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Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf – Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 15.04.2024 apo Vivace Megatrends R;apo Vivace Megatrends V DE000A0M2BQ0; DE000A2DP578

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stevepb (CC0), Pixabay

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH

Düsseldorf

apo Vivace Megatrends

Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 15.04.2024

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds apo Vivace Megatrends für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 15.04.2024 vor.

Tätigkeitsbericht

 

Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft an die Apo Asset Management GmbH, Düsseldorf ausgelagert.

 

 

Das Anlageziel des apo Vivace Megatrends („Fonds“) ist ein möglichst hohes langfristiges Wachstum, insbesondere durch Kursgewinne. Den höheren Chancen steht hierbei je nach Marktlage und Investitionsschwerpunkt ein höheres Risiko gegenüber. Dieser Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung. Der Fonds investiert unter verbindlicher Berücksichtigung von ESG-Kriterien weit überwiegend in Aktien oder Aktienfonds, die in weltweiten Megatrends engagiert sind. Ein Megatrend ist ein Transformationsprozess, der sowohl durch eine globale Ausbreitung wie auch durch einen langfristigen Zeitraum charakterisiert wird. Megatrends führen zu dauerhaften Veränderungen in einem oder mehreren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und werden von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Faktoren wie beispielsweise Gesellschaft (Demografie, Lebensführung), Technologie oder Umwelt angestoßen. Ein Megatrend kann sich in mehrere Teilthemen gliedern. So kann der Megatrend Technologischer Wandel beispielsweise die Themen wie Künstliche Intelligenz oder Cloud-Computing umfassen. Ein investierbares Thema kann sich auf einen oder auch mehrere Megatrends beziehen. Zum Beispiel ein Investmentthema nachhaltige Nahrung wird unter anderem durch den Megatrend Umwelt wie auch den Megatrend Gesellschaft getragen. Die Definition eines Megatrends sowie die Auswahl der zur Abbildung des Megatrends geeigneten Vermögensgegenstände erfolgt durch das Portfoliomanagement im Rahmen eines aktiven Ansatzes. Entsprechend können sich die investierten Themen z.B. aufgrund von Marktbewegungen oder anderweitiger Entwicklungen kurzfristig ändern, um durch Umschichtungen des Portfolios Opportunitäten auszunutzen. Nach den Anlagebedingungen darf der Fonds auch bis zu 49 % in Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben investiert sein. Daneben kann der Fonds Derivate einsetzen um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

Die Mandatsstruktur zum Berichtsstichtag stellt sich wie folgt dar:

Fondsvermögen Anteile Anteilwert
apo Vivace Megatrends 41.392.578,47
apo Vivace Megatrends R 41.049.224,43 706.742,75 58,08
apo Vivace Megatrends V 343.354,04 3.178,00 108,04

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

Tageswert EUR Tageswert % FV
Bankguthaben 2.212.050,18 5,34 %
Zielfondsanteile 39.288.250,88 94,92 %
Verbindlichkeiten -107.722,59 -0,26 %
Summe 41.392.578,47 100,00 %

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

Bezeichnung Tageswert % FV
iSh.IV-Inc.a.Div.UCITS 10,80 %
Lyx.Idx Fd-Millen.(DR) 10,40 %
First Tr.-Cl.Comput. UC ‚A‘ 8,36 %
L&G-L&G Clean Water UCITS 7,72 %
ARK ICAV-Rize Sus.Fut.F. ‚A“ 7,67 %

 

Im Berichtszeitraum entwickelten sich die vier Haupt-Megatrends des Fonds unterschiedlich. Die Themen ETFs des Megatrends „Technologie“ verzeichneten alle eine positive Wertentwicklung. Hierbei konnte sich das Thema „Cloud Computing“ (First Trust Cloud Computing ETF) mit am besten entwickeln.

 

Die Megatrends „Gesellschaft“ und „Gesundheit“ verzeichneten insgesamt eine ähnliche positive Wertentwicklung. Bei den Gesellschaftsthemen konnten alle investierten Themen, bis auf den ETF für „nachhaltige Ernährung“ (Rize Sustainable Future of Food ETF), positiv zur Wertentwicklung beitragen. Im Gesundheitsbereich belasteten die Zielfonds mit Fokus auf Schwellenländer und Nebenwerte das Gesamtergebnis des Fonds. Durch die positive Entwicklung der Zielfonds für „Biotechnologie“ (Medical Biohealth) und „allgemeine Gesundheitsaktien“ (Apo Medical Opportunities) konnte der Megatrend „Gesundheit“ den Berichtszeitraum mit einer positiven Wertentwicklung abschließen.

