Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die Wahlbenachrichtigungen sollten nach den Angaben der Landeswahlleitung spätestens am 16. August bei den Wahlberechtigten eingetroffen sein. Wer bislang vergeblich auf den Brief wartet, sollte sich deshalb an seine zuständige Gemeinde wenden.
Dabei gibt es zunächst eine wichtige Entwarnung: Eine fehlende Wahlbenachrichtigung bedeutet nicht automatisch, dass man nicht wählen darf. Ausschlaggebend ist, ob die betreffende Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Jetzt zählt der Blick ins Wählerverzeichnis
Automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, wer am 26. Juli 2026 mit Hauptwohnung in der jeweiligen Gemeinde gemeldet und für die Landtagswahl wahlberechtigt war.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann zwischen dem 17. und 21. August bei seiner Gemeinde überprüfen, ob der eigene Name im Wählerverzeichnis steht.
Damit wird insbesondere der 21. August zu einem wichtigen Datum. Stellt sich heraus, dass ein Wahlberechtigter aufgrund eines Fehlers nicht eingetragen wurde, kann bis zu diesem Tag eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden. Der Antrag kann nach den vorliegenden Informationen schriftlich oder unmittelbar bei der Gemeinde zur Niederschrift gestellt werden.
Fehlender Brief sollte nicht ignoriert werden
Gerade weil die Wahlbenachrichtigung normalerweise automatisch zugestellt wird, könnte man versucht sein, einfach noch einige Tage abzuwarten. Das kann jedoch problematisch werden.
Wer keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte deshalb zunächst klären, ob lediglich bei der Zustellung etwas schiefgegangen ist oder ob möglicherweise auch der Eintrag im Wählerverzeichnis fehlt.
Der entscheidende Unterschied: Ein verlorener oder nicht zugestellter Brief allein nimmt einem Wahlberechtigten nicht das Wahlrecht. Ein fehlender Eintrag im Wählerverzeichnis kann dagegen Handlungsbedarf auslösen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer bis heute keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich möglichst zeitnah an das Wahlamt beziehungsweise die zuständige Gemeinde wenden und den eigenen Eintrag überprüfen lassen. Fehlt dieser aufgrund eines Fehlers, muss die Berichtigung bis zum 21. August 2026 beantragt werden.
Damit bleiben Betroffenen nur noch wenige Tage, um mögliche Unstimmigkeiten zu klären.
Die Botschaft vor der Landtagswahl ist deshalb eindeutig: Keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Nicht einfach weiter auf die Post warten, sondern den eigenen Wahlstatus bei der Gemeinde prüfen.