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Stäfa Wirz Cooling Systems GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 73/25

Am 21. März 2025 um 10:42 Uhr hat das Amtsgericht Paderborn im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stäfa Wirz Cooling Systems GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Raiffeisenstraße 34, 33175 Bad Lippspringe, weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 8008 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Stäfa Wirz Verwaltungs GmbH (HRB 15124), deren Geschäftsführer Herr Sven Faubel ist.

Gerichtliche Anordnungen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marco Kuhlmann bestellt, mit Kanzleisitz in der Nöttentor 2, 59494 Soest. Ihm obliegt ab sofort die Sicherung und Überwachung des schuldnerischen Vermögens, um eine mögliche Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.

Die gerichtlichen Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – einschließlich Bankkonten und Forderungen – sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Drittschuldnern (z. B. Kunden der Gesellschaft) ist es verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände – werden untersagt; laufende Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung für das Verfahren

Mit diesen Anordnungen schützt das Gericht das verbliebene Vermögen der Gesellschaft vor dem Zugriff einzelner Gläubiger und legt die Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun feststellen, ob genügend Insolvenzmasse zur Durchführung eines förmlichen Verfahrens vorhanden ist und ob eine Sanierung denkbar ist.

Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt im laufenden Verfahren. Für Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeitende und Gläubiger beginnt nun eine Phase der Prüfung, Klärung und möglicher Neuordnung. Ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist, wird in den kommenden Wochen durch den vorläufigen Verwalter zu prüfen sein.

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