Aktenzeichen: 177 IN 47/25
Das Amtsgericht Erfurt hat am 25. Februar 2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Makotech GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Marlon Foit, wirksam.
Hintergrund der Entscheidung
Die Makotech GmbH, mit Sitz in Erfurt, wird durch Geschäftsführer Matthias Hanfler vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten hatte das Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen beantragt. Um eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung zu prüfen, ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Makotech GmbH darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters tätigen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Marlon Foit wurde beauftragt, die finanzielle Situation der Gesellschaft zu überwachen und zu sichern.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände der Makotech GmbH dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Prüfung der Fortführungsfähigkeit: Der Insolvenzverwalter wird nun analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.
Wie geht es weiter?
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Übergangsmaßnahme, die dem Gericht ermöglicht, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft genau zu bewerten. Auf Basis dieser Prüfung wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet oder alternative Lösungen gefunden werden.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und ihre Forderungen zu prüfen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Erfurt eingesehen werden.