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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Dähne Bau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 7 IN 127/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dähne Bau GmbH Straßen-Tief- und Rohrleitungsbau, OT Körbelitz, Dorfstraße 9, 39175 Möser, vertreten durch Geschäftsführer Ronald Dähne, hat das Amtsgericht Stendal am 25.11.2024 um 13:00 Uhr die folgenden Maßnahmen angeordnet:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    • Die Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin wird unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
    • Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, bestellt.
  3. Pflichten der Drittschuldner:
    • Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stendal – Insolvenzabteilung – (Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Elektronische Einreichung:
Beschwerden können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a Abs. 4 ZPO eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.de.

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