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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der N 3 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mainz, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der N 3 GmbH, Weisenauer Weg 4–6, 55129 Mainz, unter dem Aktenzeichen 10 IN 417/24 eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde am heutigen Tag um 14:00 Uhr angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 34398, wird durch ihren Geschäftsführer Leon Tecic vertreten. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegt das Unternehmen nun strengen finanziellen Beschränkungen: Jegliche Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt von der renommierten Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung bestellt. Die Kanzlei, ansässig in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, übernimmt nun die ersten Schritte zur Prüfung der finanziellen Lage der N 3 GmbH und die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens.

Für Rückfragen und weitere Informationen ist die Insolvenzverwaltung wie folgt erreichbar:
📞 Telefon: 06131 – 61923 0
📠 Fax: 06131 – 61923 11
📧 E-Mail: mainz@schiebe.de
🌐 Internet: www.schiebe.de

Die Schuldner der N 3 GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, künftige Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.

Möglichkeiten der Beschwerde

Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus haben auch Gläubiger die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 anzweifeln.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht.

Der vollständige gerichtliche Beschluss kann während der regulären Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt im Verfahren eingeleitet. Die weiteren Entwicklungen werden zeigen, ob eine Sanierung der N 3 GmbH möglich ist oder eine reguläre Insolvenz droht.

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