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Insolvenzverfahren der The Harbour Entwicklungsgesellschaft mbH wird mit führendem Verfahren zusammengelegt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss vom 21. Mai 2025
Verbunden mit Aktenzeichen: 36t IN 3845/24

Berlin, 21. Mai 2025 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der The Harbour Entwicklungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Verbindungsbeschluss erlassen. Das Verfahren wurde mit dem bereits laufenden führenden Verfahren 36t IN 3845/24 zusammengeführt.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87630 eingetragen und wird von Geschäftsführer Marco Gronau vertreten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst die Verwaltung und Projektierung von Grundbesitz – ein sensibler Bereich, in dem Insolvenzen häufig komplexe Vermögens- und Beteiligungsstrukturen betreffen.

Einheitliche Verfahrensführung beschlossen

Die Verbindung zum führenden Verfahren dient der Effizienz, Übersichtlichkeit und koordinierter Sachbearbeitung, insbesondere bei rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verflochtenen Verfahren. Eine solche Verbindung kann erfolgen, wenn mehrere Verfahren denselben oder eng verbundenen Schuldnerkreisen betreffen.

Verantwortlich für den Beschluss zeichnet Richterin am Amtsgericht John. Fortan werden alle weiteren Verfahrenshandlungen und Veröffentlichungen ausschließlich unter dem Aktenzeichen 36t IN 3845/24 geführt und bekannt gemacht. Das ursprüngliche Einzelverfahren gilt damit als organisatorisch geschlossen.

Bedeutung für Beteiligte

Für Gläubiger und sonstige Beteiligte bedeutet dies:

  • Alle Mitteilungen, Beschlüsse und Bekanntmachungen erfolgen künftig ausschließlich im führenden Verfahren.

  • Forderungsanmeldungen, Auskünfte oder Stellungnahmen müssen an das zentrale Aktenzeichen 36t IN 3845/24 gerichtet werden.

  • Frühere Verfahrensnummern verlieren für die weitere Kommunikation mit dem Gericht ihre Gültigkeit.

Fazit

Mit dem Zusammenschluss der Verfahren verfolgt das Amtsgericht Charlottenburg das Ziel einer geordneten, einheitlichen Insolvenzabwicklung. Im Fokus steht dabei die effiziente Bearbeitung möglicherweise komplexer Unternehmensverflechtungen innerhalb der Projektentwicklungsbranche.

Die nächsten Verfahrensschritte – etwa zur Bestellung eines Insolvenzverwalters oder zur möglichen Eröffnung des Verfahrens – erfolgen ab sofort zentral im Rahmen des führenden Verfahrens 36t IN 3845/24. Beteiligte sollten sich daher auf das neue Aktenzeichen berufen, um Verzögerungen oder formale Beanstandungen zu vermeiden.

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