de nicht über die notwendige Erlaubnis für die angebotenen Geschäfte.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende aufsichtsrechtliche Erlaubnis. Ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, kann über die Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden.
Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Vorsicht bei vermeintlichen Zinsvergleichsportalen
Der Name „Beste Zinsvergleich“ kann bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, es handele sich lediglich um ein Vergleichsportal, das Tages- und Festgeldangebote verschiedener Banken gegenüberstellt. Entscheidend ist jedoch, welche Geschäfte tatsächlich angeboten oder vermittelt werden.
Nach den Erkenntnissen der BaFin werden über beste-zinsvergleich.de Tages- und Festgeldanlagen ohne die dafür erforderliche Erlaubnis angeboten.
Gerade bei Festgeldangeboten sollten Anleger überprüfen, ob die beworbene Bank tatsächlich existiert, ob das genannte Konto tatsächlich bei dieser Bank geführt wird und ob der vermeintliche Vermittler oder Anbieter über die notwendigen Berechtigungen verfügt.
Betrügerische Festgeldangebote können seriös wirken
Bei unseriösen Festgeldangeboten werden Verbrauchern häufig attraktive Zinssätze für vermeintlich sichere Anlagen angeboten. Dabei können Internetseiten professionell gestaltet sein und den Eindruck eines gewöhnlichen Vergleichsportals oder Finanzvermittlers vermitteln.
Ein besonders großes Risiko besteht, wenn Anleger ihr Geld auf ein Konto überweisen, das tatsächlich gar nicht der vermeintlichen Anlage bei einer genannten Bank dient. Ist das Geld erst einmal auf einem von Betrügern kontrollierten Konto eingegangen und weitertransferiert worden, kann eine Rückholung schwierig oder unmöglich werden.
Deshalb sollten Anleger die angegebenen Bankverbindungen und Vertragsunterlagen sorgfältig kontrollieren und sich bei Zweifeln unmittelbar an das Kreditinstitut wenden, bei dem das Tages- oder Festgeld angeblich angelegt werden soll.
BaFin und Polizei warnen vor Finanzbetrug im Internet
Die BaFin warnt gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern generell vor Finanzbetrug im Internet. Verbraucher sollten insbesondere bei Geldanlagen, die online angeboten werden, gründlich recherchieren, bevor sie Geld überweisen.
Dabei sollte die Zulassung eines Anbieters nicht anhand seiner eigenen Internetseite, sondern unabhängig über die offiziellen Register der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden überprüft werden.
Fazit
Die BaFin warnt vor Beste Zinsvergleich und der Website beste-zinsvergleich.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen an. Verbraucher sollten entsprechende Angebote besonders kritisch prüfen und kein Geld überweisen, bevor zweifelsfrei feststeht, wer hinter dem Angebot steht, bei welcher Bank das Geld tatsächlich angelegt wird und ob die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Berechtigungen vorhanden sind.
Hier die Bafin-Meldung:
beste-zinsvergleich(.)de: Bafin warnt vor Tages- und Festgeldangeboten
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten von Beste Zinsvergleich auf der Website beste-zinsvergleich(.)de. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen an.
21.08.2026
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.