Aktenzeichen: 401 IN 179/25
Leipzig, den 11. März 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat um 17:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen von Christoph Gröner angeordnet. Die Maßnahme soll dazu dienen, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Christoph Gröner, geboren am 02. April 1968, ist wohnhaft in der Goldschmidtstraße 39, 04103 Leipzig.
Einschränkungen für den Schuldner
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer von der Kanzlei White & Case LLP bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen des Schuldners nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus gilt:
- Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen, es sei denn, dieser genehmigt eine Zahlung direkt an den Schuldner.
- Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu verwalten und zu überwachen.
- Bankguthaben und Forderungen des Schuldners sind auf ein Sonderkonto zur Insolvenzverwaltung einzuziehen.
- Betreten der Geschäftsräume und Einsicht in Geschäftspapiere sind dem Insolvenzverwalter gestattet.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter ist befugt,
- behördliche und finanzielle Auskünfte einzuholen, insbesondere bei Banken, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern und weiteren Institutionen,
- das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und zu sichern,
- Zahlungsströme zu überwachen und Gläubigerinteressen zu wahren.
Möglichkeiten der Anfechtung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden und von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigtem unterzeichnet sein.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird geprüft, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder ob eine alternative Lösung gefunden werden kann. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung, ein Vergleich oder eine vollständige Vermögensabwicklung erfolgen wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig eingesehen werden.