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Vorsicht vor unseriösen Finanzangeboten: FMA warnt vor Changelly und Changelly Pro
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

Vorsicht vor unseriösen Finanzangeboten: FMA warnt vor Changelly und Changelly Pro

geralt / Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) schlägt Alarm: Der Anbieter Changelly / Changelly Pro lockt mit Finanzdienstleistungen, ist jedoch nicht berechtigt, in Österreich Wertpapiergeschäfte anzubieten.

Was steckt dahinter?

Changelly und seine Pro-Version werben online mit schnellen und unkomplizierten Kryptotransaktionen. Die Plattform gibt an, ihren Sitz in St. Vincent und den Grenadinen sowie auf den Seychellen zu haben – doch genau hier liegt das Problem: Die FMA hat dem Unternehmen keine Konzession erteilt.

Das bedeutet: Kundinnen und Kunden, die über Changelly oder Changelly Pro investieren, tun dies auf eigenes Risiko. Die Plattform darf in Österreich keine Aufträge für Wertpapiergeschäfte ausführen – ein klarer Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018, § 3 Abs 2 Z 6).

Wie können Sie sich schützen?

Nicht alle Anbieter, die professionell wirken, sind auch seriös. Bevor Sie Ihr Geld investieren, sollten Sie überprüfen, ob ein Unternehmen über eine offizielle Lizenz der FMA verfügt. Nutzen Sie dazu die Unternehmensdatenbank der FMA, in der alle zugelassenen Finanzdienstleister aufgelistet sind.

🔍 Merke: Wenn ein Unternehmen ohne Lizenz Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, besteht ein hohes Risiko für Betrug oder finanzielle Verluste.

👉 Seien Sie vorsichtig, informieren Sie sich und vertrauen Sie nur auf regulierte Anbieter!

Hier die Originalmeldung:

FMA warnt vor Angeboten der Changelly / Changelly Pro

Veröffentlichungsdatum: |

BEKANNTMACHUNG

Die FMA warnt vor Angeboten der

Changelly / Changelly Pro
Web: https://changelly.com/ Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster. und https://pro.changelly.com/ Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.
E-Mail: support@changelly.com und support@pro.changelly.com
mit angeblichem Sitz in: St. Vincent und die Grenadinen und Seychellen

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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