Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Zweigstelle Pforzheim
Strafvollstreckungsabteilung
R730 VRs 24 Js 11922/20
Vollstreckungsverfahren gegen Alexander Wirt
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Alexander Wirt |
Entscheidung | Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 07.06.2023, Az: 7 Ds 24 Js 11922/20, rechtskräftig seit 15.06.2023 |
Einziehungsanordnung | Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 7.383,93 EUR |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
In den nachfolgend genannten Fällen entwendete die oben genannte Person durch unbefugtes Eindringen in Kellerräume, Tiefgaragen und Lokalitäten Wertsachen und Bargeld:
Tatzeit | Wo | Schadensbetrag |
Zwischen dem 22.07.2020, 17:30 Uhr, und dem 23.07.2020, 10 Uhr | Kellerräume des Mehrfamilienhauses Östliche Karl-Friedrich-Straße 57, 75175 Pforzheim | 417,00 EUR und 30,00 EUR |
24.07.2020 gegen 23:45 Uhr | Kellerräume des Mehrfamilienhauses Durlacher Straße 40, 75172 Pforzheim | 30,00 EUR, 20,99 EUR und 750,00 EUR |
Zwischen dem 29.08.2020, 15 Uhr, und dem 31.08.2020, 08:25 Uhr | Anwesen in der Pfälzerstraße 20, 75177 Pforzheim, Tiefgarage | 848,00 EUR |
02.09.2020 gegen 05:47 Uhr | Al-Baraka Moschee in der Franziskusstraße 8, 75175 Pforzheim |
1.000,00 EUR |
09.09.2020 gegen 03:33 Uhr | Mehrfamilienhaus in der Hohenzollernstraße 41, 75177 Pforzheim, Bäckerei „Christian’s Backstube“ | 1.499,00 EUR |
10.09.2020 gegen 07:00 Uhr | Anwesen in der Pfälzerstraße 26, 75177 Pforzheim, Lokal „Zeitlos“ | 269,50 EUR |
15.09.2020 gegen 19:00 Uhr | Al-Baraka Moschee in der Franziskusstraße 8, 75175 Pforzheim |
200,00 EUR |
Zwischen dem 15.09.2020 und dem 17.09.2020, 19:42 Uhr | Kellerräume des Mehrfamilienhauses Lindenstraße 47, 75175 Pforzheim | 130,00 EUR |
23.09.2020 gegen 19:01 Uhr | Tiefgarage des Gebäudekomplexes Werderstraße 21-25, 75173 Pforzheim: dort abgestellte Fahrzeuge BMW 220i und VW Passat Variant | 430,00 EUR und 5,00 EUR |
Zwischen dem 23.09.2020, 23:00 Uhr, und dem 24.09.2020, 07:30 Uhr | Anwesen Güterstraße 65, 75177 Pforzheim, Lokalität „The Rock“ | 1.754,44 EUR |
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 4.396,16 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
gez. Mayer
Rechtspflegerin
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