 

Der Megatrend „Umwelt“ zeigte sich, wie bereits in der vergangenen Berichtsperiode, als herausfordernd. Das Thema „Erneuerbare Energien“ (Amundi MSCI New Energy ESG ETF) entwickelte sich im Berichtszeitraum negativ. Der ETF wurde bereits im Vorjahr deutlich reduziert.
Darüber hinaus wurde in der Berichtperiode der ETF für „zukünftige Mobilität“ (Lyxor Future Mobility ETF) verkauft. Hinzugenommen wurde ein ETF für das Thema „digitale Infrastruktur“ (First Trust Nasdaq Clean Edge Smart Grid Infrastructure ETF). Dieser entwickelte sich seit Aufnahme in den Fonds von allen ETFs Themen am besten.

 

 

Die Anteilsklasse R konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 2,87 % erzielen. Im gleichen Zeitraum erzielte die Anteilsklasse V eine Performance von 3,11 %.

 

 

 

 

 

Die durchschnittliche Volatilität der Anteilsklasse R lag im Geschäftsjahr bei 11,62 %. Im gleichen Zeitraum lag die Volatilität der Anteilsklasse V bei 11,63 %.

 

 

Im Berichtszeitraum wurde von der Anteilsklasse R ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 269.961,88 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 582.571,39 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 312.609,51 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteile zurückzuführen.

 

 

Im Berichtszeitraum wurde von der Anteilsklasse V ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 2.257,64 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 4.866,92 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 2.609,28 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteile zurückzuführen.

 

 

Die im Folgenden dargestellten Faktoren beeinflussen die Wertentwicklung des Sondervermögens und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i.Z.m. makroökonomischen Rahmenbedingungen.

 

 

Das wesentliche Risiko des Fonds ist das Aktienmarktrisiko. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die Veränderungen der Kurse der Aktien (und Basiswerte der Derivate) kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch steigen.

 

 

Durch die Investition in Fremdwährungen unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden * . Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Referenzwährung (Euro), so reduziert sich der Wert des Fonds. Wechselkurse unterliegen dem Einfluss verschiedener Umstände, wie z.B. volkswirtschaftliche Faktoren, Spekulationen von Marktteilnehmern und Eingriffe von Zentralbanken und anderen Regierungsstellen. Änderungen der Wechselkurse können den Wert des Fonds mindern. Weitere Währungsrisiken entstehen auch dadurch, dass der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus Währungsanlagen in der jeweiligen Währung erhält.

* Die tatsächliche Währungsallokation kann von diesem Wert abweichen und hängt maßgeblich von der Währungszusammensetzung der Zielfonds und ETFs ab, die sich gegebenenfalls im Fonds befinden.

 

 

Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den OGAW erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.

Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.

 

 

Ausblick

 

 

Für das kommende Geschäftsjahr sind temporäre Belastungen durch exogene Faktoren (z.B. Russland-Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt, Lieferkettenstörungen oder die US-Wahlen) auf die Entwicklung des Fonds nicht auszuschließen. Die unterschiedliche und unsichere Entwicklung der Inflation könnte in den USA und Europa zu erhöhter Volatilität an den Märkten führen. Eine nachlassende Inflation könnte den Spielraum der Notenbanken für Zinssenkungen erweitern, so dass auf eine weitere Abschwächung der Konjunktur reagiert werden kann. Für die Rentenmärkte ergibt sich neben der weiterhin attraktiven laufenden Verzinsung dadurch zusätzliches Potenzial. Die Gewinnentwicklung der Unternehmen und die Bewertungen bewegen sich ebenfalls nicht auf extremen Niveaus, so dass für die Aktienmärkte weiterhin selektiv Chancen existieren, die durch die Wahrnehmung taktischer Opportunitäten bei kurzfristigen Kursrücksetzern genutzt werden sollen.

 

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z.B. Russland-Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Lieferkettenstörungen) und damit Auswirkungen auf die Entwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

 

 

Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.11.2023 wird die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf ihr Verwaltungs- und Verfügungsrecht an dem Sondervermögen „apo Vivace Megatrends“ gemäß § 100b KAGB mit Wirkung zum 16.04.2024 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg als neue Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen.

 

Zum gleichen Zeitpunkt wird ein Wechsel der Verwahrstellenfunktion von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main erfolgen. Der Wechsel wurde am 15.11.2023 von der BaFin genehmigt.

