Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DeinSuperheld UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DeinSuperheld UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

15
SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der DeinSuperheld UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12637, mit Sitz in der Neuhäuser Straße 11, 33102 Paderborn, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Kohls, Ahornweg 38, 33014 Bad Driburg, hat das Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 195/24 am 21. August 2024 um 14:09 Uhr folgende Anordnungen getroffen:

Beschluss:

Zur Sicherung der Vermögenslage der DeinSuperheld UG bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11a, 32760 Detmold, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Darüber hinaus wird den Schuldnern der DeinSuperheld UG (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingestellt:

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die oben genannten Anordnungen dienen dem Schutz der Vermögenswerte der DeinSuperheld UG und der Sicherung einer geordneten Fortführung des Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Paderborn – 21.08.2024

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein