Aurich, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Aurich hat im Verfahren Az.: 9 IN 177/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Caro Invest GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen.
Unternehmenshintergrund
Die Caro Invest GmbH & Co. KG war im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 206815 eingetragen.
- Geschäftssitz: Javenloch 2, 26434 Wangerland
- Persönlich haftende Gesellschafterin: NORDSEEGEIST GmbH
- Geschäftsführer: Jan Hinrichs, Javenloch 2, 26434 Wangerland
Ablehnung des Insolvenzantrags
Das Insolvenzgericht entschied, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Folgen der Entscheidung
- Kein Insolvenzverwalter wird bestellt.
- Gläubiger können keine Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen.
- Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind weiterhin möglich.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aurich einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Entscheidung zeigt erneut, dass eine ausreichende Insolvenzmasse eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist.