Das Amtsgericht Fulda hat im Verfahren 91 IN 23/26 am 10. April 2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RAM Hunting Gear UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.
Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an
Mit dem Beschluss greift das Gericht frühzeitig ein, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern:
- Eine vorläufige Insolvenzverwaltung wurde eingesetzt
- Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung der Verwalterin wirksam
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden gestoppt
- Das Unternehmen soll vorerst fortgeführt werden, um Wertverluste zu vermeiden
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde
Rechtsanwältin Stefanie Barth (Fulda) bestellt.
Unternehmen muss umfassend Auskunft geben
Die Geschäftsführung wurde verpflichtet, detaillierte Unterlagen vorzulegen, darunter:
- vollständiges Vermögensverzeichnis (Aktiva und Passiva)
- Übersicht über Gläubiger und Schuldner
- Angaben zu bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten
Diese Maßnahmen dienen der Prüfung, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Geschäftstätigkeit: Jagdausrüstung und Outdoor-Produkte
Die RAM Hunting Gear UG ist im Bereich Jagd- und Outdoor-Ausrüstung tätig. Typischerweise umfasst dieses Segment:
- Vertrieb von Jagdzubehör und Ausrüstung
- Produkte für Outdoor- und Naturaktivitäten
- möglicherweise Onlinehandel oder spezialisierter Fachvertrieb
Der Markt ist geprägt von einer relativ spezialisierten Zielgruppe, aber auch von starkem Wettbewerb durch große Outdoor- und E-Commerce-Anbieter.
Aktuelle Lage
Die vorläufige Insolvenzverwaltung zeigt:
- Das Unternehmen befindet sich in einer akuten finanziellen Krise
- Der Geschäftsbetrieb soll zunächst weitergeführt werden
- Es wird geprüft, ob eine Sanierung möglich ist oder ein Verfahren eröffnet wird
Fazit
Die RAM Hunting Gear UG steht unter gerichtlicher Aufsicht, während ihre wirtschaftliche Situation geprüft wird. Ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder vor dem Aus steht, hängt nun maßgeblich von den Ergebnissen der laufenden Analyse durch die Insolvenzverwalterin ab.