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ERG Windpark Jeggeleben – Fehlendes Eigenkapital und Abhängigkeit von Patronatserklärung

geralt (CC0), Pixabay

Die ERG Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage. Die Bilanzsumme liegt bei nur 4.674 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken. Das Eigenkapital wurde vollständig aufgebraucht, sodass die Gesellschaft nun von externen Finanzierungsquellen abhängig ist.

Das Anlagevermögen beträgt lediglich 2.788 Euro, was zeigt, dass sich das Unternehmen noch in einer sehr frühen Entwicklungsphase befindet und bisher keine relevanten Investitionen in Windkraftanlagen vorgenommen wurden. Auffällig ist der Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten“ in Höhe von 1.886 Euro. Dies bedeutet, dass die Verluste das Eigenkapital der Kommanditisten bereits übersteigen.

Die Verbindlichkeiten sind auf 1.487 Euro gestiegen, was im Vergleich zur Bilanzsumme eine erhebliche Belastung darstellt. Die Rückstellungen wurden auf 3.187 Euro erhöht, was darauf hindeutet, dass das Unternehmen Vorsorge für ungewisse Verbindlichkeiten trifft.

Entscheidend für die Fortführung des Unternehmens ist die Patronatserklärung der italienischen Muttergesellschaft ERG Power Generation S.p.A. Diese sichert zu, dass die Gesellschaft jederzeit finanziell ausgestattet wird, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Ohne diese Erklärung wäre die Fortführung des Geschäftsbetriebs stark gefährdet.

Die Gesellschaft wurde erst 2022 gegründet und befindet sich offenbar noch in der Projektierungsphase. Bislang sind keine nennenswerten Erträge oder Investitionen erkennbar. Das Fehlen von Eigenkapital und die geringe Bilanzsumme machen das Unternehmen für Investoren und Kreditgeber äußerst riskant.

Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Windkraftprojekte bleibt die finanzielle Zukunft ungewiss. Die Abhängigkeit von der Muttergesellschaft ist dabei ein zweischneidiges Schwert. Solange ERG Power Generation S.p.A. die Finanzierung sichert, kann das Unternehmen fortgeführt werden. Sollte diese Unterstützung entfallen, wäre die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet.

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