Staatsanwaltschaft Düsseldorf
20 Js 5581/20 V
Vollstreckungsverfahren gegen Natascha Hückels
Tatvorwurf: Betrug u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beschluss vom 14.12.2023 hat das Amtsgericht Düsseldorf – 106 Ls 73/21 – hinsichtlich Natascha Hückels die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.044,25 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Infos , in welchem die Verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenen Anforderungen für eine etwaige Geltendmachung Ihres Anspruchs, finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.sta-duesseldorf.nrw.de/infos/Formulare/Merkblatt-fuer-die-Entschaedigung-von-Verletzten-von-Straftaten-im-strafrechtlichen-Ermittlungs-und-Strafverfahren.pdf
Das Rückantwortschreiben zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie unter dem unten stehenden Link. Es ist zwingend die Angabe des Aktenzeichens der Staatsanwaltschaft erforderlich.
https://www.sta-duesseldorf.nrw.de/infos/Formulare/Merkblatt-fuer-die-Entschaedigung-von-Verletzten-von-Straftaten-im-strafrechtlichen-Ermittlungs-und-Strafverfahren.pdf
Hochachtungsvoll
Smeets
Rechtspflegerin
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