Dark Mode Light Mode

Finanz-Tipps auf TikTok und Instagram: BaFin warnt vor den Risiken der Finfluencer

thehalaldesign (CC0), Pixabay

Finanztipps in sozialen Netzwerken erreichen längst ein Millionenpublikum. Ob Aktien, ETFs, Kryptowährungen oder kurzfristige Trading-Strategien – sogenannte Finfluencer erklären ihren Followern, wie sie ihr Geld anlegen könnten. Doch nicht jeder vermeintliche Finanzexperte handelt unabhängig oder verfügt über die notwendige Fachkenntnis.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht deshalb aktuell deutlich: Auch für Finfluencer gelten rechtliche Regeln. Wer Finanzprodukte bewirbt, Empfehlungen ausspricht oder mit Finanzunternehmen zusammenarbeitet, bewegt sich keineswegs in einem rechtsfreien Raum.

Besonders relevant ist das für jüngere Anleger. Nach einer von der BaFin genannten Umfrage aus dem Jahr 2024 informieren sich vor allem Menschen zwischen 18 und 45 Jahren häufiger über soziale Medien zu Finanzthemen. Rund 60 Prozent dieser Altersgruppe betrachten Finfluencer demnach als gute Alternative zu einer professionellen Beratung.

Problematisch dabei: Vielen Nutzern ist offenbar nicht ausreichend bewusst, dass hinter manchen Empfehlungen bezahlte Kooperationen oder eigene finanzielle Interessen stecken können.

BaFin nennt fünf Regeln für Finfluencer

Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset-Management bei der BaFin, nennt fünf Punkte, die aus Sicht der Finanzaufsicht besonders wichtig sind.

An erster Stelle steht die Kompetenz. Wer öffentlich Finanzprodukte erklärt oder bewertet, sollte diese Produkte auch selbst verstehen. Eine große Zahl von Followern oder eine professionelle Präsentation sagt schließlich noch nichts über die fachliche Qualifikation einer Person aus.

Ebenso wichtig ist Transparenz. Erhält ein Finfluencer Geld, Geschenke oder andere Vorteile für einen Beitrag, darf dies nicht verschwiegen werden. Besonders sensibel wird es, wenn eine Person ein Wertpapier oder einen Kryptowert bewirbt, in den sie selbst investiert hat.

Solche Interessenkonflikte müssen nach Auffassung der BaFin rechtzeitig offengelegt werden. Bei fehlenden oder unzureichenden Hinweisen können unter bestimmten Voraussetzungen sogar Fragen einer möglichen Marktmanipulation entstehen.

Vorsicht vor dem Gefühl: „Jetzt investieren, sonst ist die Chance weg“

Ein weiterer Punkt betrifft die Art und Weise, wie Finanzprodukte dargestellt werden. Gerade komplizierte oder besonders spekulative Anlagen können erhebliche Verlustrisiken bergen.

Die BaFin nennt beispielsweise Differenzkontrakte (CFDs), Futures und stark schwankende Kryptowerte.

Finfluencer sollten deshalb nicht nur mögliche Gewinne herausstellen, sondern auch Risiken wahr, fair, klar und eindeutig darstellen. Außerdem sollten Fakten und persönliche Meinungen voneinander getrennt werden.

Besonders kritisch sieht die Finanzaufsicht psychologische Verkaufsmethoden. Dazu gehört etwa, bei Followern gezielt die Angst zu erzeugen, eine einmalige Investmentchance zu verpassen. Dieses häufig als „Fear of Missing Out“ bekannte Prinzip kann Anleger zu vorschnellen Entscheidungen verleiten.

Nicht jede Finanzempfehlung ist ohne Weiteres erlaubt

Finfluencer müssen außerdem die gesetzlichen Grenzen ihrer Tätigkeit kennen. Nicht jede Form der Finanzberatung oder Vermittlung darf ohne entsprechende Erlaubnis angeboten werden.

Die BaFin weist zudem darauf hin, dass Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit öffentlich Anlage- oder Anlagestrategieempfehlungen zu Finanzinstrumenten verbreiten, Registrierungspflichten treffen können.

Damit kann die Grenze zwischen allgemeiner Finanzinformation und einer rechtlich regulierten Tätigkeit schneller erreicht sein, als manchen Content-Produzenten bewusst ist.

Werbung für unseriöse Plattformen kann auch für Influencer gefährlich werden

Besonders deutlich fällt die Warnung der BaFin bei Kooperationen mit möglicherweise unseriösen Finanzanbietern aus.

Wer für eine Plattform, App oder ein Unternehmen wirbt, das erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte ohne erforderliche Erlaubnis betreibt, gefährdet nicht nur das Geld seiner Follower.

Nach Darstellung der BaFin kann auch der Finfluencer selbst zum Adressaten aufsichtsrechtlicher Maßnahmen werden. Unter entsprechenden Voraussetzungen könnten sogar strafrechtliche Fragen wegen einer möglichen Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen entstehen.

Für Influencer bedeutet das: Vor einer Kooperation sollte nicht nur geprüft werden, wie hoch die Vergütung ausfällt, sondern insbesondere, wer hinter dem beworbenen Anbieter steht und ob notwendige Erlaubnisse vorhanden sind.

Auch Verbraucher sollten Finfluencer kritisch überprüfen

Die Hinweise der BaFin sind zugleich eine Warnung an Anleger. Eine hohe Reichweite, viele positive Kommentare oder ein luxuriöser Auftritt in sozialen Medien sind kein Nachweis dafür, dass eine Finanzempfehlung seriös ist.

Verbraucher sollten insbesondere aufmerksam werden, wenn außergewöhnlich hohe oder vermeintlich sichere Renditen versprochen, Risiken heruntergespielt oder Interessenkonflikte nicht offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn massiver Zeitdruck aufgebaut wird oder Follower über Links unmittelbar zur Kontoeröffnung beziehungsweise Einzahlung bewegt werden sollen.

Wer aufgrund eines Finfluencer-Beitrags investieren möchte, sollte deshalb Anbieter, Produkt, Risiken und mögliche finanzielle Interessen des Influencers unabhängig überprüfen, bevor Geld überwiesen wird.

BaFin will Finfluencer stärker unter die Lupe nehmen

Die Finanzaufsicht kündigt an, das Thema weiter intensiv zu verfolgen. In den vergangenen Monaten habe die Behörde bereits eine große Menge an Finfluencer-Inhalten untersucht. Die Erkenntnisse sollen unter anderem dazu dienen, die Verbraucheraufklärung auszubauen.

Gleichzeitig nimmt die BaFin die Finanzunternehmen selbst in den Blick. Untersucht werden soll, wie Wertpapierfirmen mit Finfluencern zusammenarbeiten und ob Unternehmen ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung für beauftragte Werbeinhalte nachkommen.

Im Oktober will die BaFin zudem Finfluencer zu einem Austausch nach Frankfurt einladen.

Die Botschaft der Finanzaufsicht ist dabei eindeutig: Für Finanzwerbung auf Instagram, TikTok und anderen sozialen Netzwerken braucht es nicht zwangsläufig neue Gesetze. Die bereits bestehenden Regeln gelten auch dort.

Für Anleger bleibt deshalb eine wichtige Grundregel: Ein Finfluencer kann eine Informationsquelle sein – Reichweite und Bekanntheit ersetzen aber weder eine sorgfältige Prüfung des Investments noch eine qualifizierte Finanzberatung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Himmlische Rendite, bitterer Verlust: Wie Kirchen, Versorgungswerke und Krankenkassen mit Immobilienfonds Millionen verloren

Next Post

Staatsanwaltschaft Aachen