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Insolvenzverfahren der XL Car-Rent GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Göttingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der XL Car-Rent GmbH entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Mit diesem Beschluss vom 09. Januar 2025 wurden auch die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben.

Hintergrund und Unternehmen

Die XL Car-Rent GmbH, mit Sitz in der Backhausstraße 19, 37081 Göttingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 206036 eingetragen. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Ibrahim Zeaiter, war im Bereich der Autovermietung tätig. Nach einer wirtschaftlich schwierigen Phase wurde ein Insolvenzantrag gestellt, um die Zahlungsunfähigkeit zu bewältigen.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Göttingen stellte fest, dass die Masse des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Als Folge der Abweisung wurden die zuvor angeordneten Maßnahmen, darunter:

  • Verfügungsbeschränkungen für die Geschäftsführung der XL Car-Rent GmbH, und
  • die Einsetzung einer vorläufigen Verwaltung,

ebenfalls mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Rechtsmittel und Einsicht

Die Entscheidung kann durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Göttingen – Insolvenzgericht einzulegen. Maßgeblich ist der Eingang der Beschwerde beim Gericht.

Für die betroffenen Gläubiger, Geschäftspartner und andere Interessenten liegt der vollständige Beschluss zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Göttingen aus.

Ausblick

Mit der Abweisung des Antrags wird kein formales Insolvenzverfahren eröffnet, was bedeutet, dass es keine geregelte Verteilung etwaiger Vermögenswerte der XL Car-Rent GmbH an die Gläubiger geben wird. Das Unternehmen bleibt sich selbst überlassen, und es liegt nun an der Geschäftsführung oder den Gläubigern, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Entscheidung des Gerichts markiert einen schweren Einschnitt für die XL Car-Rent GmbH, deren Zukunft nach dem Scheitern des Insolvenzverfahrens ungewiss bleibt.

Amtsgericht Göttingen, 09. Januar 2025

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