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Gefälschte Verträge im Umlauf: BaFin warnt vor „personalcontrol-room(.)com“ und Identitätsdiebstahl zulasten von Clearstream
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Gefälschte Verträge im Umlauf: BaFin warnt vor „personalcontrol-room(.)com“ und Identitätsdiebstahl zulasten von Clearstream

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website personalcontrol-room(.)com sowie vor gefälschten Investitionsverträgen, die angeblich von Finanzexperten der Clearstream Holding AG versendet werden. Nach Erkenntnissen der Behörde handelt es sich um einen gravierenden Fall von Identitätsdiebstahl.

Missbrauch des Namens Clearstream

Die über die Plattform verbreiteten Angebote stammen ausdrücklich nicht von der Clearstream Holding AG oder anderen Gesellschaften der Clearstream-Gruppe. Vielmehr nutzen unbekannte Betreiber den Namen des renommierten Finanzdienstleisters, um Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen zu erschleichen.

Besonders perfide: Es werden gefälschte Investitionsverträge verschickt, die angeblich von Clearstream-Finanzexperten unterzeichnet sind. Damit sollen potenzielle Anlegerinnen und Anleger offenbar zur Überweisung von Geldern oder zur Eröffnung vermeintlicher Handelskonten bewegt werden.

Die BaFin stellt klar: Clearstream bietet keine Handelskonten oder Finanzdienstleistungen für Privatanleger an. Wer entsprechende Angebote erhält, sollte daher umgehend misstrauisch werden.

Unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Nach Angaben der Aufsicht bieten die Betreiber von personalcontrol-room(.)com ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Solche Tätigkeiten sind in Deutschland genehmigungspflichtig.

Unternehmen, die gewerbsmäßig Finanz- oder Kryptodienstleistungen erbringen wollen, benötigen eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, bewegen sich entsprechende Angebote außerhalb des gesetzlichen Rahmens – mit erheblichen Risiken für Anlegerinnen und Anleger.

Parallelen zu bereits beanstandeter Plattform

Brisant ist zudem die technische und inhaltliche Nähe zu einer anderen Plattform: Die Website personalcontrol-room(.)com ist nahezu identisch mit inv.my-own-space(.)com, vor der die BaFin bereits am 23. Oktober 2025 gewarnt hat. Solche Klon- oder Spiegelplattformen sind ein typisches Muster im Bereich betrügerischer Online-Handelsangebote. Wird eine Seite öffentlich beanstandet, taucht häufig kurze Zeit später eine nahezu gleich gestaltete Alternative unter neuem Namen auf.

Gesetzliche Grundlage der Warnung

Die Veröffentlichung der Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Diese Regelungen ermöglichen es der BaFin, die Öffentlichkeit über Unternehmen zu informieren, die möglicherweise unerlaubt Bank-, Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten.

Wachsamkeit bei vermeintlich exklusiven Angeboten

Die BaFin warnt regelmäßig vor betrügerischen Handelsplattformen, die mit professionell wirkenden Internetauftritten, angeblichen Experten und hochtrabenden Renditeversprechen arbeiten. Besonders verdächtig sind Angebote, die unter Zeitdruck stehen oder mit offiziell klingenden Vertragsdokumenten Vertrauen schaffen wollen.

Ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Diese Prüfung sollte vor jeder Investition selbstverständlich sein.

Unter der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ informiert die BaFin zudem über aktuelle Warnmeldungen und typische Betrugsmaschen am Finanzmarkt. Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr: Selbst bekannte Namen können missbraucht werden. Eine sorgfältige Überprüfung ist der wirksamste Schutz vor finanziellen Schäden.

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