 

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

 

 

Anmerkungen

 

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

 

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

 

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

 

 

Weitere Erklärung gemäß Offenlegungs-Verordnung

 

Das Sondervermögen bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/​2088). Das gemäß Artikel 11 der Offenlegungs-Verordnung erforderliche Informationsdokument „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ ist am Ende des Jahresberichts als Bestandteil des Anhangs beigefügt.

 

 

Vermögensübersicht

Kurswert %-Anteil des
in EUR Fondsver-
mögens
*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 41.500.301,06 100,26
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 0,00 0,00
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 2.212.050,18 5,34
7. Sonstige Vermögensgegenstände 39.288.250,88 94,92
Zielfondsanteile 39.288.250,88 94,92
Indexfonds 33.604.982,84 81,19
Aktienfonds 5.683.268,04 13,73
II. Verbindlichkeiten -107.722,59 -0,26
Sonstige Verbindlichkeiten -107.722,59 -0,26
III. Fondsvermögen 41.392.578,47 100,00*)

Vermögensaufstellung zum 15.04.2024

Gattungsbezeichnung
ISIN/​
Stück bzw.
Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert %-Anteil
Markt
Anteile
15.04.2024 Zugänge Abgänge in EUR des
bzw. Whg. im Berichtszeitraum Fondsver-
mögens

*)Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Investmentanteile 39.288.250,88 94,92
KVG-eigene Investmentanteile
Euro 841.814,19 2,03
a​p​o ​D​i​g​i​t​a​l ​H​l​t​h​.​A​k​t​.​F​d​. ​’​I​‘
DE000A2AQYV6ANT
63 EUR 13.362,130 841.814,19 2,03
Gruppenfremde Investmentanteile
Euro 6.196.053,85 14,97
a​p​o ​E​m​e​r​g​i​n​g ​H​l​t​h​.
LU2038869009ANT
13.225 EUR 93,770 1.240.108,25 3,00
a​p​o ​M​e​d​i​c​a​l ​O​p​p​. ​’​V​‘
LU1656812408ANT
6.374 EUR 157,900 1.006.454,60 2,43
M​E​D​.​-​M​E​D​.​B​i​o​H​l​t​h​.​E​U​R ​’​I​‘
LU0294851513ANT
2.900 EUR 894,790 2.594.891,00 6,27
M​U​F​-​A​m​u​n​d​i ​M​S​C​I ​N​e​w​E​n​e​r​E​S​G​S​c​r​.
FR0010524777ANT
52.000 EUR 26,050 1.354.600,00 3,27
US-Dollar 32.250.382,84 77,91
A​R​K ​I​C​A​V​-​R​i​z​e ​S​u​s​.​F​u​t​.​F​. ​’​A​’​‘
IE00BLRPQH31ANT
870.000 290.000 USD 3,877 3.173.760,00 7,67
F​i​r​s​t ​T​r​.​-​C​l​.​C​o​m​p​u​t​. ​U​C ​’​A​‘
IE00BFD2H405ANT
94.000 4.000 USD 39,113 3.459.670,00 8,36
F​I​R​S​T ​T​R​T ​G​.​F​r​t ​T​r ​A​l ​D​T​R ​’​A​‘
IE000J80JTL1ANT
79.000 79.000 USD 38,114 2.833.335,00 6,85
H​A​N​e​t​f​-​E​M​Q​Q ​E​m​.​M​.​I​n​t​.​+​E​c​o​m​.
IE00BFYN8Y92ANT
175.000 USD 8,860 1.458.975,00 3,52
i​S​h​.​I​V​-​I​n​c​.​a​.​D​i​v​.​U​C​I​T​S
IE00BD0B9B76ANT
630.000 USD 7,538 4.468.749,41 10,80
i​S​h​s​I​V​-​A​u​t​o​m​.​&​R​o​b​o​t​.​U​.
IE00BYZK4552ANT
200.000 85.000 USD 12,980 2.442.800,00 5,90
i​S​h​s​I​V​-​D​i​g​i​t​.​S​e​c​.​U​C​.
IE00BG0J4C88ANT
330.000 130.000 USD 7,510 2.332.110,00 5,63
L​&​G ​A​r​t​.​I​n​t​e​l​l​.​U​C​I​T​S
IE00BK5BCD43ANT
140.000 65.000 USD 18,529 2.440.958,35 5,90
L​&​G​-​L​&​G ​C​l​e​a​n ​W​a​t​e​r ​U​C​I​T​S
IE00BK5BC891ANT
200.000 20.000 USD 16,987 3.197.000,76 7,72
L​y​x​.​I​d​x ​F​d​-​M​i​l​l​e​n​.​(​D​R​)
LU2023678449ANT
315.000 USD 14,527 4.306.050,00 10,40
R​I​Z​E​-​E​n​v​.​I​m​p​a​c​t ​O​p​p​s
IE00BLRPRR04ANT
500.000 255.000 USD 4,542 2.136.974,32 5,16
Summe Wertpapiervermögen 39.288.250,88 94,92
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 2.212.050,18 5,34
Bankguthaben 2.212.050,18 5,34
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
D​e​u​t​s​c​h​e ​A​p​o​t​h​e​k​e​r​- ​u​n​d ​Ä​r​z​t​e​b​a​n​k ​e​G
EUR
2.212.050,18 % 100,000 2.212.050,18 5,34
Sonstige Verbindlichkeiten -107.722,59 -0,26
V​e​r​b​i​n​d​l​i​c​h​k​e​i​t​e​n ​a​u​s ​s​c​h​w​e​b​e​n​d​e​n ​G​e​s​c​h​ä​f​t​e​n
EUR
-86.931,50 -86.931,50 -0,21
K​o​s​t​e​n​a​b​g​r​e​n​z​u​n​g​e​n
EUR
-20.791,09 -20.791,09 -0,05
Fondsvermögen EUR 41.392.578,47 100,00*)
apo Vivace Megatrends R
ISIN DE000A0M2BQ0
Fondsvermögen (EUR) 41.049.224,43
Anteilwert (EUR) 58,08
Umlaufende Anteile (STK) 706.742,75
apo Vivace Megatrends V
ISIN DE000A2DP578
Fondsvermögen (EUR) 343.354,04
Anteilwert (EUR) 108,04
Umlaufende Anteile (STK) 3.178,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 15.04.2024 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 15.04.2024

