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ER-KOM GmbH: Zwei Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen – Tiefbauunternehmen steht vor dem Aus

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 258 IN 8/25 und 258 IN 17/25 – Amtsgericht Dortmund

Dortmund/Hamm, 22. Mai 2025 – Die ER-KOM GmbH, mit Sitz in der Witzlebenstraße 7, 59075 Hamm, ist endgültig in die Insolvenzunfähigkeit abgerutscht. Das Amtsgericht Dortmund hat am 22. Mai 2025 gleich zwei Insolvenzanträge von Gläubigern gegen das Unternehmen mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister Hamm unter HRB 10657, wurde durch Geschäftsführer Nikolaos Alexandridis vertreten, der zuletzt in Dortmund gemeldet war. Die ER-KOM GmbH war in der Tief- und Rohrleitungsbaubranche tätig – einem Bereich mit hohen Vorfinanzierungsanforderungen und zunehmendem wirtschaftlichen Druck.

Kein Insolvenzverfahren mangels Vermögen

Sowohl der am 27. Januar 2025 eingegangene Antrag (Az. 258 IN 8/25) als auch der am 11. Februar 2025 eingegangene Antrag (Az. 258 IN 17/25) wurden mit gleichem Ergebnis beschieden:
Die Insolvenzmasse reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken.

Das Gericht hat daher gemäß § 26 Insolvenzordnung (InsO) in beiden Fällen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt. Es liegt kein verwertbares Vermögen vor – nicht einmal zur Finanzierung eines ordnungsgemäßen Insolvenzverfahrens, einschließlich der Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Auswirkungen für Gläubiger

Für Gläubiger ist diese Entscheidung besonders bitter:

  • Es wird kein geordnetes Verfahren geben, in dem Forderungen angemeldet werden können.
  • Die Chancen auf Rückzahlung offener Rechnungen oder sonstiger Ansprüche stehen faktisch bei null.
  • Es bleibt nur die Prüfung individueller zivilrechtlicher Schritte, etwa gegen die Geschäftsführung, sofern z. B. Insolvenzverschleppung oder pflichtwidriges Verhalten vorliegt.

Handelsrechtlich: Das Ende der Gesellschaft

Mit der doppelten Abweisung der Insolvenzanträge ist die wirtschaftliche Existenz der ER-KOM GmbH faktisch beendet. Ein förmlicher Löschungsvermerk im Handelsregister dürfte in naher Zukunft folgen – sofern kein Dritter bereit ist, die Verfahrenskosten vorzustrecken oder die Gesellschaft aktiv weiterzuführen.

Fazit

Der Fall der ER-KOM GmbH ist ein deutliches Beispiel für das Ende eines Unternehmens ohne geordnetes Insolvenzverfahren – ein sogenanntes „stilles Scheitern“.

Für Gläubiger bedeutet das: kein Verteilungsverfahren, keine Masse, kein rechtlicher Hebel mehr im Rahmen der Insolvenzordnung. Für das Unternehmen selbst markiert der Gerichtsbeschluss das juristische und wirtschaftliche Aus. Es bleibt ein leeres Firmenkonstrukt – ohne Substanz, ohne Perspektive, ohne Schutzschirm.

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