Aktenzeichen: 43 IN 817/24
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 13. Januar 2025 um 14:46 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A&O Facility Management GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hörmanns Holz 19, 32139 Spenge, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter der Nummer HRA 10323 eingetragen ist, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die A&O Unternehmensgruppe GmbH (Handelsregister Bad Oeynhausen, HRB 19052), vertreten. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr Andreas Ortmanns.
Anordnungen des Gerichts
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till, ansässig in Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, bestellt. - Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient dazu, unkontrollierte Abflüsse von Vermögenswerten zu verhindern und die Insolvenzmasse zu schützen. - Einziehung von Forderungen und Bankguthaben
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, Bankguthaben zu verwalten und eingehende Gelder entgegenzunehmen.- Drittschuldnern der Schuldnerin (z. B. Geschäftspartnern oder Kunden) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit diese sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin prüfen und dem Gericht berichten, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Zudem wird bewertet, ob eine Fortführung, Sanierung oder Abwicklung der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss können die Schuldnerin und deren Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen:
- Frist:
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eingelegt werden. - Einreichung:
Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Bielefeld, Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. - Inhalt:
Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein erster wichtiger Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der A&O Facility Management GmbH & Co. KG unternommen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die nächsten Wochen nutzen, um die finanzielle Situation des Unternehmens detailliert zu prüfen und dem Gericht einen Bericht vorzulegen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen erforderlich sind.
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
13. Januar 2025