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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die WoWi Solar GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 87 IN 1008/24

Münster, den 13. März 2025 – Das Amtsgericht Münster hat um 12:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WoWi Solar GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Die WoWi Solar GmbH, mit Sitz in Warendorf, Waterstroate 25, ist im Bereich Solarenergie und erneuerbare Energien tätig. Geschäftsführer des Unternehmens ist Marco Liebing.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Gütersloh bestellt. Ab sofort sind sämtliche finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Geschäftspartner und Kunden der WoWi Solar GmbH (Drittschuldner) dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.
  • Einziehung von Bankguthaben und Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, sämtliche Unternehmensguthaben und Außenstände zu verwalten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe,

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren,
  • die Insolvenzmasse zu sichern und zu erhalten,
  • bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten zu überprüfen,
  • einen Bericht zu erstellen, auf dessen Grundlage über die Insolvenzeröffnung entschieden wird.

Wie geht es weiter?

In den kommenden Wochen wird festgestellt, ob eine Sanierung des Unternehmens, ein Verkauf von Geschäftsbereichen oder eine Liquidation erforderlich ist. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen offiziell anmelden. Sollte das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet werden, droht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingesehen werden.

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