Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die FinLend GmbH sowie die Website finlenddach.de in ihre Warnliste aufgenommen. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass der Anbieter möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung Finanzmarktaktivitäten ausübt. Auffällig ist zudem, dass für das Unternehmen kein Eintrag im Schweizer Handelsregister besteht.
Kein Handelsregistereintrag trotz Zürcher Adresse
Als Anschrift wird 8001 Zürich angegeben. Nach den veröffentlichten Informationen der FINMA ist die FinLend GmbH jedoch nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen. Dies ist ein wesentliches Warnsignal, da Unternehmen, die regulierte Finanzdienstleistungen anbieten, in der Regel eindeutig identifizierbar sein sollten.
Website auf der FINMA-Warnliste
Auch die Internetseite finlenddach.de wurde von der FINMA auf ihre Warnliste gesetzt. Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass die Finanzaufsicht Anhaltspunkte dafür sieht, dass ein Anbieter möglicherweise bewilligungspflichtige Finanzmarktaktivitäten ohne die erforderliche Zulassung ausübt oder ein erhebliches Risiko für Anleger besteht. Die Aufnahme allein stellt jedoch noch keine rechtskräftige Feststellung eines Gesetzesverstoßes dar.
Anleger sollten Angebote kritisch prüfen
Die FINMA empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor einer Investition sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche Bewilligung verfügt. Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn:
- kein Handelsregistereintrag vorhanden ist,
- lediglich eine Internetseite als Kontaktmöglichkeit angegeben wird,
- unvollständige oder schwer überprüfbare Unternehmensangaben gemacht werden,
- oder hohe Renditen bei angeblich geringem Risiko versprochen werden.
Vor einer Geldanlage sollte stets überprüft werden, ob das Unternehmen in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden geführt wird.
Fazit
Mit der Aufnahme der FinLend GmbH und der Website finlenddach.de in ihre Warnliste macht die FINMA auf einen Anbieter aufmerksam, der nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen ist und möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung tätig ist. Anleger sollten Angebote dieses Unternehmens besonders sorgfältig prüfen und sich vor einer Investition umfassend über dessen Zulassung informieren.