US-Dollar (USD) 1,06270 = 1 (EUR)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen

(Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
US-Dollar
L​y​x​.​I​d​x ​F​d​-​F​u​t​.​M​o​b​.​(​D​R​) ​U​. LU2023679090 ANT 90.000

apo Vivace Megatrends R

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Anteile im Umlauf 706.742,7450
EUR insgesamt
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 23.392,07
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 398,76
Summe der Erträge 23.790,83
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -169.272,15
3. Verwahrstellenvergütung -29.102,59
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.572,07
5. Sonstige Aufwendungen -68,71
Summe der Aufwendungen -207.015,52
III. Ordentlicher Nettoertrag -183.224,69
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 582.571,39
2. Realisierte Verluste -312.609,51
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 269.961,88
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 86.737,19
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 921.640,70
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 176.366,18
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.098.006,88
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.184.744,07

apo Vivace Megatrends V

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Anteile im Umlauf 3.178,0000
EUR insgesamt
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 195,51
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 3,35
Summe der Erträge 198,86
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -485,81
3. Verwahrstellenvergütung -242,85
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -227,71
5. Sonstige Aufwendungen -0,58
Summe der Aufwendungen -956,95
III. Ordentlicher Nettoertrag -758,09
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 4.866,92
2. Realisierte Verluste -2.609,28
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 2.257,64
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.499,55
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 6.444,42
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 1.383,55
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 7.827,97
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 9.327,52

apo Vivace Megatrends R

Entwicklungsrechnung

EUR insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 41.440.047,80
1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -1.575.214,28
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 78.990,67
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.654.204,95
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -353,16
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.184.744,07
davon nicht realisierte Gewinne 921.640,70
davon nicht realisierte Verluste 176.366,18
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 41.049.224,43

apo Vivace Megatrends V

Entwicklungsrechnung

EUR insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 258.601,74
1. Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 75.176,65
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 75.176,65
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 0,00
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 248,13
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 9.327,52
davon nicht realisierte Gewinne 6.444,42
davon nicht realisierte Verluste 1.383,55
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 343.354,04

apo Vivace Megatrends R

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 15.04.2024
Vermögen in Tsd. EUR 54.202 41.303 41.440 41.049
Anteilwert in EUR 61,61 49,78 56,46 58,08

apo Vivace Megatrends V

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 15.04.2024
Vermögen in Tsd. EUR 104 133 259 343
Anteilwert in EUR 112,30 91,55 104,78 108,04

apo Vivace Megatrends R

Verwendungsrechnung

Anteile im Umlauf 706.742,7450
EUR insgesamt EUR pro Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 86.737,19 0,12
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0,00 0,00
II. Wiederanlage 86.737,19 0,12

apo Vivace Megatrends V

Verwendungsrechnung

Anteile im Umlauf 3.178,0000
EUR insgesamt EUR pro Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.499,55 0,47
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0,00 0,00
II. Wiederanlage 1.499,55 0,47

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach Derivateverordnung

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in Prozent) 94,92
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in Prozent) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag -7,51 %
größter potenzieller Risikobetrag -9,32 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -8,34 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde

Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation.

Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden

Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99% und einer unterstellten Haltedauer von
10 Werktagen berechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,94

Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Index Gewicht
Portfolio ex Derivate 100,00 %

Angaben zu den Anteilklassen

apo Vivace Megatrends R
ISIN DE000A0M2BQ0
Fondsvermögen (EUR) 41.049.224,43
Anteilwert (EUR) 58,08
Umlaufende Anteile (STK) 706.742,7450
Ausgabeaufschlag bis zu 4,00%, derzeit 4,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,85%, derzeit 1,396%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Thesaurierung
apo Vivace Megatrends V
ISIN DE000A2DP578
Fondsvermögen (EUR) 343.354,04
Anteilwert (EUR) 108,04
Umlaufende Anteile (STK) 3.178,0000
Ausgabeaufschlag bis zu 4,00%, derzeit 0,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,85%, derzeit 0,48%
Mindestanlagesumme (EUR) 500.000,00
Ertragsverwendung Thesaurierung

Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben bei der Bildung neuer Anteilklassen unberührt.

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV).

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV).

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
apo Digital Hlth.Akt.Fd. ‚I‘ 2) 0,77000 % p.a.
apo Emerging Hlth. 0,12000 % p.a.
apo Medical Opp. ‚V‘ 0,72000 % p.a.
ARK ICAV-Rize Sus.Fut.F. ‚A“ 0,45000 % p.a.
First Tr.-Cl.Comput. UC ‚A‘ 0,60000 % p.a.
FIRST TRT G.Frt Tr Al DTR ‚A‘ 0,63000 % p.a.
HANetf-EMQQ Em.M.Int.+Ecom. 0,86000 % p.a.
iSh.IV-Inc.a.Div.UCITS 0,25000 % p.a.
iShsIV-Autom.&Robot.U. 0,40000 % p.a.
iShsIV-Digit.Sec.UC. 0,40000 % p.a.
L&G Art.Intell.UCITS 0,49000 % p.a.
L&G-L&G Clean Water UCITS 0,49000 % p.a.
Lyx.Idx Fd-Fut.Mob.(DR) U. 0,45000 % p.a.
Lyx.Idx Fd-Millen.(DR) 0,45000 % p.a.
MED.-MED.BioHlth.EUR ‚I‘ 1,00000 % p.a.
MUF-Amundi MSCI NewEnerESGScr. 0,60000 % p.a.
RIZE-Env.Impact Opps 0,55000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

2) Bestände an Sondervermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, für die Verwaltungsvergütungen in Rechnung gestellt werden, werden bei der Berechnung der Verwaltungsvergütung des berichtenden Sondervermögens nicht berücksichtigt.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 6.772,19

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

apo Vivace Megatrends R

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 2,31 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

apo Vivace Megatrends V

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,53 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

apo Vivace Megatrends R

Wesentliche sonstige Erträge

Credit Central Securities Depositories Regulation (CSDR) Gutschriften EUR 396,99

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen

Verwaltungsvergütung KVG EUR -10.845,88
Basisvergütung Asset Manager EUR -47.471,07
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Vertriebs- und Bestandsprovisionen (gezahlt) EUR -110.955,20

Wesentliche sonstige Aufwendungen

Gebühren WM-Datenservice EUR -68,71

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

apo Vivace Megatrends V

Wesentliche sonstige Erträge

Credit Central Securities Depositories Regulation (CSDR) Gutschriften EUR 3,34

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen

Verwaltungsvergütung KVG EUR -71,90
Basisvergütung Asset Manager EUR -413,91
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00

Wesentliche sonstige Aufwendungen

Gebühren WM-Datenservice EUR -0,58

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2023 betreffend das Geschäftsjahr 2023.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten Vergütungen beträgt 31,0 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 297 Mitarbeiter. Die Zahl der Begünstigten entspricht der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 festgestellten durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH.

