Die PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH aus Göttingen ist mit einem Insolvenzantragsverfahren gescheitert. Das Amtsgericht Göttingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 19. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 74 IN 98/26 GOE geführt. Firmensitz der Gesellschaft ist die Hans-Böckler-Straße 2 C, 37079 Göttingen. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Göttingen unter HRB 206866 eingetragen. Geschäftsführer ist Daniel Rupp.
Die Entscheidung erfolgte gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung. Das bedeutet, dass nach der gerichtlichen Prüfung keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken und offenbar auch kein entsprechender Kostenvorschuss geleistet wurde.
Bildungsarbeit mit politischem und medizinischem Schwerpunkt
Die PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH war ihrem Unternehmensgegenstand nach im Bildungs- und Beratungsbereich tätig.
Der eingetragene Geschäftszweck umfasst die Durchführung und Förderung von Bildungsarbeit, insbesondere im politischen und medizinischen Bereich. Darüber hinaus gehören Verwaltungsarbeiten und Beratungsleistungen zum Tätigkeitsbereich.
Damit war PEBS nicht auf einen einzigen Bildungszweig beschränkt. Die Gesellschaft konnte sowohl eigene Bildungsangebote durchführen als auch Bildungsprojekte organisatorisch unterstützen und Verwaltungs- beziehungsweise Beratungsleistungen übernehmen.
Unternehmensdatenbanken ordnen PEBS insbesondere dem Bereich Erziehung und Unterricht sowie der allgemeinen und politischen Erwachsenenbildung zu.
Unternehmen begann als UG mit lediglich 400 Euro Stammkapital
Die Gesellschaft entstand zunächst nicht als GmbH.
PEBS wurde ursprünglich als PEBS Bildungsdienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 14. April 2020. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte später beim Amtsgericht Göttingen. Geschäftsführer war bereits damals Daniel Rupp.
Das ursprüngliche Stammkapital betrug lediglich 400 Euro.
Ende 2023 wurde die Kapitalausstattung erheblich verändert. Das Stammkapital wurde auf 25.000 Euro erhöht und die Unternehmergesellschaft anschließend in PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH umfirmiert. Die entsprechende Änderung wurde im Dezember 2023 in das Handelsregister eingetragen.
Damit hatte das Unternehmen den Schritt von der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zur regulären GmbH vollzogen.
Auch Erste-Hilfe-Kurse gehörten zum medizinischen Bildungsbereich
Die medizinische Bildungsarbeit war nicht lediglich ein abstrakter Bestandteil des Handelsregistergegenstandes.
PEBS trat unter anderem als Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen in Erscheinung. Das Unternehmen wurde in entsprechenden Anbieterübersichten mit seiner früheren Göttinger Anschrift Am Weendespring 1 B und Kontaktdaten unter der Domain pebs.eu geführt.
Damit lässt sich zumindest ein konkretes Tätigkeitsfeld der im Gesellschaftszweck ausdrücklich genannten medizinischen Bildungsarbeit nachvollziehen.
Erste-Hilfe-Ausbildungen können sich beispielsweise an Führerscheinbewerber, Unternehmen und betriebliche Ersthelfer oder andere Personengruppen richten. Welche Zielgruppen PEBS zuletzt im Einzelnen bediente und in welchem Umfang entsprechende Kurse durchgeführt wurden, lässt sich aus den verfügbaren Informationen allerdings nicht vollständig rekonstruieren.
Mehr als 150.000 Euro Bundesförderung für drei Projekte
Besonders interessant ist die Beteiligung von PEBS an öffentlich geförderten Projekten.
Aus einer Antwort der Bundesregierung vom 29. Juli 2026 geht hervor, dass die PEBS Bildungsdienstleistungen UG beziehungsweise GmbH zusammen mit einer weiteren PEBS Gesellschaft Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ erhalten hat.
Für drei Projekte wurden insgesamt 152.225,31 Euro bewilligt.
Dabei handelte es sich um Projekte aus den Jahren 2023 und 2024. Das Bundesprogramm richtete sich insbesondere an Kinder und Jugendliche und sollte ihnen ermöglichen, eigene Ideen und Projekte in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit umzusetzen.
Bemerkenswert ist der zeitliche Zusammenhang mit der Insolvenz: Noch am 29. Juli 2026, also nur rund drei Wochen vor der Abweisung des Insolvenzantrags, erklärte die Bundesregierung, dass sich die betreffenden Förderprojekte noch in der Prüfung befänden.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Beanstandungen oder Rückforderungen festgestellt wurden. Es zeigt lediglich, dass die abschließende Prüfung der geförderten Projekte zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Politische Bildungsarbeit war ausdrücklich Teil des Unternehmenszwecks
Neben dem medizinischen Bereich gehörte auch die politische Bildungsarbeit ausdrücklich zum Geschäftszweck.
Damit konnte PEBS grundsätzlich Veranstaltungen, Seminare, Workshops oder Projekte durchführen, die politische und gesellschaftliche Themen vermitteln.
Gerade diese Kombination aus politischer Bildung, medizinischer Bildung und administrativen beziehungsweise beratenden Leistungen machte den Unternehmensgegenstand ungewöhnlich breit.
