Die Immo Service 1 GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Essen hat am 18. August 2026 um 10:29 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 165 IN 230/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter HRB 9048 im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird die Gildenstraße 13 in 45879 Gelsenkirchen angegeben. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Till Obbelode.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Christian Klein aus Bottrop. Verfügungen der Immo Service 1 GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Zudem dürfen Schuldner der Gesellschaft nicht mehr unmittelbar an die Immo Service 1 GmbH zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Die Immo Service 1 GmbH ist schwerpunktmäßig in der Immobilien- und Vermögensverwaltung tätig. Gegenstand des Unternehmens ist sowohl die Verwaltung fremden als auch eigenen Vermögens. Dazu gehören insbesondere die Hausverwaltung sowie das Immobilien- und Objektmanagement.
Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand Versteigerungstätigkeiten nach § 34b Gewerbeordnung sowie die Ausübung des Maklergewerbes nach § 34c GewO. Damit erstreckt sich die Geschäftstätigkeit neben der klassischen Immobilienverwaltung auch auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien und Versteigerungen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Essen ist das Insolvenzverfahren über die Immo Service 1 GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen dienen zunächst dazu, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern, während geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.