Hiervon entfallen 28,7 Mio. EUR auf feste und 2,3 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Der Personalaufwand beinhaltet neben den an die Mitarbeiter gezahlten fixen und variablen Vergütungen (einschließlich individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen) auch folgende – exemplarisch genannte – Komponenten, die zur festen Vergütung gezählt werden: Beiträge zum BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., laufende Ruhegeldzahlungen und Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Die Vergütung der Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 15 KAGB betrug 1,4 Mio. EUR, die Vergütung von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt (nachfolgend „Risikoträger“) betrug 3,0 Mio. EUR, die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter mit Kontrollfunktionen 3,0 Mio. EUR und die Vergütung der Mitarbeiter oder anderer Beschäftigter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Führungskräfte und Risikoträger, betrug 20,8 Mio. EUR. Teilweise besteht Personenidentität bei den aufgeführten Personengruppen; die Vergütung für diese Mitarbeiter ist in allen betreffenden in diesem Absatz genannten Summen ausgewiesen.

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten. Bei Tarifangestellten richtet sich die feste Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters sowie an berücksichtigungswürdigenden Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr. Kein Kriterium ist die Wertentwicklung eines oder mehrerer bestimmter Investmentvermögen. Hierdurch wird eine Belohnung eines einzelnen Mitarbeiters zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, auch und gerade im Hinblick auf die variable Vergütung eines Mitarbeiters ausgeschlossen.

Die variable Vergütungskomponente setzt sich aus einem Cash-Anteil und einem Anteil unbarer Instrumente, namentlich aus Anteilen an der Konzernmutter, der HSBC Holdings plc., zusammen. Das Verhältnis von Cash-Anteil und Anteil an unbaren Instrumenten wird dabei jeweils in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der variablen Vergütung bestimmt. Ein wesentlicher Anteil der variablen Vergütungskomponente wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zugeteilt. Die Ausführungen zur variablen Vergütungskomponente finden ausschließlich bei den Geschäftsleitern der Gesellschaft Anwendung.

Der im Performance Jahr 2023 für die Vergütungspolitik der Gesellschaft zuständige Vergütungskontrollausschuss stellte die Einhaltung der oben genannten Anforderungen sicher und es ergab sich im Rahmen der Überprüfung kein Änderungsbedarf.

Ab dem Performance Jahr 2024 hält die HSBC-Gruppe, die den ESMA-Leitlinien entsprechende Vergütungsstrukturen ein. Die Gesellschaft ist als eine 100%-ige Tochtergesellschaft ein Bestandteil der HSBC Gruppe. Der den ESMA-Leitlinien entsprechende Vergütungskontrollausschuss der Gesellschaft wird durch den Aufsichtsrat der HSBC INKA übernommen. Dieser prüft und überwacht die Vergütungspolitik der Gesellschaft unter Beachtung der oben genannten Anforderungen.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

Apo Asset Management GmbH
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 3.774.132,00
davon feste Vergütung (EUR) 2.935.132,00
davon variable Vergütung (EUR) 839.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 29,00

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
apo Vivace Megatrends 549300622JSP87TS8Z16

