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Arbeit mit wenig Lohn: Warum die Bezahlung in Behindertenwerkstätten zunehmend in der Kritik steht

stevepb (CC0), Pixabay

In Deutschland arbeiten mehr als 300.000 Menschen mit Behinderung in speziellen Werkstätten. Doch ihre Bezahlung sorgt seit Jahren für Kritik: Im Durchschnitt verdienen Beschäftigte dort nur etwa 232 Euro im Monat – deutlich weniger als der gesetzliche Mindestlohn. Beim Fachkongress „You can!“, der in Leipzig beginnt, rückt die Frage nach finanzieller Inklusion erneut in den Mittelpunkt der Debatte.

Arbeit mit Verantwortung – aber kaum Einkommen

In den Elbaue-Werkstätten in Torgau wird deutlich, wie das System funktioniert. In einer großen Produktionshalle verpacken Beschäftigte Metall- und Schraubteile für Bau- und Großmärkte. Unter ihnen ist auch Nico Theuerkorn, der seit seiner Geburt teilweise gelähmt ist.

Die Arbeit sei keineswegs nur Beschäftigungstherapie, betont er. Auch in Werkstätten müsse zuverlässig produziert werden, damit Aufträge fristgerecht fertig werden. Dennoch reicht der Verdienst kaum zum Leben.

Die Entlohnung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • einem Sockelbetrag von etwa 133 Euro, den die Werkstatt selbst erwirtschaftet,

  • einer leistungsabhängigen Prämie,

  • sowie einem staatlichen Zuschuss.

Im Durchschnitt ergibt das rund 232 Euro monatlich. Für viele Beschäftigte bedeutet das, dass sie zusätzlich auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind.

Werkstätten sehen sich selbst unter Druck

Die Werkstätten selbst stehen ebenfalls in einem wirtschaftlichen Spannungsfeld. Veit Niegsch, Geschäftsführer der Elbaue-Werkstätten, erklärt, dass die Einrichtungen ihre Einnahmen größtenteils über Aufträge aus der regionalen Wirtschaft erzielen.

Diese Aufträge seien jedoch häufig sehr knapp kalkuliert. Teilweise werde um wenige Cent pro Arbeitsleistung verhandelt – etwa ob das Verpacken eines Artikels mit fünf oder 5,5 Cent vergütet wird. Unter solchen Bedingungen sei es schwierig, höhere Löhne zu zahlen.

In Torgau arbeiten rund 340 Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen, darunter Tischlerei, Wäscherei oder Garten- und Landschaftspflege.

Forderungen nach grundlegender Reform

In Fachkreisen wird deshalb seit Jahren darüber diskutiert, wie das System der Werkstätten verändert werden könnte. Eine Bundesarbeitsgemeinschaft hat nun Vorschläge vorgelegt, die eine grundlegende Reform anstoßen sollen.

Zwei Ideen stehen besonders im Fokus:

  • Stärkere Integration in den regulären Arbeitsmarkt, damit Menschen mit Behinderung häufiger in Unternehmen arbeiten können.

  • Neue Vergütungsmodelle, die die Leistungen der Beschäftigten sichtbarer machen und eine bessere Bezahlung ermöglichen.

Befürworter solcher Reformen argumentieren, dass Arbeit in Werkstätten zwar gesellschaftliche Teilhabe ermögliche, die finanzielle Situation der Beschäftigten aber deutlich verbessert werden müsse.

Inklusion bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe

Die Diskussion zeigt, dass Inklusion nicht nur eine soziale, sondern auch eine wirtschaftliche Frage ist. Solange Menschen mit Behinderung für ihre Arbeit nur wenige hundert Euro im Monat erhalten, bleibt echte Gleichstellung schwer erreichbar.

Der Fachkongress in Leipzig soll deshalb Wege aufzeigen, wie Teilhabe, Wertschätzung und faire Bezahlung künftig besser zusammengebracht werden können. Denn viele Betroffene wünschen sich vor allem eines: dass ihre Arbeit als echte Arbeit anerkannt wird – auch finanziell.

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