Hinzu kam die Möglichkeit, Bildungsarbeit nicht nur selbst durchzuführen, sondern ausdrücklich auch zu fördern. Dadurch konnten beispielsweise organisatorische, administrative oder projektbezogene Aufgaben für andere Bildungsvorhaben übernommen werden.
Verbindung zum Gründungsstipendium Niedersachsen
PEBS trat darüber hinaus im niedersächsischen Gründungsumfeld in Erscheinung.
In einer Übersicht der NBank zum Gründungsstipendium Niedersachsen wird PEBS in Göttingen als betreuende Einrichtung beziehungsweise Ansprechpartner aufgeführt. Das Programm unterstützt innovative Unternehmensgründungen und Start-ups in Niedersachsen.
Damit war das Tätigkeitsfeld offenbar nicht ausschließlich auf klassische Bildungsangebote beschränkt. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld von Gründungen gehörten zumindest zum weiteren Wirkungskreis des Unternehmens.
Dies passt zum Handelsregistergegenstand, der neben Bildungsarbeit ausdrücklich auch Beratungs- und Verwaltungsleistungen vorsieht.
Anschrift wurde erst 2025 geändert
Die Gesellschaft war zunächst unter der Adresse Am Weendespring 1 B in Göttingen ansässig.
Im September 2025 wurde die Geschäftsanschrift geändert. Seitdem wird die Hans-Böckler-Straße 2 C, 37079 Göttingen geführt.
Diese Anschrift nennt nun auch das Amtsgericht Göttingen im aktuellen Insolvenzbeschluss.
Damit erfolgte der Umzug nur relativ kurze Zeit vor dem Insolvenzantragsverfahren.
Antrag scheitert mangels ausreichender Insolvenzmasse
Das Amtsgericht Göttingen hat das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.
Stattdessen wurde der Eröffnungsantrag am 19. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Entscheidung erfolgt grundsätzlich, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren und kein ausreichender Vorschuss zur Verfügung steht.
Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt. Es wird folglich auch kein Insolvenzverwalter bestellt, der vorhandene Vermögenswerte verwertet und anschließend eine Insolvenzquote an die Gläubiger ausschüttet.
Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse regelmäßig besonders ungünstig. Sie zeigt, dass zumindest keine ausreichende freie und verwertbare Vermögenssubstanz vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu finanzieren.
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht zwingend, dass überhaupt kein Vermögen mehr existiert.
Fördermittel sind nicht automatisch Insolvenzmasse oder zurückzuzahlen
Im Zusammenhang mit den zuvor erhaltenen öffentlichen Fördermitteln ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.
Aus der Abweisung des Insolvenzantrags kann nicht geschlossen werden, dass die mehr als 150.000 Euro Fördermittel verschwunden, zweckwidrig verwendet oder zurückzufordern wären.
Öffentliche Fördermittel werden üblicherweise für konkrete Projekte bewilligt und entsprechend dem jeweiligen Förderbescheid eingesetzt. Entscheidend ist anschließend, ob die Mittel ordnungsgemäß und zweckentsprechend verwendet wurden.
Die Bundesregierung hatte Ende Juli 2026 lediglich mitgeteilt, dass sich die betreffenden Projekte noch in der Prüfung befanden.
Ob diese Prüfung inzwischen abgeschlossen ist oder Beanstandungen ergeben hat, lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung nicht entnehmen.
Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bleiben unbekannt
Der Beschluss des Amtsgerichts Göttingen nennt keine Ursache für die finanzielle Krise.
Es ist deshalb nicht bekannt, ob beispielsweise weggefallene Projekte, ausbleibende Förderungen, Forderungsausfälle, hohe laufende Kosten oder andere wirtschaftliche Faktoren für die Insolvenz verantwortlich waren.
Auch die Höhe der Verbindlichkeiten und die Zahl der Gläubiger werden nicht genannt.
Fest steht lediglich, dass die wirtschaftliche Situation inzwischen so weit fortgeschritten war, dass nach Einschätzung des Insolvenzgerichts keine ausreichende Masse mehr vorhanden war, um überhaupt ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen.
Gesellschaft dürfte vor der Auflösung stehen
Für die PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH hat die Entscheidung weitreichende Folgen.
Die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse führt bei einer GmbH grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Die Abweisung wird im Handelsregister eingetragen. Ist kein Vermögen mehr vorhanden, kann später die Löschung der Gesellschaft erfolgen.
Damit steht die noch relativ junge Göttinger Bildungsgesellschaft vor einer einschneidenden Zäsur.
Die PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH mit Sitz in der Hans-Böckler-Straße 2 C in 37079 Göttingen war in der politischen und medizinischen Bildungsarbeit tätig und übernahm darüber hinaus Verwaltungs- und Beratungsaufgaben. Zum Tätigkeitsumfeld gehörten unter anderem Erste-Hilfe-Ausbildungen sowie öffentlich geförderte Bildungsprojekte.
Das Amtsgericht Göttingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19. August 2026 unter dem Aktenzeichen 74 IN 98/26 GOE gemäß § 26 Absatz 1 InsO mangels Masse abgewiesen.