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Remote Fitness Club Invest GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 911/24

Das Amtsgericht Heilbronn hat mit Beschluss vom 28. Februar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Remote Fitness Club Invest GmbH abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz in der Heinz-Nixdorf-Straße 4, 74172 Neckarsulm, ist unter der Handelsregisternummer HRB 311233 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen und wird von den Geschäftsführern Oliver Fischer und Chris Georg Neve vertreten.

Abweisung mangels Masse – Was bedeutet das?

Der Insolvenzantrag wurde von einem Gläubiger gestellt, doch das Gericht entschied, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne eine Insolvenzmasse, aus der Verfahrenskosten und Gläubigerforderungen beglichen werden könnten, wird das Verfahren gar nicht erst eröffnet.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

  • Keine geordnete Insolvenzabwicklung: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, entfällt die Möglichkeit einer geregelten Verwertung der Vermögenswerte.
  • Gläubiger haben geringe Chancen auf Forderungsdurchsetzung: Ohne ein Insolvenzverfahren bleibt es den Gläubigern überlassen, ihre Ansprüche individuell durchzusetzen – oft mit geringen Erfolgsaussichten.
  • Unternehmen handlungsunfähig: In vielen Fällen führt eine Abweisung mangels Masse faktisch zur Auflösung des Unternehmens.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heilbronn eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Abweisung des Antrags markiert einen kritischen Punkt für die Remote Fitness Club Invest GmbH. Ohne einen geordneten Insolvenzprozess bleiben Gläubiger weitgehend auf sich gestellt, während sich die Zukunft des Unternehmens ungewiss gestaltet.

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