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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 141/24

Das Amtsgericht Aurich hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, mit Sitz in der Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, am 14. Oktober 2024 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Uwe Peters vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 101066 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Gerbers bestellt, dessen Kanzlei sich in der Sögestraße 70, 28195 Bremen, befindet. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters sind sämtliche Verfügungen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll den Schutz und die Sicherung der Insolvenzmasse gewährleisten und dient der geordneten Abwicklung des Verfahrens.

Darüber hinaus sind alle Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Anweisung trägt zur klaren Abwicklung der finanziellen Transaktionen bei und schützt die Gläubigerinteressen.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder kann bei der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Aurich, 14.10.2024

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