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Das Sondervermögen investierte auf globaler Ebene überwiegend in Zielfonds, gemäß den Ausführungen im Verkaufsprospekt. Das Sondervermögen bevorzugte dabei die Investition in Zielfonds, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten oder Zielfonds, die selbst gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren oder Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen zu mindestens 90% aus Staatanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und zu maximal 10% Staatsanleihen enthielten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren. Aufgrund der Variabilität und Diversifizierung von Zielfonds und ETFs wurde kein Schwerpunkt bzw. keine Strategie zur Beachtung von bestimmten ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen verfolgt, sondern insgesamt eine gute ESG-Charakteristik des Portfolios angestrebt.
Folglich wurden ökologische (E), soziale (S) Merkmale, sowie Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (G) im Auswahlprozess der Zielfonds berücksichtigt. Hierbei wurden Aspekte aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet.
Konkrete Umweltziele im Sinne der EU-Taxonomie wurden durch den Fonds nicht verfolgt.
Für das Sondervermögen wurde kein konkreter ESG-Referenzindex festgelegt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die nachfolgenden Nachhaltigkeitsindikatoren wurden für den überwiegenden Teil des Sondervermögens verbindlich angewendet.
Um dies sicherzustellen, wurde auf Basis der nachfolgend beschriebenen Nachhaltigkeitsindikatoren eine Positivliste von Zielfonds/​ETFs erstellt, die den ESG-Anforderungen entsprochen haben. Der Fonds musste mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs investieren, die auf dieser Liste enthalten waren. Das Fondsmanagement strebte grundsätzlich einen möglichst hohen Anteil solcher Zielfonds/​ETFs im Sondervermögen an, ohne jedoch einen konkreten höheren Anteil verbindlich festzulegen. Bei der Fondsauswahl wurden in der Regel Zielfonds mit einer besseren ESG-Charakteristik im Vergleich zu vergleichbaren Zielfonds bevorzugt, d.h. bei vergleichbarem Risiko/​Renditeprofil wurde in den Zielfonds investiert, welcher über eine bessere ESG-Charakteristik verfügte. Bei der Erstellung der Positivliste der Zielfonds/​ETFs wurden die folgenden Indikatoren alternativ verbindlich angewendet:
• Überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben, unter Berücksichtigung der Historical Corporate Sustainability Score und Historical Sovereign Sustainability Score). Diese Scores stellten hinsichtlich der in einem Zielfonds/​ETF enthaltenen Unternehmensinvestments und Staateninvestments den gewichteten Durchschnitt der letzten 12 Monate dar und basierten auf der Bewertungsmethodologie für Unternehmens- und Staatenrisiken von Morningstar Sustainalytics.
• Zielfonds/​ETFs, die selbst gemäß Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.
• Staatsanleihen-Fonds/​ETFs, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren und die maximal 10% als „Partly free“ klassifizierte und keine als „Not free“ klassifizierte Staatsanleihen enthalten haben.
Zum Übertragungsstichtag waren insgesamt 76,19% des Anlagevolumens in Zielfonds/​ETFs gemäß der Positivliste investiert, während der Referenzperiode waren dies jederzeit mindestens 51% des Anlagevolumens. Dies wurde durch den beauftragten externen Fondsmanager sowie innerhalb der Anlagegrenzprüfung mittels der beschriebenen Positivliste sichergestellt.
Die anderen 23,81% des Anlagevolumens umfassten bspw. Bankguthaben, Derivate sowie Investments, für die keine hinreichenden ESG-Daten vorhanden waren und/​oder für die der beauftragte externe Fondsmanager keine eindeutige ESG Beurteilung treffen konnte.
…und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Referenzperiode 01.01.2024-15.04.2024 01.01.2023-31.12.2023 01.01.2022-31.12.2022
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 76,19% 85,42% 83,01%
Nachhaltige Investitionen 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil der taxonomiekonformen Investitionen 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 0,00% 0,00% 0,00%
Andere E/​S Merkmale 0,00% 0,00% 0,00%
Anteil der Sonstigen Investitionen 23,81% 14,58% 16,99%

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen war bei diesem Fonds im Berichtszeitraum kein Bestandteil der Anlagestrategie.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2024 – 15.04.2024

 

Hauptinvestitionen gemäß diesem Abschnitt sind die 15 Positionen des Fonds mit der aggregiert höchsten Summe der Kurswerte am Fondsvermögen, berechnet an den hierzu verwendeten Bewertungsstichtagen. Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage der vor dem Übertragungsstichtag liegenden Quartalsenden des Berichtszeitraums sowie der Übertragungsstichtag. Die Angabe erfolgt in Prozent der Summe der Kurswerte am Fondsvermögen über alle relevanten Bewertungsstichtage.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
ISHSIV-INC.A.DIV.U.E.DLA (IE00BD0B9B76) Finanzsektor 10,73% IE
LIF-MILLEN.ETF DLA (LU2023678449) Finanzsektor 10,42% LU
FTGF.-FT CL.COMP.ETF AADL (IE00BFD2H405) Finanzsektor 8,30% IE
ARK-RIZE SU.FU.F.ETF ADLA (IE00BLRPQH31) Finanzsektor 7,74% IE
L+G-L+G CLEAN WATER U.ETF (IE00BK5BC891) Finanzsektor 7,72% IE
FS T.G.F.A ADLA (IE000J80JTL1) Finanzsektor 6,76% IE
MEDICAL-MED.BIOHEALTH EOI (LU0294851513) Finanzsektor 6,28% LU
ISHS IV-AUTO.+ROBOTIC.ETF (IE00BYZK4552) Finanzsektor 5,93% IE
L+G-L+G ART.INTEL.U.ETF (IE00BK5BCD43) Finanzsektor 5,90% IE
ISHSIV-DIGITIL.SECUR.DL A (IE00BG0J4C88) Finanzsektor 5,69% IE
RIZE-EN.IM.OP. ETFDLA (IE00BLRPRR04) Finanzsektor 5,14% IE
HANETF-EM.EMI+E.DL ACC (IE00BFYN8Y92) Finanzsektor 3,47% IE
MUF-AMU.MSCI NENESGSCR.D (FR0010524777) Finanzsektor 3,28% FR
APO EMERG. HEALTH EUR (LU2038869009) Finanzsektor 3,00% LU
APO MEDICAL OPPS V (LU1656812408) Finanzsektor 2,44% LU

