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ABS UG aus Nürnberg: Eigener Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die ABS UG (haftungsbeschränkt) aus Nürnberg kann kein reguläres Insolvenzverfahren durchführen. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 856/26 geführt. Der Beschluss erging am 18. August 2026.

Firmensitz der ABS UG (haftungsbeschränkt) ist die Brucker Straße 4b, 90427 Nürnberg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 31696 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Klaus Peter Wimmer genannt.

Bemerkenswert ist, dass der Insolvenzantrag von der Gesellschaft selbst gestellt wurde. Die Geschäftsführung hatte damit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Kein ausreichendes Vermögen für ein Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Nürnberg kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Masse nicht gegeben sind.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet grundsätzlich, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Vorschuss zur Verfügung steht.

Damit unterscheidet sich die Entscheidung erheblich von einer normalen Insolvenzeröffnung. Es wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt und auch kein Insolvenzverwalter bestellt, der vorhandenes Vermögen verwertet und anschließend an die Gläubiger verteilt.

Für die Gläubiger kann eine solche Entscheidung besonders problematisch sein. Ist tatsächlich kein verwertbares Vermögen vorhanden, bestehen häufig nur geringe Aussichten, offene Forderungen noch vollständig oder teilweise durchsetzen zu können.

Architektur, Bauleitung und Bauherrenbetreuung als Geschäftsfelder

Die ABS UG war nach ihrem eingetragenen Unternehmensgegenstand insbesondere im Bau- und Immobilienumfeld tätig.

Zum Geschäft gehörten Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Bauleitung sowie die Betreuung und Beratung von Bauherren.

Darüber hinaus umfasste der Unternehmensgegenstand sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI.

Das Tätigkeitsspektrum konnte damit grundsätzlich verschiedene Phasen eines Bauvorhabens umfassen. Dazu gehören je nach Beauftragung beispielsweise Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Überwachung der Bauausführung und Begleitung eines Bauprojekts bis zu dessen Fertigstellung.

Bauherrenbetreuung geht darüber hinaus. Hierbei kann ein Dienstleister organisatorische und koordinierende Aufgaben für den Auftraggeber übernehmen, Projektabläufe begleiten und zwischen Bauherrn, Planern, ausführenden Unternehmen und weiteren Beteiligten vermitteln.

Der Unternehmensgegenstand der ABS UG war allerdings noch weiter gefasst. Zusätzlich waren Management- und Handelsdienstleistungen aller Art vorgesehen.

Gesellschaft besteht seit mehr als elf Jahren

Die ABS UG ist keine erst unmittelbar vor der Insolvenz gegründete Gesellschaft. Das Unternehmen wurde bereits 2015 in das Handelsregister eingetragen.

Die Ersteintragung erfolgte am 4. Mai 2015. Bereits damals wurde Klaus Peter Wimmer als Geschäftsführer der Gesellschaft geführt.

Damit war die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Abweisung des Insolvenzantrags bereits seit mehr als elf Jahren registriert.

Öffentlich zugängliche Registerinformationen zeigen außerdem, dass für die Gesellschaft über die Jahre regelmäßig Jahresabschlüsse beziehungsweise Rechnungslegungsunterlagen veröffentlicht wurden.

Kleine Gesellschaft aus dem Architektur- und Bauumfeld

Bei der ABS UG handelt es sich nach den verfügbaren Unternehmensinformationen um eine kleine Gesellschaft. Umfangreiche öffentliche Unternehmensdarstellungen, wie sie bei größeren Architektur- oder Bauunternehmen üblich sind, sind nicht ersichtlich.

Auch konkrete Angaben zu größeren realisierten Bauprojekten, Auftraggebern, Umsätzen oder einer größeren Zahl von Beschäftigten lassen sich öffentlich nicht belastbar feststellen.

Deshalb sollte der weit gefasste Handelsregistergegenstand nicht mit einem Nachweis gleichgesetzt werden, dass die Gesellschaft tatsächlich sämtliche dort genannten Leistungen in größerem Umfang ausgeführt hat.

Belastbar ist jedoch, dass die ABS UG auf Dienstleistungen rund um Architektur, Bauleitung und Bauherrenbetreuung ausgerichtet war. Hinzu kamen nach dem Gesellschaftszweck Management- und Handelsdienstleistungen.

Abweisung mangels Masse hat weitreichende Folgen

Für die ABS UG ist die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg einschneidend.

Bei einer Kapitalgesellschaft führt die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Die Auflösung wird anschließend im Handelsregister eingetragen. Sofern kein Vermögen mehr vorhanden ist, kann schließlich die Löschung der Gesellschaft folgen.

Dass es sich bei der ABS UG um eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, ändert daran grundsätzlich nichts. Die UG ist ebenso wie eine GmbH eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht zwingend, dass überhaupt keinerlei Vermögenswerte vorhanden sind. Entscheidend für eine Abweisung mangels Masse ist vielmehr, dass das verfügbare beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Unternehmen stellte den Antrag selbst

Besonders hervorzuheben ist, dass es sich nicht um einen Insolvenzantrag eines Finanzamtes, einer Krankenkasse oder eines anderen Gläubigers handelte.

Die ABS UG stellte selbst den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen.

Über die konkreten wirtschaftlichen Ursachen gibt der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg keine Auskunft. Aus der gerichtlichen Bekanntmachung lässt sich daher nicht feststellen, ob beispielsweise Auftragsrückgänge, Zahlungsausfälle von Kunden, gestiegene Kosten, Schwierigkeiten bei einzelnen Bauprojekten oder andere Faktoren zur finanziellen Krise führten.

Fest steht lediglich das Ergebnis: Für die ABS UG (haftungsbeschränkt) aus der Brucker Straße 4b in Nürnberg reicht die vorhandene Insolvenzmasse nach der gerichtlichen Entscheidung nicht aus, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen.

Das Amtsgericht Nürnberg hat deshalb den Eigenantrag unter dem Aktenzeichen IN 856/26 am 18. August 2026 mangels Masse abgewiesen.

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