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Spark Networks Services GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Berliner Online-Dating-Anbieter angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3612 IN 328/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg eine zentrale Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spark Networks Services GmbH mit Sitz in der Zimmerstraße 78 in 10117 Berlin getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 115958, betreibt Onlinedienste in den Bereichen Partnervermittlung, Dating und Kontaktanbahnung und zählt damit zu den bekannten Akteuren im digitalen Beziehungsmarkt.

Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Dane Joella, Adam S. Medros und Tobias Plaputta. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage beantragte die Spark Networks Services GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen.

Mit Beschluss vom 16. Januar 2026 ordnete das Insolvenzgericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Gleichzeitig wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, bereits begonnene Vollstreckungen eingestellt und festgelegt, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus Berlin. Er hat nun die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen, das Vermögen der Spark Networks Services GmbH zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnen zu können. Darüber hinaus wurde er ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass sie ihre Ansprüche vorerst nicht mehr individuell durchsetzen können, sondern sich auf das weitere Verfahren einstellen müssen. Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg markiert damit den Beginn einer entscheidenden Phase für den Berliner Online-Dating-Anbieter, in der sich zeigen wird, ob eine Sanierung, Fortführung oder letztlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist.

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