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind gemäß diesem Informationsdokument auch alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen und nicht nur nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung oder Taxonomieverordnung. Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Der Fonds war zum Berichtsstichtag im Wesentlichen in Zielfonds/​ETFs investiert. Bei diesen erfolgt keine Durchschau in einzelne Wirtschaftssektoren. Die Zielfonds/​ETFs werden in der nachfolgenden Übersicht in der Rubrik „Finanzsektor“ ausgewiesen. Zum Berichtsstichtag waren keine direkten Unternehmensinvestments vorhanden. Daher können keine Angaben zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen, erfolgen.
Sektor Anteil
Finanzsektor 94,92%
Banking/​Bankwesen 5,13%
Sonstiges -0,05%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Für diesen Fonds ist keine entsprechende verbindliche Mindestquote vorgesehen. Die Gesellschaft schätzt aktuell den Anteil der in standardisierter Form verfügbaren berichteten bzw. hinreichend belastbaren Daten als zu gering ein, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Anforderungen des Artikels 3 der Taxonomie-Verordnung verbindlich zu bestimmen bzw. auszuweisen. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum aktuellen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen und wurde auch bereits zum vorherigen Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen, sodass sich keine Änderung der Berichterstattung im Vergleich zum früheren Bezugszeitraum ergibt.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen wurde zum Berichtsstichtag mit 0% ausgewiesen. Somit konnte auch keine Differenzierung nach Übergangstätigkeiten und ermöglichenden Tätigkeiten vorgenommen werden.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Referenzperiode Anteil
01.01.2022 – 31.12.2022 0,00%
01.01.2023 – 29.12.2023 0,00%
01.01.2024 – 15.04.2024 0,00%
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Die Kategorie „Andere Investitionen“ beinhaltete Absicherungsinstrumente, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorlagen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb der entsprechenden Instrumente wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz angewendet. Ein gezielter Anlagezweck wurde für die getätigten Investitionen nicht definiert.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Der Fonds strebte an, mindestens 51% des Fondsvermögens in Zielfonds/​ETFs zu investieren, deren Anlagestrategie auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet war. Die investierbaren Zielfonds wurden mittels Positivliste erfasst. Dabei wurden folgende Maßnahmen zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen:
• Grundsätzlich investierte das Fondsmanagement möglichst in ETFs/​Zielfonds, die selbst gemäß Art. 8 oder Art 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert waren und somit ökologische und/​oder soziale Merkmale förderten.
• Daneben wurde bevorzugt in Zielfonds/​ETFs investiert, die über ein überdurchschnittliches Morningstar-Nachhaltigkeitsrating (mindestens 4 Morningstar-Nachhaltigkeitsgloben) verfügten.
• Bei Investitionen in Staatsanleihen-Fonds/​ETF durften nur Zielfonds erworben werden, deren investiertes Vermögen in Staatsanleihen zu mindestens 90% aus Staatsanleihen bestand, die gemäß dem Freedom House Index als „Free“ klassifiziert waren. Max. 10% des investierten Vermögens dieser Zielfonds/​ETFs durften Staatsanleihen enthalten, die gemäß dem Freedom House Index als „Partly Free“ klassifiziert waren.
Die zugrundeliegende Anlagestrategie diente als Leitlinie für die Investitionsentscheidungen des Sondervermögens, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden. Innerhalb des Fonds wurden keine verbindlich nachhaltigen Investitionen getätigt.
Eine konkrete Mitwirkungspolitik war für den Fonds nicht Teil der beschriebenen ökologischen/​sozialen Anlagestrategie, da überwiegend in Zielfonds investiert wurde.

 

 

 

Düsseldorf, den 03.06.2024

Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens apo Vivace Megatrends – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 15. April 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 15. April 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 15. April 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Düsseldorf, den 31. Juli 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andre Hütig Wirtschaftsprüfer

ppa. Markus Peters Wirtschaftsprüfer

Besonderer Hinweis für die Anleger

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

 

Wechsel der Verwahrstellenfunktion auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

 

 

 

Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.11.2023 wird die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf ihr Verwaltungs- und Verfügungsrecht an dem Sondervermögen „apo Vivace Megatrends“ gemäß § 100b KAGB mit Wirkung zum 16.04.2024 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg als neue Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen.

 

Zum gleichen Zeitpunkt wird ein Wechsel der Verwahrstellenfunktion von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main erfolgen. Der Wechsel wurde am 15.11.2023 von der BaFin genehmigt.

 

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

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